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PayPal-Gebühren absetzen: Wie können Sie Steuern sparen?

Von Meike Z.

Letzte Aktualisierung am: 28. Januar 2024

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

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PayPal-Gebühren absetzen: Wie können Sie Steuern sparen?
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Beitragsbild: PayPal-Gebühren absetzen

Der Online-Bezahldienst PayPal ermöglicht die schnelle und einfache Zahlung von Geldbeträgen, beispielsweise an Online-Shops oder Freunde und Verwandte. Ende 2022 hatte das Unternehmen laut eigenen Angaben allein in Deutschland rund 33 Millionen aktive Nutzerkonten. Vor allem viele kleine und mittlere Unternehmen profitieren vom angebotenen Service. Können sie die PayPal-Gebühren steuerlich absetzen?

Das Wichtigste zum Thema PayPal-Gebühren absetzen

Können Unternehmen PayPal-Gebühren von der Steuer absetzen?

Ja, für Unternehmer sind PayPal-Gebühren steuerlich absetzbar, da sie zu den Betriebsausgaben zählen. Diese mindern den Gewinn, was dafür sorgt, dass weniger Einkommen- bzw. Körperschaftsteuer gezahlt werden muss.

Wie buche ich PayPal-Gebühren?

Erhalten Sie als Unternehmen eine Zahlung auf Ihr PayPal-Konto, ist diese Summe im Rahmen der Buchhaltung wie ein Eingang auf das Geschäftskonto zu behandeln. Die anfallenden Gebühren werden als Nebenkosten des Geldverkehrs auf ein eigenes Konto gebucht. Sie gehören zu den Betriebsausgaben.

Kann das Finanzamt sehen, was man bei PayPal macht?

Das Finanzamt kann nicht ohne Weiteres nähere Informationen über ein PayPal-Konto einholen. Es ist aber zu erwarten, dass es genauere Nachforschungen anstellt, wenn beispielsweise in der Steuererklärung des Betroffenen Unregelmäßigkeiten auffallen. Wird etwa Steuerhinterziehung vermutet, ist zu erwarten, dass das Finanzamt zunächst die Person bzw. das Unternehmen kontaktiert und nähere Informationen verlangt. Bleiben weitere Fragen offen, kann das Finanzamt einen Abruf über das Bundeszentralamt für Steuern beantragen. Wird dieser genehmigt, kann es unter anderem Umsätze einsehen.

Ist PayPal-Guthaben steuerpflichtig?

Haben Sie als Privatperson Einnahmen über PayPal generiert, beispielsweise durch den Verkauf von gebrauchten Waren, ist dies zunächst nicht steuerpflichtig. Probleme entstehen jedoch bei hohen Umsätzen. Ab einem Umsatz von 22.000 Euro (Stand 04/2023) gelten Sie nicht mehr als Kleinunternehmer und müssen Umsatzsteuer zahlen. Zusätzlich kann auch noch Gewerbesteuer anfallen.

Wie Unternehmer PayPal-Gebühren in der Steuererklärung angeben

Unternehmer können PayPal-Gebühren in der Steuererklärung angeben.
Unternehmer können PayPal-Gebühren in der Steuererklärung angeben.

PayPal verlangt sowohl von kleinen und mittleren als auch von großen Unternehmen Gebühren für die angebotenen Services. Die anfallenden Kosten darf das Unternehmen nicht an den Kunden weitergeben.

Letzterer sendet die vereinbarte Summe und das Unternehmen muss dann die Gebühren von der Einnahme abziehen und wiederum an PayPal zahlen. Dabei gilt: Unternehmer können die PayPal-Gebühren steuerlich absetzen.

Sie werden als Betriebsausgabe gewertet. In diesem Zusammenhang zählen sie zu den Nebenkosten des Geldverkehrs. Die steuerliche Absetzbarkeit führt dazu, dass sich der Gewinn des Unternehmens verringert, was wiederum zu einer sinkenden Steuerlast führt.

Können Einzelunternehmer und Personengesellschaften PayPal-Gebühren absetzen, verringert sich die Einkommensteuer. Bei Kapitalgesellschaften, wie etwa der Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) oder der Unternehmergesellschaft (UG), sinkt die Körperschaftssteuer.

Leitet PayPal Informationen ans Finanzamt weiter?

Onlineshop-Besitzer können PayPal-Gebühren als Betriebsausgabe absetzen.
Onlineshop-Besitzer können PayPal-Gebühren als Betriebsausgabe absetzen.

Was meldet PayPal dem Finanzamt? Diese Frage stellen sich häufig nicht nur Unternehmer, sondern auch Privatpersonen, die beispielsweise gebrauchte Gegenstände verkaufen und das Geld über den Online-Bezahldienst erhalten haben.

Grundsätzlich ist zu beachten, dass das Finanzamt nicht automatisch Zugriff auf PayPal-Konten erhält. Es wird jedoch informiert, wenn hohe bzw. ungewöhnliche Umsätze auffallen. Sowohl bei Unternehmen als auch Privatpersonen ist anschließend davon auszugehen, dass sie vom Finanzamt dazu aufgefordert werden, den Sachverhalt zu erklären.

Kommt der Betroffene dem nicht nach, kann das Finanzamt einen Abruf über das Bundeszentralamt für Steuern beantragen.

Über den Autor

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Meike Z.

Nach ihrem Masterabschluss im Fach Linguistik wurde Meike im Jahr 2016 Teil des Redaktionsteams von betriebsausgabe.de. Dort befasst sie sich hauptsächlich mit dem Steuerrecht. Sie erklärt unter anderem, welche Ausgaben von der Steuer abgesetzt werden können.