Mit Wirkung zum 1. Januar 2012 wurde die elektronisch unterstützte Betriebsprüfung (euBP) eingeführt. Nach § 28p SGB IV können somit die notwendigen Arbeitgeberdaten im elektronischen Verfahren übermittelt werden.
Verfahrensweise
Die Teilnahme am euBP-Verfahren ist für den Arbeitgeber optional. Sie ersetzt nicht die Betriebsprüfung vor Ort. Nimmt der Arbeitgeber an diesem Verfahren teil, entfällt in diesem Falle die Einsichtnahme der Daten im Betrieb. Für die Teilnahme am euBP-Verfahren verlangen die Rentenversicherungsträger die Übermittlung der erforderlichen Daten in einer einheitlich vorgegebenen Struktur. Folgende Daten werden im Online-Verfahren an den Prüfer übermittelt: – Finanzbuchhaltung: Buchungen in der Finanzbuchhaltung, sonstige Zahlungen an den Arbeitnehmer, – Lohnbuchhaltung: Entgeltarten, Lohn/Gehalt, Stammdaten des Arbeitnehmers, – Sozialversicherung: Meldedaten, Beitragsgruppen, Sollstellungen der Einzugsstellen.
Datensicherheit
Die Daten werden über sichere Kommunikationswege übermittelt (www.extra-standard.de) und bei der DSRV sicher gespeichert. Wurden die Daten gesendet, erhält der Arbeitgeber eine elektronische Annahmequittung. Ist der Bescheid des Betriebsprüfers ergangen, werden die Daten automatisch gelöscht.
Weitere Informationen
Detaillierte Informationen zu den Daten, den Datensätzen und den Buchungen erhalten Sie bei der Deutsche Rentenversicherung
Quellen
- http://www.extra-standard.de
- Diese Fehler finden Betriebsprüfer bei beinahe jedem geprüften Unternehmen
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