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Die SUV-Steuer: wie Frau Merkel uns den Fahrspaß verdirbt

Von Lars E.

Letzte Aktualisierung am: 28. März 2017

Geschätzte Lesezeit: 2 Minuten

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Die SUV-Steuer: wie Frau Merkel uns den Fahrspaß verdirbt
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Ein SUV ist ein Sports Utility Vehicle, ein großer Personenwagen, ps-stark und oft mit Kuhfänger vorne dran. Ein geländegängiges Spaßgerät also, mit Platz für viel Sportgerät und die ganze Familie. Diesen Spaß vermiest uns jetzt die Politik – noch ein bißchen mehr.

Frau Merkel ist geschickter als ihr Vorgänger im Amt: anders als Schröder erhöht sie nicht die Mineralölsteuer, wie einfallslos, sondern führt nur eine Zwangsbeimischung von teurem Öko-Sprit ein. Das verteuert das Benzin auch, ist aber viel weniger auffällig. Etwas ganz ähnliches passiert jetzt mit der Kfz-Steuer. Stein des Anstoßes ist das dritte Gesetz zur Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes. In bestem Bürokratendeutsch wird dort definiert, was man jetzt auch unter einem Personenwagen zu verstehen habe – aber der Zweck der Neuregelung erschließt sich erst dem Eingeweihten.

Bisher wurden schwere SUV und Geländewagen, also die mit dem Kuhfänger vorne dran und den zusätzlichen Scheinwerfern oben drauf, nämlich oft als LKW angemeldet, was von der Gewichtsklasse her möglich war – aber zu einer viel geringeren Steuerbelastung führte. Jetzt werden solche Fahrzeuge per Gesetz zu Personenfahrzeugen definiert, wenn sie bauartbedingt im wesentlichen für Personen und nicht für Lasten konstruiert sind. Insofern wird also ein Steuerprivileg abgeschafft: wer schwer fährt, soll auch schwer zahlen. Wobei freilich geflissentlich übersehen wird, daß solches Gerät meist schon durch den Spritverbrauch eher ein Lastwagen war, jedenfalls für den Geldbeutel des Halters. Der wird jetzt noch ein wenig mehr beansprucht.

Merkels Spielraum ist hier allerdings beschränkt, denn der gesetzgeberische Akt wurde durch die eine EU-Richtlinie erzwungen. Ein politischer Willensbildungsakt über Rechtsverhältnisse in Deutschland ist also in Deutschland unterblieben – wie so oft in unserer in Brüssel (und nicht mehr in Berlin) gemachten Gesetzgebung.

Man mag sich trefflich über die Sinnlosigkeit von Kuhfängern und Suchscheinwerfern auf Autobahnen und Stadtstraßen ereifern, aber Freiheit umfaßt auch das Recht auf Angeberei. Wir wissen aber, daß Einigkeit und Recht und Freiheit des Glückes Unterpfand sind. Die Freiheit jedenfalls, und wenn es nur die zum öffentlichen Protzen auf öffentlichen Straßen ist, verflüchtigt sich jetzt wieder ein klein wenig, denn die Freiheit stirbt bekanntlich zentimeterweise.

Quellen: Biokraftstoffquote: die Zwangsernährung an der Zapfsäule | Vorausschau auf wichtige Rechtsänderungen zum 01.01.2007


Bildnachweise: © Christian Müller/Fotolia.com

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Über den Autor

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Lars E.

Lars schloss 2015 sein Studium in Betriebswirtschaftslehre ab. Anschließend absolvierte er ein Volontariat in einer kleinen Kölner Redaktion. Seit 2017 ist er fester Bestandteil des Redaktionsteams von betriebsausgabe.de. Hier kann er sein fachliches Wissen mit dem Anspruch, verständliche Texte rund ums Steuerrecht zu schreiben, miteinander kombinieren.

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