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Wann ein Urlaub als Betriebsausgabe abgesetzt werden kann

Von Lars E.

Letzte Aktualisierung am: 16. Februar 2022

Geschätzte Lesezeit: < 1 Minute

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Wann ein Urlaub als Betriebsausgabe abgesetzt werden kann
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Bisher galt bei der Finanzverwaltung der Grundsatz, dass die anfallenden Kosten für eine Auslandsreise, die auch private Anteile enthält, nicht als Betriebsausgaben abgesetzt werden können. Nun hat sich jedoch eine neue Entscheidung ergeben, die von einem Arzt durchgesetzt wurde.

Der Fall im Überblick

Ein Mediziner hatte einen sportmedizinischen Wochenkurs am Gardasee absolviert. Während morgens und nachmittags Vorträge stattfanden, wurden in den Zeiten von 09:15 bis 15:45 verschiedene Sportarten, wie Surfen, Biken, Tennis oder Segeln praktisch und theoretisch durchgenommen.
Der Kurs umfasste 120 Stunden und ist von der Ärztekammer anerkannt, will man den Zusatz Sportmediziner tragen. Aufgrund dessen wollte der als Unfallarzt tätige Mediziner die entstandenen Kosten als Betriebsausgaben absetzen. Die Finanzverwaltung jedoch erkannte die Betriebsausgaben nicht an. Die Reise sei nicht ausschließlich oder wenigstens nahezu ausschließlich betrieblich veranlasst gewesen, so das Amt.

Entscheidung fiel bereits im April

Der Bundesfinanzhof hatte zwar durchaus in der Vergangenheit nach diesem Schema entschieden, doch mit dem Urteil vom 21.04.2010 unter dem Aktenzeichen VI R 66/04 entschied er sich um. Künftig können zumindest die anteiligen Kosten, die auf die berufliche Veranlassung zurückzuführen sind, als Betriebsausgaben abgesetzt werden. Dies gilt allerdings nur, wenn sich die beruflichen und privaten Anteile an der Reise abgrenzen lassen. Im besagten Fall konnte der Mediziner deshalb seine Reisekosten zumindest anteilig als Betriebsausgaben geltend machen.
Quelle: https://ww.steuerberaten.de/blog/

Bildnachweise: © iana_kolesnikova/Fotolia.com

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Über den Autor

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Lars E.

Lars schloss 2015 sein Studium in Betriebswirtschaftslehre ab. Anschließend absolvierte er ein Volontariat in einer kleinen Kölner Redaktion. Seit 2017 ist er fester Bestandteil des Redaktionsteams von betriebsausgabe.de. Hier kann er sein fachliches Wissen mit dem Anspruch, verständliche Texte rund ums Steuerrecht zu schreiben, miteinander kombinieren.

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