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Vorsteuerberichtigung bei Anschaffungen

Von: Frank Schroeder • Veröffentlicht: 7. Februar 2017

Tätigt ein Unternehmer größere Anschaffungen, überwacht die Finanzverwaltung den dabei entstandenen Vorsteuerabzug 5 Jahre lang. Bei Gebäuden beträgt der Berichtigunszeitraum sogar 10 Jahre.

Die Bagatellgrenze liegt bei einem Vorsteuerabzug von 1.000,- EUR, der Nettopreis der Anschaffung damit bei 5.263,- EUR (19% von 5.263,- entspr. 1.000,- EUR). Unterhalb dieser Grenze ist eine spätere Nutzungsänderung unschädlich.

Vorsteuerberichtigung zum Nachteil des Unternehmers

Um eine Vorsteuerberichtigung auszulösen, muss der Unternehmer eine Nutzungsänderung des Wirtschaftsgutes herbeiführen. Bspw. ein bisher umsatzsteuerpflichtig vermietetes Gebäude wird zukünftig umsatzsteuerfrei vermietet. Oder ein Unternehmer mit teilweise umsatzsteuerpflichtigen und umsatzsteuerfreien Umsätzen erhöht den Anteil der umsatzsteuerfreien Umsätze. Der Übergang von der Regelbesteuerung zum Kleinunternehmer kann ebenfalls eine Berichtigung der Vorsteuer auslösen.

Vorsteuerberichtigung zum Vorteil des Unternehmers

Indem sich die o.g. Nachteile umkehren, kann die Nutzungsänderung zum Vorteil für den Unternehmer werden. Wechselt ein Kleinunternehmer zur Regelbesteuerung sollte er seine teuren Anschaffungen der letzten 5 Jahre überprüfen. Liegt der Nettopreis über 5.263,- EUR kann das zu einer Vorsteuerberichtigung zu seinen Gunsten führen.


Bildnachweise: © rcfotostock/Fotolia.com

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