Kontogebühren absetzen im Angestelltenverhältnis und wie Unternehmer die Kontoführungsgebühren absetzen können
Das Finanzamt erlaubt einen Pauschalbetrag von 16 Euro jährlich. Sie können diese Kosten absetzen auch im Falle, dass Sie der Bank keine Gebühren der Kontoführung schulden. Ein Nachweis der tatsächlich gezahlten Leistungen wird bis zu diesem Betrag nicht verlangt. Haben Sie allerdings höhere Bankgebühren, muss ein aussagekräftiger Nachweis vorgelegt werden. Dabei ist zu beachten, dass Sie ausschließlich Kontoführungsgebühren von der Steuer absetzen können, die mit dem beruflichen Alltag zusammenhängen. Das bedeutet, dass die Kosten für einzelne Überweisungen steuerlich absetzbar sind, wenn diese für Arbeitskleidung, Gehaltszahlung oder für ähnliche Anschaffungen aufkommen. All diese Aufwendungen nennt man bei Arbeitnehmern „Werbungskosten“. Diese sind im Allgemeinen auf 1000 Euro jährlich gedeckelt. Wer ohnehin unter diesem Betrag liegt, muss weder einen Nachweis der Kontoführungsgebühren erbringen, noch diese in besonderer Weise in der Steuererklärung angeben.
Zur Info: Zu den Werbungskosten zählen noch weitere Ausgaben, neben den Kontoführungsgebühren. So sind Fortbildungskosten, Gebühren für die beanspruchte Steuerberatung, Spenden und Arbeitskleidung als Werbungskosten abzugsfähig.
Auch für freischaffende, selbstständige Unternehmer gelten die oben angegebenen Grundsätze zum Kontogebühren absetzen. Egal ob EC-Karte, Kreditkarte oder das normale geschäftliche Girokonto – alle Backgebühren können Sie als Betriebsausgabe Kontoführungsgebühren absetzen. Dies gilt also auch dann, wenn es den Pauschalbetrag von 16 Euro übersteigt. Aber auch alle Aufwendungen, die im Zusammenhang mit der Bank stehen, dürfen Sie beim Finanzamt geltend machen. So kann auch das Porto der Zustellung Ihrer Kontoauszüge als Betriebskosten von der Steuer abgezogen werden. Die typischen Kosten in Bezug auf das Bankkonto sind:
- Die monatliche Grundgebühr (diese entfällt bei einigen Banken, wird aber immer populärer)
- Kosten für Dienstleistungen wie das Online Banking oder zusätzliche EC Karten
- Gebühren für die einzelnen Buchungen
- Überziehungszinses
Diese dürfen immer dann abgesetzt werden, wenn Sie ebenfalls im direkten Zusammenhang mit den finanziellen Gegebenheiten des Betriebs zusammenhängen. Auch Zinsen für Kredite dürfen als Betriebskosten von der Steuer abgeschrieben werden.
Bei der Eröffnung eines Kontos, sollten Sie darauf achten, dass sie geschäftlich und privat streng voneinander trennen. Dies vereinfacht nicht nur den Arbeitsaufwand für Ihren Buchhalter oder Steuerberater, sondern verhindert auch Probleme beim Finanzamt. Auch hat es rechtliche Gründe, denn alle Unterlagen, die mit der Firma zusammenhängen, müssen Sie für 10 Jahre aufbewahren – so auch die Kontoauszüge. Trennen Sie geschäftliche und private Konten voneinander, haben Sie wesentlich weniger Unterlagen zu lagern und können so die Kontogebühren von der Steuer absetzen ohne viel Aufwand tätigen zu müssen.
Das richtige Konto finden
Um die Kontoführungsgebühren als Betriebsausgabe absetzen zu können, muss zunächst das passende Konto eingerichtet werden. Mittlerweile bieten etliche Banken entsprechende Geschäftskonten an, die sich sowohl im Umfang der enthaltenen Leistungen, als auch bei den Kosten teilweise deutlich unterscheiden. Dabei sollten Sie nicht nur auf die reine Grundgebühr achten, denn es lassen sich durchaus auch Banken finden, die keinerlei Basisgebühren erheben.
Ein weiterer Trick der Banken: Gebühren bei Geldabhebung an Automaten. Vor allem, wenn Sie viel unterwegs sind, sollten Sie eher zu einem Konto greifen, welches zwar über eine Grundgebühr verfügt, Sie dafür aber auch Geld bei Fremdbanken ohne Gebührerhebung abholen können. In jenem Fall sollten Sie auf Konten achten, bei denen eine Kreditkarte kostenlos enthalten ist. Leider werden die Banken mit entsprechenden Service immer rarer, dennoch lassen sich ein paar „Exemplare“ bei einem entsprechenden Konto Vergleich finden. Die Haben-Zinsen, also jene, die Sie für das Guthaben auf Ihrem Konto erhalten, muss derzeit eher vernachlässigt werden. Bei Geschäftskonten ist 0 % als Guthabenzins keine Seltenheit. Hierfür wird eher ein separates Konto empfohlen mit Festzins, wie beispielsweise ein Tagesgeldkonto, eine Bausparkasse oder Ähnliches.
Auf Vergleichsportalen im Internet lassen sich schnell Banken finden, die für Ihre Anforderungen geeignet sind. Dort können Sie den Standort des Unternehmens oder den Wohnort angeben, gewünschte
- Zinsen,
- Gebühren und
- Leistungen.
Lassen Sie sich bei der Auswahl Zeit und rechnen sich die verschiedenen Angebote gut durch, um dann entscheiden zu können, ob ein Konto mit oder ohne Grundgebühr die bessere Wahl für Sie persönlich darstellt.
Das wichtigste nochmal im Überblick
Das Thema rund um „Kontoführungsgebühren abschreiben“ ist ein zentraler Punkt im Buchhaltungswesen geworden. Vor allem bei großen Unternehmen fallen schnell hohe Gebühren für Zahlungseingänge sowie von Ihnen getätigten Überweisungen an. Dabei ist zu beachten, dass selbstständige Unternehmer alle Gebühren, die in Verbindung mit dem Unternehmen anfallen, steuerlich geltend machen können. Weder ist die AfA Tabelle noch eine Obergrenze zu berücksichtigen. Lediglich ein Nachweis in Form der Kontoauszüge sowie der Abrechnung der Kontoführungsgebühren muss vorgelegt werden.
Dennoch sollten Sie bevor Sie die Kontoführungsgebühren als Betriebsausgabe absetzen, darauf achten, dass Sie das richtige Konto mit möglichst geringen Verbindlichkeiten finden.
Dafür eignet sich ein Online Konto Vergleich optimal, bei dem Sie Ihre Anforderungen sowie gewünschte Gebühren eingeben können. Rechnen Sie sich die Angebote der Banken mit und ohne Grundgebühren gut durch, da große Unterschiede – je nach Unternehmensstruktur – bestehen können.
Bildnachweise: Kontoauszug mit Kontoführungsgebühren: euthymia - Fotolia.com, Mann am Geldautomaten: Paolese - Fotolia.com, Beratungsgespräch: sepy - Fotolia.com