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Antivirenprogramm steuerlich absetzen

Von Lars E.

Letzte Aktualisierung am: 19. Februar 2024

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Antivirenprogramm steuerlich absetzen
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Digitale Sicherheit ist für Unternehmen heutzutage sehr wichtig. Ein Antivirenprogramm ist eine Software, welche einen Computer vor Schadprogrammen wie Viren, Trojaner, Malware u. Ä. schützt.

Sofern der PC betrieblich angeschafft und genutzt wird, ist die Anschaffung der Antivirensoftware eine Betriebsausgabe und mindert somit den Gewinn. Die Regelungen zur Trivialsoftware oder Trivialprogramme gelten entsprechend. Zu den Antivirenprogrammen zählen bspw. Hersteller wie Norton Antivirus, MCAfee, Kaspersky, Pandasecurity oder Avira Antivir.

Welche Aufwendungen können im Zusammenhang mit Antivirenprogrammen noch abzugsfähig sein?

  • Fahrtkosten
  • Transportkosten, Porto, Versandkosten (etwa bei Onlinebestellung)
  • Installationskosten
  • Updatekosten, Wartungskosten
  • Datenrettung, für den Fall das bereits ein Virus Daten zerstört hat
  • Kosten für Archivierung oder Sicherung von Daten
  • Seminarkosten
  • Beratungskosten

Fahrt- und Reisekosten

Der Unternehmer kann auch Fahrtkosten im Zusammenhang mit dem Kauf einer Antivirensoftware als Betriebsausgabe geltend machen. So zum Beispiel Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln, mit dem Taxi oder mit dem Firmen-Pkw zu einem Softwarehändler. Auch die Schulung im Zusammenhang mit einem Antivirenprogramm, die Installation eines Antivirenprogramms oder die spätere Wartung in Sachen Updates oder Upgrade sind für den Unternehmer sofort abzugsfähige Betriebsausgaben.

Kosten für Berater, Dienstleister und Helfer

Sofern ein System, Computer oder Notebook im Unternehmen von einem Schadprogramm, Virus oder Trojaner befallen sein sollte, sind selbstverständlich auch die Kosten für einen Dienstleister abzugsfähig, die bei der Beseitigung oder der in der Umsetzung des alten Systems entstehen.

Voraussetzung für die Abzugsfähigkeit ist eine ordnungsgemäße Rechnung sowie der Ausweis von Umsatzsteuer, für umsatzsteuerpflichtige Unternehmer zum korrekten Vorsteuerabzug beim Finanzamt.

Über den Autor

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Lars E.

Lars schloss 2015 sein Studium in Betriebswirtschaftslehre ab. Anschließend absolvierte er ein Volontariat in einer kleinen Kölner Redaktion. Seit 2017 ist er fester Bestandteil des Redaktionsteams von betriebsausgabe.de. Hier kann er sein fachliches Wissen mit dem Anspruch, verständliche Texte rund ums Steuerrecht zu schreiben, miteinander kombinieren.