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Aufgaben der Schwerbehindertenvertretung (SBV)

Von Lars E.

Letzte Aktualisierung am: 16. April 2024

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Aufgaben der Schwerbehindertenvertretung (SBV)
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Die Schwerbehindertenvertretung präsentiert sich als eine besondere Form der Arbeitnehmervertretung. In einem Betrieb übernimmt die SBV, wie die Schwerbehindertenvertretung überwiegend bezeichnet wird, zahlreiche Aufgaben, die sowohl langfristig als auch im Alltag vorhanden sind.

Die Aufgaben der SBV werden dabei genauestens durch das deutsche Gesetz geregelt.

Die wichtigsten Aufgaben

Die Schwerbehindertenvertretung ist in einem Unternehmen für die Eingliederung schwerbehinderter Arbeitnehmer zuständig. Dabei trägt die Vertretung dafür Sorge, dass diese Eingliederung problemlos erfolgt und sich schwerbehinderte Arbeitnehmer in ihrem neuen Umfeld wohlfühlen und als Fachkraft anerkannt werden. Des Weiteren vertritt sie die Interessen der schwerbehinderten Arbeitnehmer gegenüber dem Arbeitgeber und stellt für diese die wichtigste Anlaufstelle dar.

In allen Belangen muss die SBV den jeweiligen Mitarbeitern helfend zur Seite stehen und sie in ihren Anliegen unterstützen. Dabei müssen die Mitglieder der Schwerbehindertenvertretung die Einhaltung von Tarifverträgen, aber auch von geltenden Arbeitsschutzgesetzen überwachen. Zudem müssen sie bei Verhandlungen mit dem Arbeitgeber die Interessen der schwerbehinderten Arbeitnehmer zum Ausdruck bringen und sich für deren Umsetzung einsetzen. Kommt es in einem Unternehmen zu Verhandlungen, muss sie die betroffenen Mitarbeiter über den Verhandlungsstand, sowie alle vorhandenen Ergebnisse informieren.

Weitere Tätigkeiten und Rechte der Schwerbehindertenvertretung

Die Schwerbehindertenvertretung übernimmt in einem Unternehmen weitere Aufgaben. So muss sie schwerbehinderte Mitarbeiter bei den verschiedensten Anträgen unterstützen. Zudem genießt die SBV in einem Unternehmen verschiedenste Rechte. So muss der Arbeitgeber die Schwerbehindertenvertretung stets über neue Angelegenheiten und Entscheidungen informieren. Dabei kann es sich sowohl um Angelegenheiten handeln, die nur einen Arbeitnehmer als auch mehrere betreffen.

Des Weiteren muss der Arbeitgeber die Belange der Schwerbehindertenvertretung ernst nehmen. Sowohl für die Arbeitnehmer als auch für die Arbeitgeber stellt die SBV eine wichtige Anlaufstelle dar und fungiert dabei nicht selten als das Bindeglied zwischen beiden Seiten. Des Weiteren kooperiert die Schwerbehindertenvertretung mit den anderen Arbeitnehmervertretungen, die in einem Unternehmen vorhanden sind.


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Über den Autor

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Lars E.

Lars schloss 2015 sein Studium in Betriebswirtschaftslehre ab. Anschließend absolvierte er ein Volontariat in einer kleinen Kölner Redaktion. Seit 2017 ist er fester Bestandteil des Redaktionsteams von betriebsausgabe.de. Hier kann er sein fachliches Wissen mit dem Anspruch, verständliche Texte rund ums Steuerrecht zu schreiben, miteinander kombinieren.

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