Der Hessische Verwaltungsgerichtshof hat unter dem Aktenzeichen 10 A 2910/09 entschieden, dass die GEZ nicht unbegrenzt zu entrichten ist.
Das zeigt einmal mehr, dass die GEZ trotz zahlreicher Aufforderungen zur Anmeldung der internetfähigen Rechner, nicht grenzenlos in die Rechte der Zuschauer eingreifen darf. Selbstständige, die auch weiterhin die Aufforderung zur Anmeldung ihrer Rechner erhalten, sollten diese Schreiben entweder ignorieren oder angeben, dass sie keine Geräte anzumelden haben.
Ausblick
Allerdings wird sich das Gerangel um die GEZ in Zukunft wohl ohnehin erübrigen. Denn die Regierung plant, ab dem Jahr 2012 eine einheitliche GEZ-Gebühr zu verlangen. Diese soll nicht mehr nach Anzahl der Geräte gehen, sondern von allen deutschen Haushalten bezahlt werden. Damit dürften auch die ständigen Nachfragen der GEZ, sowie die Überraschungsbesuche der GEZ-Kontrolleure ein Ende haben. Eine Gebührenerhöhung sei allerdings nicht zu befürchten, so die Aussagen der Regierung. Was allerdings aus den mehr als 1.100 Mitarbeitern der GEZ werden soll, die dank dem neuen Gebührenmodell nicht mehr viel zu tun haben werden, lässt die Regierung bisher offen.
Quelle: Pro Firma, Mai 2010, S. 80
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