Da Unternehmer ihre Umsatzsteuervoranmeldung oder auch Lohnsteuervoranmeldung per elektronischer Datenübermittlung an die Finanzverwaltung senden müssen, hat der Gesetzgeber und die Softwareentwickler nun nachgebessert. Dem Unternehmer steht es nun frei, ob er seine Übertragung elektronisch signiert und damit ein „sicher“ überträgt oder eher die unsignierte Variante nutzen möchte. Die Signatur zeigt dem Finanzamt auf, dass die Daten auch von dem Steuerpflichtigen kommen, der sie zu senden scheint. Das Finanzamt kann im Zweifel auch nachfragen, ob die Daten so gewollt versendet werden sollen.