Bei Staubsaugern existieren unterschiedliche Größenordnungen. Von kleinen Handstaubsauger und bis hin zu großen und leistungsfähigen Industriestaubsaugern.
Auch der Staubsauger unterliegt den Regelungen der geringwertige Wirtschaftsgüter oder den normalen Abschreibungsregeln der Buchführung, je nach Preis des Staubsaugers.
Preis des Staubsaugers ist ausschlaggebend
Handelt es sich also um einen kleinen Handstaubsauger, so können die Kosten des Staubsauger im Zeitpunkt der Anschaffung sofort als Betriebsausgabe abgesetzt werden und mindern daher unmittelbar den Gewinn des Unternehmens.
Kauft der Unternehmer jedoch einen großen, teuren und leistungsfähigen Staubsauger, eventuell sogar einen Spezialstaubsauger oder einen Industriestaubsauger, so muss dieser Staubsauger über die Jahre seiner Nutzung (gemäß Abschreibungstabelle) abgeschrieben werden. Der Gewinn des Unternehmens mindert sich nicht sofort um den Anschaffungspreis des Staubsaugers, sondern nur um einen anteiligen Wert. Bei allen Varianten ist selbstverständlich eine ordnungsgemäße Rechnung die Voraussetzung, um eine Betriebsausgabe überhaupt geltend machen zu können und gegebenenfalls Vorsteuer vom Finanzamt erstattet zu bekommen.
Parkgebühren zählen zu den Fahrtkosten bzw. Reisekosten des Unternehmers. Sofern eine betrieblich veranlasste Fahrt durchgeführt…
Über den Autor
Tabea Z.
Tabea schloss 2015 ihre Ausbildung zur Steuerfachangestellten ab. Anschließend absolvierte sie ein Volontariat in einer kleinen Kölner Redaktion. Seit 2017 ist sie fester Bestandteil des Redaktionsteams von betriebsausgabe.de. Hier kann sie ihr fachliches Wissen mit ihrer Leidenschaft, verständliche Texte rund ums Steuerrecht zu schreiben, miteinander kombinieren.