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Anerkennung von Berufskrankheiten

Von Lars E.

Letzte Aktualisierung am: 28. März 2017

Geschätzte Lesezeit: 2 Minuten

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Anerkennung von Berufskrankheiten
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Aufgrund von Arbeitsunfällen und erschwerten Arbeitsbedingungen, die sich in mancher Branche nicht zu 100 Prozent ausschließen lassen, kommt es immer wieder zu Berufskrankheiten.

Sollte die Berufskrankheit aufgrund eines vorhergehenden Unfalls entstehen, so handelt es sich um einen meldepflichtigen Unfall, der der zuständigen Berufsgenossenschaft anzuzeigen ist.

Sieht diese einen Verdacht für eine entstehende Berufskrankheit, so wird sie mit allen Beratern, Experten und den Unternehmen darauf hin wirken, dass der Ausbruch der Krankheit vermieden oder zumindest deutlich abgeschwächt wird. Die anzuerkennenden Berufskrankheiten sind in der Berufskrankheiten-Verordnung verzeichnet. Als Berufskrankheit werden demnach nur Krankheiten anerkannt, die durch spezielle berufliche Einwirkungen verursacht werden, was medizinisch gesichert ist. Außerdem müssen bestimmte Personengruppen ein erhöhtes Risiko für die Krankheit aufweisen, als die restliche Bevölkerung, dieses Risiko muss auf die Berufsausübung zurückzuführen sein.

Prävention ist wichtig

Um Berufskrankheiten und Arbeitsunfälle zu vermeiden, setzen die Berufsgenossenschaften zunächst bei der Prävention an. So wird der Arbeitsplatz umgestaltet, eventuelle Risiken können so ausgeschaltet werden und es werden mögliche Maßnahmen bezüglich des Arbeitsschutzes in Zusammenarbeit mit den Unternehmen entwickelt.

So ist es oft möglich, einen optimalen Hautschutz einzuführen, wenn es um Berufe geht, in denen massive Belastungen für die Haut an der Tagesordnung sind. Aber genauso können Stürze vermieden werden, indem Stolperquellen ausgesondert werden. Auch die Stressprävention ist ein wichtiger Punkt in der Arbeit der Berufsgenossenschaften, ebenso wie Besichtigungen direkt in den Unternehmen, um Gefahrenquellen zu erkennen.

Die Zahlen der vergangenen Jahre

Die aktuellen Statistiken der Berufsgenossenschaften sind ebenfalls recht interessant. So stieg im Jahr 2008 die Zahl der registrierten Unfälle an, insgesamt um 4,8 Prozent. Bei den meldepflichtigen Unfällen war nur eine Steigerung von 0,2 Prozent zu verzeichnen. Zu diesen zählen alle Unfälle, die tödlich enden oder die eine Arbeitsunfähigkeit von mehr als drei Tagen bedingen.

Obwohl die aktuellen Unfallzahlen gestiegen sind, zeigte sich im Jahr 2008 eine Verlangsamung des Anstiegs. Interessant ist dies vor allem dahingehend, dass mehr Mitgliedsunternehmen bei den Berufsgenossenschaften, wie der VBG zum Beispiel, geführt wurden. Die Häufigkeit der Arbeitsunfälle, bezogen auf 1.000 Vollzeitarbeitnehmer ist dagegen nahezu gleich hoch geblieben.

Im Jahr 2008 erhielt die Berufsgenossenschaft VBG zum Beispiel 2.685 Anzeigen mit einem Verdacht auf Berufskrankheiten, diese Zahl hat sich im Gegensatz zum Vorjahr (2.804 Anzeigen) verringert. Auch wurden 2.407 Fälle entschieden, das Jahr zuvor waren es 2.586 Fälle. Allerdings bestätigte sich der Verdacht auf eine Berufskrankheit glücklicherweise nur in 405 Fällen, gegenüber 632 Fällen im Vorjahr. In insgesamt 57 bzw. 65 Fällen waren die Berufskrankheiten so stark ausgebildet, dass es zu einer Rentenzahlung durch die Berufsgenossenschaft kam.

Quelle: Sicherheitsreport 3/2009, S. 16 – 19


Bildnachweise: © Kzenon/Fotolia.com

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Über den Autor

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Lars E.

Lars schloss 2015 sein Studium in Betriebswirtschaftslehre ab. Anschließend absolvierte er ein Volontariat in einer kleinen Kölner Redaktion. Seit 2017 ist er fester Bestandteil des Redaktionsteams von betriebsausgabe.de. Hier kann er sein fachliches Wissen mit dem Anspruch, verständliche Texte rund ums Steuerrecht zu schreiben, miteinander kombinieren.

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