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Neues Türschloss steuerlich absetzen

Von Lars E.

Letzte Aktualisierung am: 19. Februar 2024

Geschätzte Lesezeit: 2 Minuten

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Neues Türschloss steuerlich absetzen
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Türschlösser stellen eine notwendige Ausgabe seitens eines Unternehmers dar. Denn ein Türschloss dient dazu, eine Tür geschlossen zu halten und Unbefugten den Eintritt zu verwehren. Somit eine unabdingbare Sache für jeden Unternehmer.
Es gibt eine Vielzahl von Möglichkeiten für ein Türschloss. Vom einfachen Schließzylinder, bis hin zur vollelektronischen oder gar funkgesteuerten Schließanlage.

Betriebliche Veranlassung eines Türschlosses

Da für die Anschaffung von Türschlössern zweifelsfrei ein betrieblicher Anlass besteht, gelten diese Kosten immer als Betriebsausgabe und sind somit absetzbar. Voraussetzung jedoch in jedem Fall, ist das Vorhandensein einer ordnungsgemäßen Rechnung.

Anschaffungskosten und Anschaffungsnebenkosten bei einem Türschloss

Für die Behandlung der Kosten in der Buchhaltung ist die Höhe der Anschaffungskosten relevant. Zu den Aschaffungskosten gehören die Kosten für das Schloss selbst, aber auch die Kosten für den Einbau, der meist von geschultem Fachpersonal vorgenommen wird.

Kosten für Montagen und Einbau gehören zu den sogenannten Anschaffungsnebenkosten und sind zu den eigentlichen Anschaffungskosten hinzuzurechnen.

Laut §255 HGB heißt es:

„Als Anschaffungskosten (Abkürzung: AK) bezeichnet man im Rechnungswesen die Aufwendungen, die geleistet werden, um

a) einen Vermögensgegenstand zu erwerben (Kaufpreis) und
b) ihn in einen betriebsbereiten Zustand zu versetzen (z.B. Montagekosten)

, soweit sie dem Vermögensgegenstand einzeln zugeordnet werden können.“



Anhand von 2 Beispielen soll veranschaulicht werden wie die Kosten zu verbuchen sind.

Beispiel A:

Unternehmer A benötigt für eine erst kürzlich errichtete Lagerhalle, in der Restbestände gelagert werden, noch ein Türschloss für die Haupteingangstür zur Halle. Er entscheidet sich für ein digitales, mechanisches Türschloss mit Griff.
Die Kosten für das Schloss betragen 45,98€.
Den Einbau übernimmt ein vertrauter Mitarbeiter kostenlos, da es sich um eine sehr einfache Funktionalität nimmt. Somit betragen die Anschaffungskosten 45,98€ und stellen eine sofortige Betriebsausgabe da und sind als Sofortaufwand zu verbuchen.

Beispiel B:

Unternehmer B möchte für sein Büro, in dem sehr wichtige Dinge lagern, ein verbessertes und individuelles Türschloss haben. Er lässt sich von einem Fachmann ein elektronisches Zylinderschloss einbauen, welches per Code oder auch Fingerscan zu öffnen ist.
Die Anschaffungskosten für das Schloss selbst betragen knapp 500€. Mit den Nebenkosten für den Einbau betragen die Anschaffungskosten etwas über 600€.
Es handelt sich buchhalterisch gesehen um ein GWG und Unternehmer B hat die Wahl, es über die gewöhnliche Nutzungsdauer abzuschreiben, oder aber einen Sammelposten zu bilden und dann über 5 Jahre abzuschreiben.

Über den Autor

Autor
Lars E.

Lars schloss 2015 sein Studium in Betriebswirtschaftslehre ab. Anschließend absolvierte er ein Volontariat in einer kleinen Kölner Redaktion. Seit 2017 ist er fester Bestandteil des Redaktionsteams von betriebsausgabe.de. Hier kann er sein fachliches Wissen mit dem Anspruch, verständliche Texte rund ums Steuerrecht zu schreiben, miteinander kombinieren.