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Kurzarbeitergeld Plus mit Vorteil für den Mittelstand

Von Lars E.

Letzte Aktualisierung am: 15. März 2017

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Kurzarbeitergeld Plus mit Vorteil für den Mittelstand
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Arbeitgeber die trotz Auftragsmangels ihre Beschäftigten nicht entlassen wollen, können die Kurzarbeiterregelung nutzen. Durch das Kurzarbeitergeld können Beschäftigungsverhältnisse erhalten werden.

Der Bundestag mit einem Änderungsantrag das Kurzarbeitergeld Plus beschlossen. Damit treten rückwirkend zum 01. Juli 2009 einige Erleichterungen für Arbeitgeber in Kraft. Für Kurzarbeit ab dem 1. Januar 2009 kann der sich der Arbeitgeber auf Antrag die anfallenden Sozialversicherungsbeiträge vollständig erstatten lassen. Die Erstattung erfolgt ab dem siebten Kalendermonat des Bezugs von Kurzarbeitergeld durch die Bundesagentur für Arbeit. Damit ist eine Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge für den Juli 2009, bei Vorliegen der Voraussetzungen, bereits möglich.

Unternehmen mit mehreren Betriebsteilen

Wurde in einem Betrieb des Unternehmens bereits sechs Monate Kurzarbeit durchgeführt, ist der Anspruch gegeben. Damit profitieren auch Betriebsteile von dieser Regelung, in denen weniger als sechs Monate Kurzarbeit angefallen ist. Der Arbeitgeber hat Anspruch auf die vollständige Erstattung der von ihm allein zu tragenden Sozialversicherungsbeiträge.

Verwaltungsaufwand wird gesenkt

Bei kurzfristigen Unterbrechungen von einem oder zwei Monaten, verlängerte sich nach der alten Rechtslage die Bezugsfrist um diesen Zeitraum. Dauerte die Unterbrechung drei oder mehr Monate, begann eine neue Bezugsfrist. Der Arbeitsausfall musste dann erneut angezeigt werden. Der Arbeitgeber kann mit der neuen Regelung den Antrag stellen, das er bei einer Unterbrechung der Kurzarbeit von mehr als drei Monaten keine neue Anzeige bei der zuständigen Arbeitsagentur stellen muss. Sowohl für den Arbeitgeber als auch für die Arbeitsagentur ist damit ein richtiges Zeichen zum Bürokratieabbau gesetzt worden.

Bezugszeitraum verlängert

Für Arbeitnehmer, denen bis zum 31. Dezember 2009 ein Anspruch auf Kurzarbeitergeld entstanden ist, wurde die Bezugsfrist von zuletzt 18 Monate auf 24 verlängert.

Alle Änderungen gelten befristet bis zum 31. Dezember 2010.

BMAS Kurzarbeitergeld plus (PDF, 62 KB)
BMAS Bezugsfrist für Kurzarbeitergeld verlängert (PDF, 63 KB)


Bildnachweise: © Rawpixel.com/Fotolia.com

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Über den Autor

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Lars E.

Lars schloss 2015 sein Studium in Betriebswirtschaftslehre ab. Anschließend absolvierte er ein Volontariat in einer kleinen Kölner Redaktion. Seit 2017 ist er fester Bestandteil des Redaktionsteams von betriebsausgabe.de. Hier kann er sein fachliches Wissen mit dem Anspruch, verständliche Texte rund ums Steuerrecht zu schreiben, miteinander kombinieren.

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