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Betriebsprüfung für E-Commerce Unternehmen

Von Lars E.

Letzte Aktualisierung am: 21. März 2017

Geschätzte Lesezeit: 2 Minuten

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Die Finanzverwaltung will zukünftig alle Steuerprüfungen digital vornehmen. Schon jetzt werden mehr als die Hälfte aller Prüfungen mit entsprechenden Programmen durchgeführt. Die Taktik ist für das Finanzamt ein lohnendes Unterfangen für die Betriebsprüfung.

So wurden von Klein- und Kleinstbetrieben durchschnittlich 11.200,- EUR an Steuernachzahlungen kassiert.

Allgemeine Außenprüfung

Eine allgemeine Außenprüfung kann jeden Unternehmer zu jedem Zeitpunkt treffen. Wikipedia definiert Außenprüfung folgendermaßen:

Die Außenprüfung ist eine – von der Finanzbehörde im Außendienst vorzunehmende – Gesamtüberprüfung steuerlich relevanter Sachverhalte. …Die in der Praxis wichtigste Fallgruppe der Außenprüfung ist jedoch die Betriebsprüfung (kurz BP), bei der die steuerlichen Verhältnisse von Gewerbebetrieben, land- und forstwirtschaftlichen Betrieben und Freiberuflern geprüft werden (§193 Abs. 1 Abgabenordnung).

Prüfung mittels mathematischer Statistik

Prüfer kommen heut zu Tage mit dem Laptop zur Steuerprüfung. Die von ihnen eingesetzten Prüfprogramme arbeiten mit Wahrscheinlichkeitsrechnungen und können so auf Manipulationen in der Buchhaltung hinweisen. Im Einzelnen zählen zu diesen Prüfmethoden das Benfordsche Gesetz, der Chi- Quadrat-Test und der Zeitreihenvergleich. Das Benfordsche Gesetz Das Benfordsche Gesetz hat nachgewiesen, dass es mehr Zahlen mit einer niedrigen Anfangsziffer gibt, als mit einer hohen ersten Zahl. Eine ordnungsgemäße Buchhaltung kommt diesem Prinzip nach. Wurde die Buchhaltung allerdings manipuliert, folgt sie dem Benfordschen Gesetz nicht. Damit kann der Prüfer eine Unstimmigkeit in der Buchhaltung annehmen. Der Chi- Quadrat-Test Der Chi- Quadrat- Test geht von der Erkenntnis aus, das jeder Mensch unbewusst Sympathien und Antipathien für bestimmte Zahlen besitzt. Bei Manipulationsversuchen wird dieses Zahlenempfinden dem Unternehmer zum Verhängnis. Statt einer gleichmäßigen Verteilung gibt der Häufigkeitstest dann die individuelle Lieblingszahl aus. Der Zeitreihenvergleich Mit dem Zeitreihenvergleich wird die Entwicklung des Rohgewinnaufschlags innerhalb des Jahres analysiert. Dabei werden der Wareneinsatz und der Erlös auf Kalenderwochen herunter gebrochen und analysiert. Größere Abweichungen zischen dem Jahresdurchschnitt und den einzelnen Wochen müssen durch konkrete und nachweisbare Argumente, bspw. saisonale Schwankungen, erklärt werden. Kann der Unternehmer keine Erklärung liefern, ist der Steuerfahnder berechtigt, die Besteuerungsgrundlage schätzen.

Spezielle Methoden bei Online-Shops

Onlineshops und eBay-Händler sind für High-Tech Betriebsprüfungen prädestiniert. Ein Großteil der geschäftlichen Transaktionen läuft in der digitalen Welt ab und hinterlässt elektronische Spuren. Diese Spuren nach zu verfolgen wird für die Prüfer der Finanzverwaltung immer einfacher. Prüfer von Online-Shops können vor der Prüfung Testkäufe tätigen. Die dabei ausgeführten Transaktionen müssen im Nachhinein in der Buchhaltung des Steuerpflichtigen wieder zu finden sein. Bei ebay schützt der Verkauf über einen zweiten oder dritten Account nicht vor der Steuerfahndung. Angeblich soll ebay Deutschland bereits auf Anfrage der Finanzbehörden die verschiedenen Accounts eines Verkäufers weitergegeben haben.

Rechnungen per Email

Onlinerechnungen sind ein bei Prüfern beliebtes Betätigungsfeld. Rechnungen, die dem Unternehmer per Email zugeschickt werden, müssen mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen sein. Für den Vorsteuerabzug muss der Unternehmer die Signatur überprüfen und das Ergebnis dokumentieren. Enthält die Rechnung keine Signatur oder unterlässt der Unternehmer deren Prüfung, darf er die Vorsteuer aus dieser Rechnung nicht geltend machen. Gerade Onlinerechnungen wird sich der Betriebsprüfer genauer ansehen und ggf. den Vorsteuerabzug streichen. Das kann zu einer hohen Steuernachzahlung führen. EU Kommission will Signaturregeln vereinfachen Die Kommission der EU hat am 28. Januar 2009 neue Vorschriften für die Rechnungsstellung vorgeschlagen. Danach sollen die Signaturregelungen vereinfacht und im EU-Raum vereinheitlicht werden. Nachzulesen ist der Vorschlag unter: Mehrwertsteuer: Kommission schlägt neue Vorschriften für die Rechnungsstellung vor Bis dieser Vorschlag auch Gesetzeskraft annimmt, bleibt allerdings alles beim Alten, d.h. ohne Signatur kein Vorsteuerabzug.

Fazit

Unternehmer müssen die Steuerunterlagen lückenlos und korrekt führen. Nur dann wird eine Betriebsprüfung, einerlei mit welchen Mitteln und Methoden, ohne Nachzahlungen von statten gehen. Weitere interessante Seiten zu diesem Thema Michael Blenkers Zeitreihenvergleich sowie Endlich Online Rechnungen ohne Signatur? Quelle: bwr-media <>


Bildnachweise: © NicoElNino/Fotolia.com

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Über den Autor

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Lars E.

Lars schloss 2015 sein Studium in Betriebswirtschaftslehre ab. Anschließend absolvierte er ein Volontariat in einer kleinen Kölner Redaktion. Seit 2017 ist er fester Bestandteil des Redaktionsteams von betriebsausgabe.de. Hier kann er sein fachliches Wissen mit dem Anspruch, verständliche Texte rund ums Steuerrecht zu schreiben, miteinander kombinieren.

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