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Verspätungszuschlag steuerlich absetzen

Das Finanzamt kann aufgrund der verspäteten Abgabe einer Steuererklärung oder Steuervoranmeldung einen so genannten Verspätungszuschlag verhängen. Sofern der Steuerpflichtige seine Steuererklärung verspätet oder gar nicht abgegeben hat, kann die Finanzverwaltung 10% der geschuldeten Steuer, aber maximal 25.000 EUR als Verspätungszuschlag festsetzen. Der Steuerpflichtige kann einen Verspätungszuschlag vermeiden, indem er rechtzeitig einen Antrag auf Verlängerung der Abgabe seiner Steuererklärung stellt. Diese steuerliche Nebenleistung ist als Betriebsausgabe anzusehen, sofern der Verspätungszuschlag für betriebliche Steuern, so z. B. die Umsatzsteuer oder Lohnsteuer verhängt wird.