Überlässt der Unternehmer seinem Arbeitnehmer ein Fahrzeug, das vom Arbeitnehmer lohnversteuert wird, ist dieses Fahrzeug zu 100% dem Betriebsvermögen zuzuordnen.
Aus der Sicht des Arbeitgebers hat die Überlassung eines Fahrzeuges an einen Mitarbeiter Entlohnungscharakter. Gehalt bzw. Lohn ist immer betrieblich veranlasst, wodurch der Unternehmer dieses Fahrzeug stets zu 100% betrieblich nutzt.