Hallo,
im Jahr 2010 haben meine Freundin und ich eine ältere Immobilie (Haus + Grundstück) erworben.
Als Eigentümer sind wir jeweils zu 1/2 im Grundbuch eingetragen.
Meine Freundin ist Angestellte bei einer Firma.
Ich selbst bin mit einem Gewerbebetrieb selbstständig.
Es existieren zwei PKW’s. Beide PKW’s sind auf meinen Namen zugelassen.
Beide Fahrzeuge haben keine Anhängerkupplung.
1. PKW – Mittelklassewagen wird privat und bisher für die fahrten der GbR genutzt
2. PKW – Mittelklassewagen wird zu 100% für den Gewerbebetrieb genutzt (Nachweis über Fahrtenbuch)
Gleich nach dem Kauf im Jahr 2010 haben wir mit der Hilfe von einem Steuerberater eine
GbR für Vermietung und Verpachtung gegründet.
Teile des Hauses sowie die Nebengelasse werden seitdem von der GbR an meinen Gewerbetrieb vermietet.
Für die GbR wird regelmäßig die Umsatzstuervoranmeldung erstellt.
Jährlich erfolgt jeweils die Erstellung der gesonderten und einheitliche Festellung sowie der
Umsatzsteuererklärung.
Die GbR erwirtschaftet seit 2011 einen Gewinn.
Da wir mit dem Gedanken spielen dieses Jahr für die GbR einen gebrauchten PKW-Kleinwagen
mit Anhängerkupplung anzuschafen, haben wir und auch dazu wieder vom Steuerberater beraten lassen.
Allerdings hat uns der Steuerberater von der Anschaffung einer gebrauchten PKW abgeraten,
da die Anschaffung eines gebrauchten PKW’s für eine Firma grundsätzlich steuerlich und
wirtschaftlich nicht sinnvoll wäre.
Er hat uns empfohlen einen der vorhandenen PKW’s für die GbR zu nutzen und die Kosten
über die Kilometerpauschale als Ausgabe der GbR gelten zu machen.
Nachdem ich jedoch noch einmal über die Empfehlung nachgedacht habe, kann ich mich damit nicht
so recht anfreunden und möchte mir noch einmal eine zweite Meinung einholen.
An dem Haus sowie an den Nebengelassen fallen regelmäßig Instandhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen an.
Diese Instandhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen werden zum größten Teil von uns selbst durchgeführt.
Dafür benötigen wir die entsprechenden Materialien und Baustoffe, die wir hauptsächlich über Baumärkte oder
anderen Firmen in unserer Umgebung beziehen und abholen.
In den letzten Jahr mußte ich festellen, dass ich dabei mit meinem Privaten Fahrzeug (Sportcoupe) an gewisse
Transportgrenzen stoße. Darüber hinaus versaue ich mir nach und nach das Fahrzeug mit den Baustoffen.
Der 2. PKW kommt für die Nutzung meiner Meinung nach nicht in Frage, da dann nicht mehr die 100%
Nutzung des Fahrzeugs für meinen Gewerbetrieb gewährleistet ist. Das gibt meines erachtens
steuerlich ein riesiges durcheinander ohne entsprechenden Nutzen.
Geplant ist daher ein eigener PKW für die GbR.
Es soll ein gebrauchter Kleinwagen mit Anhängerkupplung sein.
Ein Änhänger ist bisher nicht vorhanden, könnte jedoch bei Bedarf gemietet oder angeschafft werden.
Der PKW soll haupsächlich durch die GbR genutzt werden und zum Betriebsvermögen zählen.
Anschaffungskosten ca. 10.000 Euro bis 12.000 Euro inklusive MwSt.
Bruttolistenpreis des PKW’s ca. 16.000 bis 19.000 Euro.
Die jährliche Fahrleistung des PKW’s würde ich auf 5000 bis 7000 Kilometer schätzen.
Die mögliche private Nutzung des PKW’s soll über die 1%-Regelung abgegolten werden.
Ich habe vor anfänglich über einen repräsentativen Zeitraum von 6 Monaten ein Fahrtenbuch zu führen um
die hauptsächlich betriebliche Nutzung für die GbR nachzuweisen.
Gibt es Ihrer Meinung nach auch Gründe die steuerrechtlich bzw. wirtschaftlich gegen die
Anschaffung eines PKW’s für die GbR sprechen?
Besteht die Gefahr, dass das Finanzamt den PKW nicht als Firmen-PKW für die GbR anerkennt, da bereits die
zwei genannten Fahrzeuge existieren?
Vielen Dank für Ihre Meinung und Ihre Antwort.