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Haftpflichtversicherung absetzen – Versicherungen steuerlich geltend machen

Von Lars E.

Letzte Aktualisierung am: 19. Februar 2024

Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten

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Haftpflichtversicherung absetzen – Versicherungen steuerlich geltend machen
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Haftpflichtversicherung absetzen - Versicherungen steuerlich geltend machen

Die Haftpflichtversicherung schützt Sie vor Ansprüchen Dritter. Haben Sie einen Personen- oder Sachschaden verursacht, können Sie dafür haftbar gemacht werden. Um sich vor solchen finanziellen Forderungen zu schützen, gibt es die Haftpflichtversicherungen für verschiedene Lebensbereiche zu unterschiedlich hohen Beiträgen. Sie können Ihre Haftpflichtversicherung von der Steuer absetzen. Dadurch soll vor allem Privatpersonen die Entscheidung für den Abschluss dieser Versicherungen erleichtert werden. Doch auch Unternehmen können die Haftpflichtversicherung als Betriebsausgabe absetzen und damit Steuern sparen. Entscheidend ist, um welche der vielen Haftpflichtversicherungen es sich handelt.

Gesetzgeber stuft Haftpflichtversicherungen als Vorsorgeaufwendungen ein

Gesetzgeber stuft Haftpflichtversicherungen als Vorsorgeaufwendungen ein

Wie die Krankenversicherung oder eine Absicherung der möglichen Berufsunfähigkeit wird die Haftpflichtversicherung vom Gesetzgeber als Vorsorgeaufwendung anerkannt. Damit können Sie die Haftpflichtversicherung von der Steuer absetzen. Verschiedene Versicherungen dieser Art werden hier berücksichtigt. Neben der Tierhalterhaftpflicht und der Privathaftpflicht können Sie auch die Jagd- und Bootshaftpflicht absetzen. Steuerlich absetzbar sind zudem eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht sowie die Bauherrenhaftpflicht.

Damit Sie die Versicherungsbeiträge absetzen können, gibt es in der Einkommenssteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwände. Sie nimmt die Zeilen 46 bis 50 ein und bietet ausreichend Platz, um die Haftpflichtversicherung abschreiben zu können. Es gibt keine umfassenden Voraussetzungen, damit Sie die Versicherungsbeiträge absetzen dürfen. Wichtig ist nur, dass Sie ein steuerpflichtiges Einkommen haben. Hier kann es sich um folgende Einnahmen handeln:

  • Lohn, Gehalt
  • Einkommen aus selbständiger oder freiberuflicher Tätigkeit
  • Einnahmen aus einem Gewerbebetrieb
  • Einnahmen aus Vermietung und Pacht

Die geleisteten Versicherungsbeiträge werden von den Einnahmen abgezogen. Das heißt: Das Einkommen, das Sie versteuern müssen, sinkt. Es wird also auch die Steuerlast geringer. Haben Sie mehrere Versicherungen und möchten beispielsweise auch die Kosten für Berufsunfähigkeitsversicherung absetzen, müssen Sie auf die gültigen Höchstsummen achten.

HöchstgrenzeBetrag
Höchstgrenze der Vorsorgeaufwendungen für Angestellte, Rentner, Pensionäre, Beamte1900 Euro
Höchstgrenze für Selbständige2800 Euro
Höchstgrenze für EhepaareAbhängig vom Berufsstatus beider Ehepartner, im Höchstfall 5600 Euro

Damit Sie auch tatsächlich Ihre Haftpflicht absetzen können, ist es wichtig, dass Sie die Zahlung gegenüber dem Finanzamt nachweisen. Legen Sie hierfür eine Kopie des Versicherungsvertrags der Steuererklärung bei. Oft reicht auch eine Kopie des Kontoauszugs aus.

Haben Sie mehrere Vorsorgeaufwendungen, kann es möglich sein, dass Sie in der Summe nicht mehr die Haftpflicht absetzen können, denn in der Regel berücksichtigen die Finanzbehörden hier zuerst die Kosten für Kranken- und Pflegeversicherung.

Im Video: Kfz-Versicherung steuerlich absetzen

Geschäftliche oder private Absicherung – So können Sie richtig anfallende Kosten absetzen

Haben Sie sich nach einem Haftpflichtversicherung Vergleich mit einem Online Rechner für den Versicherungsabschluss entschieden und möchten nun die Gebühren absetzen, ist es unter anderem entscheidend, ob Sie den Versicherungsschutz privat oder geschäftlich benötigen. Die Nutzung hat auf die Absetzungsart Einfluss. Möchten Sie private Versicherungsbeiträge absetzen, ist dies über die privaten Vorsorgeaufwendungen bis zu den genannten Höchstgrenzen möglich.

Sind Sie als Freiberufler einem größeren Risiko der Haftung ausgesetzt, ist es ratsam, eine Haftpflichtversicherung abzuschließen, die diese Gefahr abdeckt. Erledigen Sie freiberufliche Aufträge bei einem Ihrer Kunden, haften Sie für die Arbeit, die Sie vornehmen. Unterlaufen Ihnen Fehler, müssen Sie für diese aufkommen. Es gibt für viele Berufe und Branchen Haftpflichtversicherungen, die diese Absicherung bieten. Beachten Sie dabei immer, dass Sie beispielsweise auch durch einen Unfall mit Ihrem Auto auf dem Weg zu Ihrer Arbeit einen Schaden verursachen können, für den Sie haften müssen.

Für einen Freiberufler, der die Versicherung zur Abdeckung des beruflichen Risikos abschließt, gilt: Sie können als Werbungskosten die Versicherungsbeiträge absetzen. Dies ist möglich, wenn die Versicherung für die Ausübung des Berufs benötigt wird. Das ist beispielsweise bei den Haftpflichtversicherungen der Fall, die freiberufliche Hebammen abschließen müssen.

Haftpflichtversicherung als Betriebsausgabe absetzen – Vorgehensweise in Unternehmen

Auch Unternehmen können eine Haftpflichtversicherung abschließen, um sich dem Haftungsrisiko zu entziehen. Wie andere betriebliche Versicherung können sie dann die Haftpflichtversicherung als Betriebsausgabe absetzen. Das ist insbesondere für Existenzgründer interessant, die oft aus Kostengründen nicht der Empfehlung vom Steuerberater folgen und sich gegen den Abschluss entscheiden.

Die Betriebsausgabe Haftpflichtversicherung wird den klassischen Betriebskosten zugesprochen. Damit mindert Sie den Gewinn. Wie Aufwendungen für Büromaterial oder Fuhrpark wird sie vom Umsatz abgezogen. Der geringere Gewinn bedeutet für ein Unternehmen dann eine niedrigere steuerliche Belastung. Will ein Unternehmen die Versicherungsbeiträge absetzen, ist dies sowohl über die Bilanz als auch über die Einnahmen-Überschuss-Rechnung möglich. Wichtig ist, dass der Versicherungsumfang zum Unternehmen passt. Es erfolgt jedoch keine Abschreibung über die Afa Tabelle, da die Versicherung nicht dem Vermögen des Unternehmens zugesprochen wird.

Keine Vorsteuer
In den Versicherungsbeiträgen sind immer 19 Prozent Versicherungssteuer enthalten. Zwar entspricht diese genau der gleichen Höhe wie die Mehrwertsteuer, doch die Versicherungssteuer ist keine Vorsteuer. Sie können diese also nicht bei der Umsatzsteuererklärung berücksichtigen.

Steuerliche Behandlung von Schadensersatzleistungen

Hat Ihnen oder Ihrem Besitz jemand Schaden zugeführt, können Sie Schadenersatz beanspruchen. Besitzt der Schadensverursacher eine Haftpflichtversicherung, wird diese den Schaden übernehmen. Sie erhalten also von dem Versicherer eine finanzielle Entschädigung, die Ihnen auf Ihrem Konto gut geschrieben wird. Aber müssen Sie diese Zahlung eigentlich versteuern?

Steuerliche Behandlung von Schadensersatzleistungen

Hier gibt es kaum pauschale Regelungen, denn die Entscheidung wird im Einzelfall unter Berücksichtigung verschiedener Faktoren getroffen. Grundsätzlich gilt: Ist der Schaden im privaten Bereich entstanden, ist diese Entschädigung für Sie als Steuerzahler steuerfrei. Das heißt: Die Summe, die Sie erhalten, müssen Sie nicht versteuern. Anders ist die Situation, wenn der Schaden einen Gegenstand betrifft, den Sie zum Beispiel als Werbungskosten beim Finanzamt geltend gemacht haben. In diesem Fall sind Sie sowohl als Angestellter als auch als Freiberufler dazu verpflichtet, die Schadenersatzleistung anzugeben. Demnach wird die Zahlung auch bei der Steuerberechnung berücksichtigt. Das ist übrigens auch dann der Fall, wenn Sie einen Gegenstand sowohl beruflich als auch privat nutzen. In diesem Fall wird die Entschädigung anteilig berücksichtigt.

Im Video: Wo in der Steuererklärung eintragen?

Nutzen Sie die Vorsorgeaufwendungen

Die Haftpflichtversicherungen gehören zu den Vorsorgeaufwendungen, zu denen die Bundesregierung 2010 ein neues Gesetz und damit eine neue Regelung auf den Weg gebracht hat. In der Theorie können Sie, sobald Sie über steuerpflichtiges Einkommen verfügen, die Beiträge der Haftpflichtversicherung geltend machen. Allerdings werden diese nur bis zu den gültigen Höchstgrenzen berücksichtigt. Haben Sie also viele Vorsorgeaufwendungen, werden die Höchstgrenzen kaum reichen, um alles abzudecken. Grund ist die Berücksichtigung von Kranken- und Pflegeversicherung, die bereits einen Großteil dieser Summen einnehmen. Trotzdem lohnt es sich immer, die Versicherungsbeiträge in der passenden Anlage anzugeben.

Bildnachweise: Unfallwagen: Lieres - Fotolia.com, Versicherungsordner: SENTELLO - Fotolia.com, Ringordner: Marlon Bönisch - Fotolia.com

Über den Autor

Autor
Lars E.

Lars schloss 2015 sein Studium in Betriebswirtschaftslehre ab. Anschließend absolvierte er ein Volontariat in einer kleinen Kölner Redaktion. Seit 2017 ist er fester Bestandteil des Redaktionsteams von betriebsausgabe.de. Hier kann er sein fachliches Wissen mit dem Anspruch, verständliche Texte rund ums Steuerrecht zu schreiben, miteinander kombinieren.