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Unternehmensformen für Gründer in der Übersicht: Was eignet sich wann?

Von Lars E.

Letzte Aktualisierung am: 5. Januar 2023

Geschätzte Lesezeit: 5 Minuten

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Unternehmensformen für Gründer in der Übersicht: Was eignet sich wann?
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Unternehmensformen im Vergleich: Vor- und Nachteile

In Deutschland haben Gründer quasi die Qual der Wahl bei der Rechtsform ihres Unternehmens. Es steht nicht nur eine Gesellschaftsform bei der Gründung im Raum, sondern gleich mehrere. Etliche von ihnen haben noch Untergesellschaftsformen, sodass die Wahl nicht unbedingt einfacher wird. Denn mit jeder Unternehmensform gehen Vorteile, aber auch Nachteile einher. Die meisten Gründer werden zwar in der Schule die einzelnen Formen wie GmbH oder AG gelernt haben, doch wer kann sich noch samt Details daran erinnern? Dieser Artikel sieht sich die Formen daher einmal genauer an und zeigt, welche Rechtsform für Sie am interessantesten sein könnte.

Der Einzelunternehmer

An und für sich sagt die Überschrift schon alles aus. Ein Einzelunternehmer ist ein Unternehmer, der allerdings alles allein durchführt. Somit ist diese Unternehmensform für viele Kleinstgründer ideal, denn sie ist einfach anzumelden. Praktisch jeder, der für sich ein Gewerbe anmeldet, wird automatisch zum Einzelunternehmer. Eine Unterkategorie des Einzelunternehmers ist der ins Handelsverzeichnis eingetragene Kaufmann. Ein Gründer, der ein Ladengeschäft eröffnen will, wird automatisch in diesen Bereich einsortiert. Aber was sind die Vor- und Nachteile des Einzelunternehmers? 

Die Vorteile

  • Gewinne – sie gehen direkt an den Unternehmer und werden ihm uneingeschränkt zugesprochen. Ausgaben gehen natürlich davon ab. 
  • Gründung – im Gegensatz zu anderen Gesellschaftsformen ist für den Einzelunternehmer kein Stammkapital notwendig. Er kann bei 0 starten. 
  • Kleingewerbe – es gibt Möglichkeiten rund um das Kleingewerbe. So werden hierbei nur wenige Gründungsformalitäten und Gründungskosten gefordert. Auch besteht keine Bilanzierungspflicht oder die Pflicht zur doppelten Buchhaltung. 
  • Gewerbesteuer – Einzelunternehmer fallen in den Bereich, dass die Gewerbesteuer erst ab einem Freibetrag von 24.500 Euro erhoben wird. 

Die Nachteile

  • Haftung – ein Einzelunternehmer haftet mit seinem vollen Betriebs- und Privatvermögen. 
  • Kleingewerbe – sowohl Vor- als auch Nachname des Unternehmers müssen in der Firmenbezeichnung erkennbar sein. 
  • Kaufleute – eingetragene Kaufleute müssen die Bilanzierungspflicht und die Pflicht zur doppelten Buchführung beachten. 
  • Einzelkämpfer – jeder Alleinunternehmer ist Einzelkämpfer. Mit ihm selbst steht und fällt das Geschäft. Das trifft auch auf Eigenkapitalerweiterungen zu: Sie müssen vom Inhaber selbst eingebracht werden. 

Die GbR

Die ›Gesellschaft bürgerlichen Rechts‹ wird gerne von Gründern gewählt, die gemeinsam ein Unternehmen ins Leben rufen wollen. Sie ist immer eine Partnerschaft und entsteht, wenn sich mehrere Personen zusammenschließen, um ein Ziel zu erreichen. 

Die Vorteile

  • Startkapital – es gibt keine Vorschrift über ein bestimmtes Kapital. Allerdings ist die Voraussetzung, dass das Kapital für den Aufbau des Unternehmens für die Zeit vorhanden ist, bis Gewinne erwirtschaftet werden. Jeder Gesellschafter hat einen Anteil an dem Kapital, es steht ihnen gemeinschaftlich zur Verfügung. 
  • Gewerbe – die GbR gilt nicht als kaufmännisches Gewerbe. Das kann als Vor- und als Nachteil gesehen werden. Zumindest wird die GbR nicht ins Handelsregister eingetragen. Wird eine gewisse Größe erreicht, wird aus der GbR direkt eine OHG, die wiederum eingetragen wird. Als Merkregel gilt, dass mehr als fünf Mitarbeiter und ein Umsatz von über 250.000 Euro in Richtung der OHG weist. 
  • Gesellschaftsvertrag – diesen können, müssen die Gesellschafter aber nicht anfertigen. Ratsam ist es in jedem Fall. 
  • Buchhaltung – die GbR darf eine EÜR zur Gewinnermittlung verwenden. Eine Bilanz ist nicht verpflichtend. Ab jährlichen Gewinnen von 60.000 Euro oder Umsätzen von über 600.000 Euro ist eine Bilanzierung Pflicht, was sich jedoch wieder in der OHG auflöst. 
In der Gründungsphase sind Gesellschafter euphorisch und motiviert. Denken Sie bei der Wahl der Rechtsform aber unbedingt auch an die entsprechende Vorgehensweise bei der Auflösung. Große Probleme treten mitunter erst ein, wenn sich die Gründer voneinander trennen möchten.

Nachteile 

  • Haftung – auch bei der GbR wird mit dem Privatvermögen gehaftet. Unternehmensschulden müssen vollständig von den Gesellschaftern getragen werden. Welche Regelungen im Innenverhältnis gelten, ist den Gründern überlassen. 
  • Gewinne und Verluste – sie stehen allen Gesellschaftern gleichberechtigt zu. Eine Ausnahme bildet eine GbR mit einem abweichenden Gesellschaftsvertrag. 
  • Bezeichnung – auch die GbR muss die Namen der Gesellschafter offen tragen. Es dürfen aber zusätzlich Branchen- oder Fantasienamen verwendet werden. Die Bezeichnung wir durch GbR ergänzt. 
  • Steuern – sie müssen natürlich entrichtet werden. Da eine GbR auch aus Freiberuflern bestehen kann, entfällt mitunter die Gewerbesteuer. 
  • Auflösung – eigentlich endet die GbR, sobald ein Gesellschafter aussteigt. Gesellschaftsverträge regeln diesen Fall oft anderweitig. Auch eine Insolvenz eines einzigen Gesellschafters bedeutet die Auflösung der gesamten GbR. 

GmbH und UG

Sicherlich ist die GmbH die bekannteste Gesellschaftsform. Sie ist für Gründer durchaus interessant, wenn sie auch Nachteile hat. Doch was sollten Personen beachten, die eine GmbH gründen möchten?

Vorteile

  • Haftung – die GmbH hat eine eingeschränkte Haftung, sodass jeder Gesellschafter nur mit der Gesellschaftseinlage, nie aber mit seinem Privatvermögen haftet. 
  • Einmannbetrieb – auch eine GmbH kann von einem Einzelkämpfer gegründet werden. Weitere Personen, egal ob natürlicher oder juristischer Art sind möglich. 
  • Ausschlüsse – Notare, Ärzte, Apotheken und etliche Freiberufler können keine GmbH gründen. 

Nachteile 

  • Gründungskosten – sie beginnen mittlerweile bei 500,00 Euro, wobei immer noch das Stammkapital von mindestens 25.000 Euro hinzukommt. 
  • Satzungen – die GmbH muss eine Satzung oder einen Gesellschaftsvertrag besitzen. Die Erstellung kostet erneut. 
  • Handelsregister – die GmbH wird im Regelfall in der Abteilung B eingetragen. Zudem werden Anmeldungen bei der HWK, IHK, Finanzamt und Gewerbeamt fällig. 
  • Buchführung – es wird die doppelte Buchführung vorausgesetzt. 

Bei einer GmbH darf der Firmenname frei gewählt werden, sofern er keine Marken- und Persönlichkeitsrechte verletzt und den Zusatz GmbH enthält. 

Die Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)

Und was ist mit der UG? Die Unternehmergesellschaft wird gerne als die ›kleine GmbH‹ bezeichnet, doch stimmt das?  Die UG ist eigentlich keine gesonderte Rechtsform, sondern eine Unterform der GmbH mit bestimmten Pflichten und Ansprüchen.

Vorteile 

  • Leichte Gründung – die UG kann mit praktisch einem Euro gegründet werden. Sie ist eine Unterform der GmbH und bietet eine Haftungsbeschränkung. 
  • Voraussetzungen – auch bei der UG ist nur eine Person notwendig. Der Gegenstand des Betriebs muss einem gesetzlich zulässigen Zwecke dienen. 
  • Haftung – auch bei der UG wird nur mit der Höhe des Gesellschaftsvermögens gehaftet. 
  • Eintragung – auch die UG wird im Handelsregister eingetragen. 

Die meisten Punkte, die auf die GmbH zutreffen, gelten auch für die UG. Der große Unterschied ist eigentlich der Wegfall des verpflichtenden Startkapitals von mindestens 25.000 Euro. Im Umkehrschluss gilt aber auch, dass eine UG noch eine UG ist, wenn das Startkapital 24.999 Euro beträgt, bei einem Euro mehr wird direkt die GmbH angewandt. 

Bei der Firmenbezeichnung haben Gründer die Wahl aus einem Wunschnamen mit dem Zusatz UG oder auch dem Zusatz der Unternehmergesellschaft. 

Fazit: Vor der Entscheidung immer gut beraten und informieren

Bei der Gründung eines Unternehmens sollten sich Gründer stets gut beraten lassen und auch eigene Informationen einholen. Eine Unternehmensform kann nicht schnell geändert werden. Zudem benötigen Unternehmer bei der GmbH zwingend anwaltliche und notarielle Unterstützung, um den Gesellschaftervertrag oder die Satzung korrekt aufzusetzen. 

Die Gründung der GbR hingegen läuft schnell und problemlos ab, zumindest zu Beginn. Später ergeben sich aufgrund verschiedener Sonderregelungen aber unter Umständen Schwierigkeiten. Auch wenn eine GbR schnell gegründet ist, sollten Sie sich zunächst mit einem Steuerberater in Verbindung setzen und prüfen, welche Konsequenzen sich für Sie ergeben, um böse Überraschungen zu vermeiden. Denn eine spätere Umwandlung oder Auflösung einer GbR kann kompliziert und teuer werden. Das gilt übrigens für jede Rechtsform.

Bildnachweise: © Patrick Daxenbichler - stock.adobe.com, © whyframeshot - stock.adobe.com

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Über den Autor

Autor
Lars E.

Lars schloss 2015 sein Studium in Betriebswirtschaftslehre ab. Anschließend absolvierte er ein Volontariat in einer kleinen Kölner Redaktion. Seit 2017 ist er fester Bestandteil des Redaktionsteams von betriebsausgabe.de. Hier kann er sein fachliches Wissen mit dem Anspruch, verständliche Texte rund ums Steuerrecht zu schreiben, miteinander kombinieren.

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