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Fordern Sie Ihre Kreditbearbeitungsgebühren zurück

Von Lars E.

Letzte Aktualisierung am: 29. August 2019

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

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Fordern Sie Ihre Kreditbearbeitungsgebühren zurück
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Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass Bearbeitungsgebühren bei Darlehensverträgen unrechtmäßig erhoben wurden. Entsprechende Klauseln und Geschäftsbedingungen in den Verträgen der Banken sind somit unzulässig.

 Karlsruhe, 19.11.2014 – Die Verjährung der Forderung beginnt mit Auszahlung des Kredits, so die Stiftung Warentest. Sie hat auf test.de entsprechende Musterbriefe und Erläuterungen zum kostenlosen Download zur Verfügung gestellt, so dass nicht nur Privatleute ihre Darlehen dahingehend optimieren können, sondern auch Unternehmer ihre betrieblich aufgenommenen Kredite mit einem solchen Musterschreiben bei Ihrem Kreditinstitut anfechten können.

Urteilsbegründung

Die Richter begründeten die Unrechtmäßigkeit dieser Kosten damit, dass die Bearbeitung eines Kredits keine Dienstleistung für den Kunden darstellt und somit die entsprechend anfallenden internen Kosten im eigenen Interesse der Bank liegen und nicht auf den Kreditnehmer abgewälzt werden dürfen.

Eile ist geboten

Kreditnehmer müssen sich beeilen, denn die geltend zu machenden Bearbeitungsgebühren können nur bis 31.12.2014 schriftlich bei der zuständigen Bank zurückgefordert werden.

Auch Kontoführungsgebühren unzulässig

In dem Zusammenhang habe ich meine Unterlagen geprüft, ob etwaige Kontoführungsgebühren ebenfalls unrechtmäßig erhoben wurden, was die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen mit einer Klage unter dem Aktenzeichen Az. XI ZR 338/10 auf ihrer Webseite bestätigte. Unabhängig von obigem Urteil wurde also dahingehend bereits entschieden, so dass es sehr sinnvoll ist, auch die Kontoführungsgebühren einzufordern.

Bausparkassen und deren Abschlussprovisionen

Sofern eine Finanzierung über einen Bausparvertrag besteht, könnte man auch hier auf den Gedanken kommen, dass die Abschlussgebühren, welche in der Regel ein Prozent von der Bausparsumme darstellen, unrechtmäßig erhoben wurden und auch einklagbar sind. Jedoch hat dahingehend die Justiz den Bausparkassen bereits vor einiger Zeit grünes Licht gegeben und die Erhebung dieser Abschlussprovisionen für richtig befunden. Leider bleibt der Unternehmer und natürlich auch die Privatperson auf diesen nicht geringen Kosten sitzen, so die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen.

Bearbeitungsgebühren von für Darlehen wie der KfW Bank

Ebenso berechnet die KfW Bank Bearbeitungsgebühren in Höhe von 2 Prozent sowie eine Risikoprämie von weiteren 2 Prozent für den Fall, dass der Kreditnehmer frühzeitig den Kredit ablöst. Die Rechtsanwaltskanzlei Flisek und Galla ist der Meinung, dass die Bearbeitungsgebühren durchaus rückforderbar sind, die Rechtsprechung jedoch gerade bei Förderdarlehen noch kein Urteil erzielt hat, auf welches sich der Kreditnehmer in diesem speziellen Fall berufen kann. Daher wird die Einforderung dieser Bearbeitungsgebühr über die Hausbank womöglich zurückgewiesen. Die KfW-Bank selbst muss sich durch ihre Kooperation mit der zuständigen Hausbank gar nicht mit den Kreditnehmer selbst befassen.

Musterschreiben der Stiftung Warentest

Die Muster der Stiftung Warentest beinhalten für alle gängigen Kreditverträge Musterschreiben, so etwa:

Musterbriefe für Kredite ohne erhöhte Kreditsumme:

  • Der Text auf Seite 3 ist für ab Anfang 2005 an Verbraucher ausgezahlte und und noch nicht vollständig getilgte Kredite gedacht.
  • Der Text auf Seite 4/5 ist für Verbraucherkredite gedacht, die bereits im Jahr 2004 oder noch früher ausgezahlt wurden. Beachten Sie dazu unbedingt die Hinweise unter http://www.test.de/kreditgebuehren_faq
  • Der Text auf Seite 6 ist für Kredite gedacht, die Unternehmern und Freiberuflern für die Finanzierung Ihrer gewerblichen Tätigkeit gewährt wurden.
  • Der Text auf Seite 7/8 ist für gebührenpflichtige KfW-Kredite gedacht.
  • Der Text auf Seite 9/10 ist für gebührenpflichtige Bauspardarlehen gedacht.

Musterbriefe für Kredite mit erhöhter Kreditsumme:

  • Der Text auf Seite 11 ist für ab Anfang 2005 ausgezahlte Kredite gedacht.
  • Der Text auf Seite 12 ist für Kredite gedacht, die Unternehmern und Freiberuflern für die Finanzierung Ihrer gewerblichen Tätigkeit gewährt wurden.
  • Der Text auf Seite 13 ist für gebührenpflichtige KfW-Kredite gedacht.
  • Der Text auf Seite 14 ist für gebührenpflichtige Bauspardarlehen gedacht.

Beachten sollte der Antragsteller, dass es unterschiedliche Musterbriefe für Unternehmer und Privatleute gibt.

 

Nutzen Sie die Musterbriefe der Stiftung WarentestUm auf der rechtssicheren Seite zu sein, sollten Sie die juristisch korrekten und vollständigen Musterbriefe nutzen, um ihre Bearbeitungsgebühren bei Ihrer Bank zurückzufordern.Hier Downloaden!

Es bleibt also abzuwarten, wie die Banken im einzelnen Fall reagieren oder ob die hartnäckige Rechtsprechung in der Vergangenheit diesmal die Banken bereits weich gekocht und eingeschüchtert hat.


Bildnachweise: © v.poth/Fotolia.com

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Über den Autor

Autor
Lars E.

Lars schloss 2015 sein Studium in Betriebswirtschaftslehre ab. Anschließend absolvierte er ein Volontariat in einer kleinen Kölner Redaktion. Seit 2017 ist er fester Bestandteil des Redaktionsteams von betriebsausgabe.de. Hier kann er sein fachliches Wissen mit dem Anspruch, verständliche Texte rund ums Steuerrecht zu schreiben, miteinander kombinieren.

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