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Visitenkarte steuerlich absetzen

Von Lars E.

Letzte Aktualisierung am: 19. Februar 2024

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Visitenkarte steuerlich absetzen
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Visitenkarten sind im Geschäftsleben unverzichtbar: sie werden zu unzähligen Gelegenheiten ausgetauscht, um beispielsweise Geschäftsbeziehungen anzubahnen oder um einem Geschäftspartner die Kontaktaufnahme zu erleichtern. Bestandteile einer Visitenkarte sind üblicherweise die Firmenbezeichnung, Name und Funktion des Mitarbeiters sowie dessen Kontaktdaten. Mittlerweile gibt es nicht herkömmliche Kartonkarten, sondern auch originelle Karten aus Plastik, Metall oder Holz.

Die Aufwendungen für Visitenkarten sind bei Privatpersonen normalerweise nicht abzugsfähige Kosten der Lebensführung. Sie können aber unter Umständen Werbungskosten darstellen, wenn man sie für eine Bewerbung benötigt. Bei Unternehmern sieht es anders aus: bei ihnen sind die Aufwendungen immer Betriebsausgaben. Denn als Werbemaßnahmen haben Visitenkarten immer eine betriebliche Veranlassung.

Über den Autor

Autor
Lars E.

Lars schloss 2015 sein Studium in Betriebswirtschaftslehre ab. Anschließend absolvierte er ein Volontariat in einer kleinen Kölner Redaktion. Seit 2017 ist er fester Bestandteil des Redaktionsteams von betriebsausgabe.de. Hier kann er sein fachliches Wissen mit dem Anspruch, verständliche Texte rund ums Steuerrecht zu schreiben, miteinander kombinieren.