Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit seinem Urteil vom 10. April 2008 unter dem AZ VI R 38/06 über die Ordnungsmäßigkeit eines Fahrtenbuches entschieden. Danach führen kleine Mängel am Fahrtenbuch nicht zur kompletten Verwerfung des Fahrtenbuches.
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Gesetzlich zugelassene Software für Fahrtenbücher
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Quellen:
- Bundesfinanzhof (BFH) mit Urteil vom 10. April 2008 unter dem AZ VI R 38/06
- Erlebnisse des Rechtsanwalts Udo Vetter mit seinem Fahrtenbuch
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