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Forderungen eintreiben mithilfe eines Inkasso Unternehmens

Von Lars E.

Letzte Aktualisierung am: 29. März 2017

Geschätzte Lesezeit: < 1 Minute

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Forderungen eintreiben mithilfe eines Inkasso Unternehmens
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Das richtige Forderungsmanagement ist einer der wichtigsten Faktoren für den Geschäftserfolg Ihres Unternehmens. Denn gut gefüllte Auftragsbücher alleine bringen Sie nicht weiter. Vielmehr müssen Ihre hieraus resultierenden Forderungen auch entsprechend zeitnah beglichen werden.

Gerade Existenzgründer fürchten sich jedoch vor einem effektiven Mahnwesen. Die mühevoll gewonnenen Kunden würden so verschreckt und keine weiteren Aufträge mehr auslösen, ist die häufigste Befürchtung. Dabei kann die korrekte Eintreibung von Forderungen einen deutlichen Anstrich von Seriosität verleihen.

Inkasso Unternehmen helfen

Für die Eintreibung der Forderungen können Existenzgründer Inkasso Unternehmen beauftragen, die heute bereits in einer großen Zahl auf dem Markt zu finden sind. Dabei sollte allerdings beachtet werden, wie das Inkasso Unternehmen arbeitet. Einfache Formschreiben nach Schema F bringen wenig, eine individuelle Verhandlung mit den Schuldnern ist besser geeignet, wird allerdings nur von wenigen Inkasso Unternehmen angeboten.

Auch in puncto Kosten sollten Sie sich genau informieren. Denn viele Inkasso Unternehmen verlangen, dass Sie eine gebührenpflichtige Mitgliedschaft eingehen. Haben Sie anschließend das Glück, dass Ihre Kunden allesamt pünktlich zahlen, ist diese Investition natürlich unnötig. Besser ist es, auf ein Inkasso Unternehmen zurückzugreifen, das alleine über Erfolgshonorare abrechnet. Dabei sind dann bessere Chancen auf Erfolg gegeben, da das Inkasso Unternehmen auch verdienen will.

Alternative zum Inkasso Unternehmen

Eine Alternative zum Inkasso Unternehmen bietet der Rechtsanwalt. Er kann das Mahnverfahren von Anfang bis Ende durchführen und seine Kosten können vollständig dem Schuldner auferlegt werden. Das ist beim Inkasso Unternehmen, das den Rechtsstreit nicht über die ganze Zeit durchführen kann, nicht möglich.

Quellen:
http://www.geschaeftsseiten.de
http://www.handelsblatt.com


Bildnachweise: © stadtratte/Fotolia.com

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Über den Autor

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Lars E.

Lars schloss 2015 sein Studium in Betriebswirtschaftslehre ab. Anschließend absolvierte er ein Volontariat in einer kleinen Kölner Redaktion. Seit 2017 ist er fester Bestandteil des Redaktionsteams von betriebsausgabe.de. Hier kann er sein fachliches Wissen mit dem Anspruch, verständliche Texte rund ums Steuerrecht zu schreiben, miteinander kombinieren.

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