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Radio absetzen – so kann ein Radio geltend gemacht werden

Von Lars E.

Letzte Aktualisierung am: 19. Februar 2024

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

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Radio absetzen – so kann ein Radio geltend gemacht werden
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Radio absetzen – so kann ein Radio geltend gemacht werden

Ein Radio absetzen ist eine Betriebsausgabe, die viele Unternehmer oder auch Selbstständige in der Form gar nicht auf dem Zettel haben. Dabei gibt es das Radio heute in verschiedenen Ausführungen und Preisklassen und auch als Modelle, die viel im geschäftlichen Bereich zum Einsatz kommen. Von Kaufhäusern über Geschäften bis hin zu Werkstätten und auch Diskotheken oder Bars ist die Liste der Gewerbe, die ein Radio absetzen können, lang.

Das ist wichtig beim Radio absetzen

Das ist wichtig beim Radio absetzen

Wenn Sie darüber nachdenken, ob Sie ein Radio von der Steuer absetzen können, dann ist es wichtig zu wissen, dass das Musik hören selbst eigentlich als ein Privatvergnügen angesehen wird. Das heißt, hier ist es ganz egal, ob Sie die Musik bei der Arbeit hören oder diese vielleicht sogar eine Inspiration für Sie darstellt. Wichtig ist nur der Fakt: Ein Radio von der Steuer absetzen ist ausschließlich in Unternehmen möglich. Allerdings ist das Radio steuerlich absetzbar, aber nur dann, wenn es auch so gut wie ausschließlich für den betrieblichen Einsatz genutzt wird.

Hier hat das Finanzamt bei der Radio Abschreibung klare Vorgaben und entscheidet auch im Einzelfall. Das heißt, wenn Sie beispielsweise eine Gaststätte oder auch ein Boutique haben und nachweisen können, dass das Radio zur Unterhaltung der Gäste oder Kunden dient, dann kann das Radio steuerlich absetzbar sein. Möchten Sie jedoch das Radio als Betriebsausgabe absetzen und haben keinen Nachweis darüber an der Hand, dass es hauptsächlich dem geschäftlichen Zweck dient, kann die Radio Abschreibung auch abgelehnt werden.

Im Video: Was lässt sich von der Steuer absetzen?

Die Kosten des Radios als Faktor für die Abschreibungsdauer

Wenn Sie ein Radio absetzen möchten, dann hängt von den Kosten ab, ob es sich um ein geringwertiges Wirtschaftsgut handelt oder ob es Sinn macht, das Radio abschreiben zu lassen. Meist sind die Geräte vom Preis eher im dreistelligen Bereich angesiedelt, was eine Basis dafür darstellt, die Betriebsausgabe Radio direkt abzusetzen. Geringwertige Wirtschaftsgüter, kurz GWG genannt, erhöhen die Betriebskosten und verringern den Gewinn. Arbeitsmittel in kleineren Preisklassen können nicht für eine bestimmte Nutzungsdauer nach AfA-Tabelle abgeschrieben werden. Sie gehen in das Anlagevermögen über, nicht jedoch in die Abschreibung.

Hinweis: Bedenken Sie auch, dass Sie, wenn Sie das Radio geschäftlich und nicht privat nutzen, Gema-Gebühren zahlen müssen.

Absprache mit dem Steuerberater

Bevor Sie für die Firma ein Radio kaufen und darüber nachdenken, dieses abzuschreiben oder steuerlich geltend zu machen, können Sie sich mit dem Steuerberater kurzschließen. Auch wenn es hier eher um ein Gerät gibt, dass von der Größe und dem Preis her unter Werbungskosten laufen kann, stehen Sie auf der sicheren Seite, wenn Sie mit Ihrem Steuerberater sprechen. Bedenken Sie beim Kauf auch, dass eine Rechnung notwendig ist, um das Radio überhaupt geltend machen zu können. Auf der Rechnung muss die Mehrwertsteuer ausgewiesen sein. Zudem ist es wichtig, dass die Adresse auf die Firma ausgestellt ist. Lassen Sie die Rechnung von dem Kauf bei Ihrem Steuerberater prüfen und anschließend das Radio mit in das Unternehmen aufnehmen. Das ist die beste Variante, um das Radio steuerlich geltend machen zu können.

Bildnachweise: Lautsprecher: magneticmcc - Fotolia.com, Unterlagen: v.poth - Fotolia.com

Über den Autor

Autor
Lars E.

Lars schloss 2015 sein Studium in Betriebswirtschaftslehre ab. Anschließend absolvierte er ein Volontariat in einer kleinen Kölner Redaktion. Seit 2017 ist er fester Bestandteil des Redaktionsteams von betriebsausgabe.de. Hier kann er sein fachliches Wissen mit dem Anspruch, verständliche Texte rund ums Steuerrecht zu schreiben, miteinander kombinieren.