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Betriebsprüfung vom Finanzamt auch von Größenklassen abhängig

Von Lars E.

Letzte Aktualisierung am: 18. August 2017

Geschätzte Lesezeit: 2 Minuten

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Betriebsprüfung vom Finanzamt auch von Größenklassen abhängig
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Für die meisten Unternehmer ist die Betriebsprüfung des Finanzamts ein Schreckgespenst. Es gibt keine zuverlässigen Auswahlkriterien, wann genau es einen trifft. Einen Anhaltspunkt für die Häufigkeit bieten die Größenklassen des Finanzministeriums.

Wie oft ein Betrieb geprüft wird, hängt mit von den Größenklassen ab

Die Betriebsprüfungsordnung (BpO) schreibt vor, dass jedes Unternehmen in eine der nachfolgenden Größenklassen eingeteilt werden muss:

  • Großbetrieb (G)
  • Mittelbetrieb (M)
  • Kleinbetrieb (K)
  • Kleinstbetrieb (KSt)

Die Größenklasse ist wiederum ausschlaggebend dafür, wie häufig eine Firma vom Finanzamt geprüft wird. Nach der letzten Betriebsprüfungsstatistik des Bundesfinanzministeriums aus dem Jahre 2012 beträgt der durchschnittliche Prüfungsturnus bei Großbetrieben etwa 4,5 Jahre, bei Mittelbetrieben etwa 15 Jahre und bei Kleinbetrieben ungefähr 30 Jahr. Kleinstbetriebe wurden statistisch nur alle 100 Jahre – also faktisch nie geprüft.

Größenklasse des Betriebs¹durchschnittlicher Prüfungsturnus
Kleinstbetrieb (KSt)100 Jahre
Kleinbetrieb (K)30 Jahre
Mittelbetrieb (M)15 Jahre
großbetrieb (G)4,5 Jahre
¹Details zur Kategorisierung im BMF-Schreiben

Aus dieser Statistik kann man also schlussfolgern, dass die Wahrscheinlichkeit, geprüft zu werden, mit zunehmender Unternehmensgröße enorm ansteigt. Zu welcher Klasse eine Firma gehört, richtet sich zum einen nach der Unternehmensart sowie nach deren Gewinn- und Umsatzzahlen. Die maßgeblichen Werte ändern sich regelmäßig und werden vom Bundesfinanzministerium veröffentlicht. Aktuell gelten seit 1. Januar 2013 die Beträge aus dem BMF-Schreiben vom 22. Juni 2012. Hier finden Sie die komplette Tabelle zu den Größenklassen. Maßgeblich für die Einordnung ist dabei immer der höchste Wert.

Beispiel:

Ein Fertigungsbetrieb mit einem Umsatz von 4 Mio. erzielt einen steuerlichen Unternehmensgewinn von 300.000 Euro. Da die Umsatzgrenze von 7,3 Mio. nicht erreicht wird, wäre die Firma grundsätzlich ein ein Mittelbetrieb. Nachdem allerdings der Gewinn die maßgebliche Grenze von 280.000 Euro überschreitet, geht das Finanzamt von einem Großbetrieb aus. Das Unternehmen kann sich also darauf einstellen, dass es durchgehend vom Betriebsprüfer unter die Lupe genommen wird.

Warum es diese Einteilungen gibt

Die Größeneinteilungen haben den Zweck, die Betriebsprüfung zu optimieren und Prüfer sinnvoll einzusetzen. Denn auch die Finanzverwaltung muss mit ihrem vorhandenen Personal auskommen, will aber gleichzeitig vernünftige Mehrergebnisse einfahren. Dass Großbetriebe häufiger geprüft werden, beruht schlichtweg auf der Annahme, dass dort mehr zu holen ist. So erscheint es beispielsweise einleuchtend, dass bei einem Großkonzern vermutlich mehr Fehler gemacht werden als beim kleinen Bäcker um die Ecke.

Was man als Unternehmer tun kann

Verlassen kann man sich als Unternehmer auf die vorgesehenen Prüfungsabstände selbstverständlich nicht – diese können bestenfalls als grobe Orientierung dienen. Es steht dem Finanzamt nämlich jederzeit frei, ohne nähere Begründung eine Außenprüfung anzuordnen. Dabei gibt es unzählige Gründe, wie man als Unternehmer in den Fokus der Behörde geraten kann. Wer beispielsweise jahrelang keine Steuererklärungen abgibt und geschätzt wird, muss sich nicht wundern, wenn irgendwann der Kontrolleur an der Tür klingelt. Was dem Unternehmer bleibt, ist die eingeschränkte Möglichkeit, die Größenklasse seiner Firma zu beeinflussen, um weniger oft geprüft zu werden. Da sich das Finanzamt hierbei immer an der letzten Steuererklärung orientiert, kann man diverse Gestaltungsmöglichkeiten nutzen. Beispielsweise ist es denkbar, bestimmte steuerliche Wahlrechte (z. B. Abschreibungen, Rücklagen, Rückstellungen) so einzusetzen, dass die maßgeblichen Grenzwerte für den Gewinn unterschritten werden.


Bildnachweise: Robert Kneschke - Fotolia.com

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Über den Autor

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Lars E.

Lars schloss 2015 sein Studium in Betriebswirtschaftslehre ab. Anschließend absolvierte er ein Volontariat in einer kleinen Kölner Redaktion. Seit 2017 ist er fester Bestandteil des Redaktionsteams von betriebsausgabe.de. Hier kann er sein fachliches Wissen mit dem Anspruch, verständliche Texte rund ums Steuerrecht zu schreiben, miteinander kombinieren.

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