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Wo Sie Hilfe für die Lohnsteuererklärung finden

Von Lars E.

Letzte Aktualisierung am: 28. März 2017

Geschätzte Lesezeit: < 1 Minute

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Jedes Jahr aufs Neue steht sie an: Die Lohnsteuererklärung. Für die meisten Menschen ist sie ein Buch mit sieben Siegeln, das kaum jemand so richtig durchschaut. Doch der Lohnsteuerjahresausgleich kann mit der Beratung durch einen Lohnsteuerhilfeverein recht einfach erfolgen.

Hier müssen Sie lediglich Ihre Unterlagen einreichen und der Lohnsteuerhilfeverein übernimmt die restliche Arbeit. Dafür müssen Sie jedoch zunächst Mitglied werden und die jährlichen Mitgliedsbeiträge bezahlen. Denn Lohnsteuerhilfevereine helfen nur dann bei der Lohnsteuererklärung, wenn man Mitglied ist.

Wann ein Lohnsteuerhilfeverein tätig wird

Wie der Name bereits vermuten lässt, eignet sich der Lohnsteuerhilfeverein nur für Arbeitnehmer. Im Rahmen der Lohnsteuererklärung kann er sämtliche Aufgaben übernehmen und so die Steuerschuld errechnen oder Tipps geben, wie Sie Steuern sparen können. Für Selbstständige und Freiberufler wird der Verein jedoch nicht tätig, da diese keine Einkünfte aus nichtselbstständiger Tätigkeit erhalten.

Sie müssen keine Lohnsteuererklärung beim Finanzamt abgeben, sondern es wird in diesem Fall von der Einkommenssteuererklärung gesprochen. Wichtig in diesem Zusammenhang ist auch, dass der Lohnsteuerhilfeverein für den Lohnsteuerjahresausgleich nur dann zuständig ist, wenn keine weiteren Einkünfte, beispielsweise aus Vermietung oder Verpachtung im gewerblichen Sinn bestehen.

Alternativen für die Lohnsteuererklärung

Neben dem Lohnsteuerhilfeverein können Sie Ihren Lohnsteuerjahresausgleich auch mit einem der zahlreichen Steuersoftware-Programme erstellen. Diese Programme sind nahezu selbsterklärend und führen Sie Schritt für Schritt durch Ihre Lohnsteuererklärung. Dabei gibt Ihnen das Programm immer wieder hilfreiche Tipps, durch die Sie weitere Steuern einsparen können.

Sie haben weitere Fragen zu anderen steuerlichen Themengebieten?

Bitte klären Sie Ihre persönliche und individuelle steuerliche Situation mit einem zugelassenen Steuerberater ihrer Wahl. Sofern sie keinen Steuerberater an ihrer Seite haben, können wir Ihnen den Service von steuerberaten.de empfehlen. Hier bekommen Sie rechtssicheren Rat von einem Onlinesteuerberater zu besonders günstigen Konditionen, so dass Sie den Vorteil einer echten steuerlichen Beratung kombiniert mit seriösen und günstigen Preisen genießen können.

Quelle: http://www.aktuell-verein.de


Bildnachweise: © Robert Kneschke/Fotolia.com

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Über den Autor

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Lars E.

Lars schloss 2015 sein Studium in Betriebswirtschaftslehre ab. Anschließend absolvierte er ein Volontariat in einer kleinen Kölner Redaktion. Seit 2017 ist er fester Bestandteil des Redaktionsteams von betriebsausgabe.de. Hier kann er sein fachliches Wissen mit dem Anspruch, verständliche Texte rund ums Steuerrecht zu schreiben, miteinander kombinieren.

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