Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit seinem Urteil vom 10. April 2008 unter dem AZ VI R 38/06 über die Ordnungsmäßigkeit eines Fahrtenbuches entschieden. Danach führen kleine Mängel am Fahrtenbuch nicht zur kompletten Verwerfung des Fahrtenbuches. Im verhandelten Fall ging es um eine Fahrt mit einem Dienstwagen zur Tankstelle. Obwohl eine Tankrechnung vorlag, wurde diese Fahrt im Fahrtenbuch nicht eingetragen. Der BFH vertritt die Auffassung, dass es unverhältnismäßig sei, wegen dieses Mangels die Ordnungsmäßigkeit des Fahrtenbuches insgesamt anzuzweifeln und dieses zu verwerfen.
Bisher hatten Kleinunternehmer und Freiberufler hinsichtlich der Geltendmachung von Kfz-Kosten ein leichtes Leben, doch damit…
Über den Autor
Tabea Z.
Tabea schloss 2015 ihre Ausbildung zur Steuerfachangestellten ab. Anschließend absolvierte sie ein Volontariat in einer kleinen Kölner Redaktion. Seit 2017 ist sie fester Bestandteil des Redaktionsteams von betriebsausgabe.de. Hier kann sie ihr fachliches Wissen mit ihrer Leidenschaft, verständliche Texte rund ums Steuerrecht zu schreiben, miteinander kombinieren.