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Ein Steuerberater spart mehr Einkommensteuer

Von Lars E.

Letzte Aktualisierung am: 29. August 2019

Geschätzte Lesezeit: 6 Minuten

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Ein Steuerberater spart mehr Einkommensteuer
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Was wird durch die betriebliche Rechtsschutzversicherung versichert?

Viele Unternehmer und gerade die Existenzgründer stellen sehr häufig die Fragen:

  • Bin ich verpflichtet einen Steuerberater zu nehmen?
  • Wie hoch sind die Kosten eines Steuerberaters?
  • Welche Software kann ich einsetzen, wenn ich meine Buchführung selber machen möchte?
  • Warum kostet der Steuerberater Geld, auch wenn ich nichts verdient habe?

Sehr häufig müssen wir in unserem Forum erfahren, dass Unternehmer ohne Vorkenntnisse ihre Buchführung selber machen wollen und die steuerrechtlichen Regelungen sich im Selbststudium aneignen möchten. Die Unternehmer verbringen meist mehr Zeit mit Buchführung, Kassenblatt, Rechnungen, Buchhaltung, Rechnungswesen und Umsatzsteuer als mit dem eigentlichen Geschäft und das ist grober betriebswirtschaftlicher Unfug, wie die folgende Berechnung mit mathematischem Beweis zeigt.

Der mathematische Beweis

Wir möchten hier nicht eine Lanze für die Steuerberater brechen, sondern sind lediglich der Frage auf den Grund gegangen, wie hoch die einkommensteuerliche Belastung mit oder ohne Steuerberater für den Unternehmer ausfällt. Damit kann die Fragen beantwortet werden warum selbst ein teurer Steuerberater dem Unternehmer unterm Strich mehr bringt als ein Geschäft ohne Steuerberater?

Annahmen und Erläuterungen

  1. Es wird auf Basis des zu versteuerndes Einkommen (zvEK) verglichen, also dem Einkommen, welches der Einkommensteuer in Deutschland unterliegt.
  2. Der an die Einkommensteuer gekoppelter Solidaritätszuschlag sowie in einigen Fällen die Kirchensteuer wird in unserer Berechnung nicht berücksichtigt, da durch diese zusätzlichen Abgaben keine beeinflussenden Veränderungen am Ergebnis vorgenommen werden.
  3. Wir gehen von einem Singlehaushalt, also einer unverheirateten Person aus. Daher ist die einkommensteuerliche Grundtabelle anzuwenden.
  4. Es wird ein Fehlerquote von 10% angenommen. Der Unternehmer errechnet also ohne Steuerberater entweder 10% zu seinen Gunsten oder auch zu seinen Ungunsten.

Fehlerquote ermitteln

Unter Berücksichtigung der angenommenen Fehlerquote ist eine Abweichung von 3.000 EUR (10% von 30.000 EUR) des zu versteuernden Einkommens zu beachten. Der Unternehmer hat also entweder 10% mehr oder weniger zu versteuerndes Einkommen ermittelt.

Das zu versteuernde Einkommen

Die 30.000 EUR ist der Endbetrag der gesamten steuerlichen Berechnung, von welchem bereits sämtliche steuerrechtlichen Freibeträge abgezogen wurden und in welchem nicht nur der Gewinn, sondern auch alle anderen Einkünfte enthalten sind.
Es ergibt sich aus dem zvEK eine zu zahlende Einkommensteuer (ESt) von 5.802 EUR. Dies ist aus der Grundtabelle beim abgerundeten zvEK von 29.984 EUR abzulesen. Ein Schema zur Steuerberechnung (PDF, 24 kb)

Fall 1 – ohne Steuerberater

Der Selbständige verzichtet auf einen Steuerberater und erstellt seine Buchführung, seine jährliche Gewinnermittlung in Form einer Einnahmenüberschussrechnung sowie die dazugehörigen Steuererklärungen selbst. Das sind insbesondere die Umsatzsteuererklärung, die Gewerbesteuererklärung sowie die private Einkommensteuererklärung. Der Unternehmer ermittelt ein zvEK von 30.000 EUR und erklärt das mit seiner Einkommensteuererklärung dem Finanzamt.

2 Varianten ohne Steuerberater

Daraus ergeben sich für den Fall der Ermittlung ohne Steuerberater genau 2 Varianten, die wir hier mit A und B bezeichnen. Variante A beschreibt den fiktiven Fehler zu Ungunsten des Unternehmers. Der Unternehmer hat sich also um 10% zu seinem Nachteil in der Ermittlung seines zu versteuernden Einkommens verrechnet. Der Fall B beschreibt genau das Gegenteil, also den Rechenfehler zu Gunsten des Selbständigen. 10% bezogen auf das Ausgangs zvEK von 30.000 EUR entsprechen 3.000 EUR. Daraus ergibt sich folgende Zusammenfassung.

Hinweis: Der Eurobetrag in Klammern hinter der Einkommensteuer ist die Basis dieser Einkommensteuer, das zu versteuernde Einkommen aus der Grundtabelle des Einkommensteuergesetzes. Bsp.: 5.814 EUR (30.020 EUR), lies: auf ein zu versteuernde Einkommen von 30.020 EUR zahlt der Unternehmer 5.814 EUR Einkommensteuer.

Variante A – Fiktive Fehler zu Ungunsten des Selbstständigen

zvEK = 33.000 EUR (30.000 EUR zzgl. unterstellter Rechenfehler von 3.000 EUR)
Daraus folgt folgende steuerliche Belastung:
6.775 EUR (32.972 EUR)

Dies würde im Fall einer Prüfung durch das Finanzamt zu folgendem Ergebnis führen:

Nachzahlung 975 EUR (5.802 EUR abzgl. 6.775 EUR)

Variante B – Fiktive Fehler zu Gunsten des Selbstständigen

zvEK = 27.000 EUR (30.000 EUR abzgl. unterstellter Rechenfehler von 3.000 EUR)

Daraus reswultiert folgende steuerliche Belastung: 4.871 EUR (26.996 EUR)

Dies würde im Fall einer Prüfung durch das Finanzamt zu folgendem Ergebnis führen:

Erstattung 931 EUR (5.802 EUR abzgl. 4.871 EUR)

Schematisch lässt sich der Fall 1 mit den beiden Varianten folgendermaßen darstellen:

ohne Steuerberater (Fall 1)
zu zahlende Einkommensteuer lt. Grundtabelle und obiger Berechnung
Rechenfehler zu Ungunsten des Unternehmers (A)6.775 EUR
Rechenfehler zu Gunsten des Unternehmers (B)4.871 EUR

Fall 2 – mit Steuerberater

In diesem Fall nimmt der Unternehmer, welcher noch im Fall 1 dem Steuerberater nicht vertraut hat, einen steuerlichen Berater, welcher sämtliche Tätigkeiten durchführt und das einst ermittelte zvEK von 30.000 EUR prüft. Die Palette reicht dabei von der Erfassung der Einnahmen und Ausgaben, über die richtige Verbuchung der Geschäftsvorfälle bis zur Erstellung der Gewinnermittlung. Außerdem die Erstellung der Einkommensteuererklärung, der Umsatzsteuererklärung sowie der Gewerbesteuererklärung für Gewerbetreibende.

Zu berücksichtigende Fehlerquote

Ausgehend von den 30.000 EUR zu versteuerndem Einkommen aus Fall 1, kann der Steuerberater nun entweder den Fehler finden und somit die Unterlagen des Unternehmers korrigieren und anpassen. Auch hier unterstellen wir die obige Fehlerquote von 10 %, so dass der Steuerberater das zvEK um 3.000 EUR zu Gunsten oder zu Ungunsten des Mandanten berichtigen kann.

Honorar des Steuerberaters

Das Honorar des Steuerberaters lässt sich nicht pauschalisieren, es unterliegt der Gebührenverordnung der Steuerberater. Wir nehmen der Einfachheit halber ein pauschales Honorar von 1.000 EUR an.
Merke:
Das Honorar oder die Gebühr des Steuerberaters ist in jedem Fall individuell zu berechnen und kann daher nicht wie hier im Beispiel pauschal veranschlagt werden. Hier geht´s zur ausführlichen und offiziellen Gebührenverorndung für Steuerberater

4 Varianten durch Vergleich

Durch weitere 2 Varianten des Falls 2, welche wir mit C und D bezeichnen, entstehen im Ergebnis 4 Vergleichszahlen, da die Varianten A und B mit C und D verglichen werden.

Im Einzelnen sieht das so aus:

Variante C – Steuerberater findet Fehler zu Gunsten des Unternehmers

Das zu zvEK beträgt nun 27.000 EUR (30.000 EUR abzgl. unterstellter Rechenfehler von 3.000 EUR)

Abzüglich des Honorars für den Steuerberater 1.000 EUR
zvEK nach Steuerberaterhonorar 26.000 EUR (27.000 EUR – 1.000 EUR)

Darauf entfallende Einkommensteuer 4.566 EUR (25.988 EUR)

Vergleich: Fall 2 (Variante C) mit Fall 1 (Variante A)

4.566 EUR zu 6.775 EUR

Dies führt zu folgendem Ergebnis: Mit Steuerberater und zu Gunsten gerechnet ist es um 2.209 EUR günstiger als ohne Steuerberater zu Ungunsten gerechnet.

Vergleich: Fall 2 (Variante C) mit Fall 1 (Variante B)

4.566 EUR zu 4.871 EUR

Dies führt zu folgendem Ergebnis: Mit Steuerberater und zu Gunsten gerechnet ist es um 305 EUR günstiger als ohne Steuerberater zu Gunsten gerechnet.

Variante D – Steuerberater findet Fehler zu Ungunsten des Unternehmers

Das zu zvEK beträgt nun 33.000 EUR (30.000 EUR zzgl. unterstellter Rechenfehler von 3.000 EUR)

Abzüglich des Honorars für den Steuerberater 1.000 EUR
zvEK nach Steuerberaterhonorar 32.000 EUR (33.000 EUR – 1.000 EUR)

Darauf entfallende Einkommensteuer 6.454 EUR (32.000 EUR)

Vergleich: Fall 2 (Variante D) mit Fall 1 (Variante A)

6.454 EUR zu 6.775 EUR

Dies führt zu folgendem Ergebnis: Mit Steuerberater zu Ungunsten ist mit 321 EUR günstiger als ohne Steuerberater zu Ungunsten.

Vergleich: Fall 2 (Variante D) mit Fall 1 (Variante B)

6.454 EUR zu 4.871 EUR

Dies führt zu folgendem Ergebnis: Mit Steuerberater zu Ungunsten ist mit 1.583 EUR ungünstiger als ohne Steuerberater zu Gunsten des Unternehmers.

Schematisch lässt sich der Fall 2 mit den vier Varianten folgendermaßen darstellen:

ohne Steuerberater (Fall 1)
Variante A (zu Ungunsten)Variante B (zu Gunsten)
mit Steuerberater
(Fall 2)
Variante C
(zu Gunsten)
(Steuerberater ist günstiger)

2.209 EUR

(Steuerberater ist günstiger)

305 EUR

Variante D
(zu Ungunsten)
(Steuerberater ist günstiger)

321 EUR

(Steuerberater ist ungünstiger)

– 1.583 EUR

Fazit:

Vergleicht man nun die Fälle, wo es günstiger ist einen Steuerberater zu nehmen, hat man eine Ersparnis von insgesamt 2.835 EUR (2.209 EUR + 305 EUR + 321 EUR). Dagegen sprechen nur 1.583 EUR für den Fall keinen Steuerberater zu nehmen.

Was wurde im Vergleich nicht berücksichtigt?

Zinsen

Bei dieser Berechnung haben wir noch keine Zinsen des Finanzamtes berücksichtigt. Diese werden im Fall der Betriebsprüfung durch das Finanzamt erhoben, sofern es durch die Prüfung zu einer Nachzahlung von Einkommensteuern kommt. Bei der Einkommensteuer entstehen diese Zinsen frühestens 21 Monate nach Ablauf des Kalenderjahres, in welchem die Zinsen entstanden sind. Bei der Umsatzsteuer zum Beispiel sind es nur 15 Monate. Weitere Informationen dazu in der Abgabenordnung § 233a

Persönliche Unsicherheit und Risikobewusstsein steigern Fehlerquote

Die Ungewissheit, selbst etwas zu tun, was man nicht gelernt hat oder nicht richtig kann, verursacht eine gewisse Unsicherheit im weiteren Tun. Das wiederum für zu zusätzlichen Fehlern. In unserem Fall, potenzieren sich die Fehler in künftigen Jahren und häufen sich, so dass in den Folgejahren nicht mehr von der Ursprungsfehlerquote ausgegangen werden kann.

Opportunitätskosten des Unternehmers

Ebenfalls wurde die Kosten nicht berücksichtigt, die dem Unternehmer aufgrund der zusätzlichen Arbeit entstehen. Diese Opportunitätskosten können mit dem sonst zu berechnenden Stundensatz verglichen und kalkuliert werden, den der Selbständige seinen Kunde für die geleistete Arbeit in Rechnung stellt. Anders ausgedrückt: Lässt der Unternehmer seine Bücher durch einen Steuerberater führen, so spart er sich seine eigenen Lohnkosten und kann in der Zeit einen Auftrag bei seinem Kunden abarbeiten, was wiederum zu Einnahmen führt, die im anderen Fall nicht vorhanden wären.

Gesamtergebnis der Betrachtung

Über alle möglichen Fällen hinweg betrachtet, ist es günstiger einen Steuerberater zu nehmen. Gerade mal in einem vom 4 Fällen, holt der Steuerpflichtige mehr Geld ohne den Berater heraus. Hat aber dort immer das Risiko einer Betriebsprüfung mit Zinsaufkommen, der Ungewissheit aufgrund der Fehlerquote seiner Berechnung sowie der entstehenden Opportunitätskosten zu tragen.


Bildnachweise: © Gina Sanders/Fotolia.com

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Über den Autor

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Lars E.

Lars schloss 2015 sein Studium in Betriebswirtschaftslehre ab. Anschließend absolvierte er ein Volontariat in einer kleinen Kölner Redaktion. Seit 2017 ist er fester Bestandteil des Redaktionsteams von betriebsausgabe.de. Hier kann er sein fachliches Wissen mit dem Anspruch, verständliche Texte rund ums Steuerrecht zu schreiben, miteinander kombinieren.

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