Sofern der Kaffee keine Handelsware ist, zählt er im Rahmen der Repräsentationskosten zu den Betriebsausgaben. Auch als Geschenk an Geschäftsfreunde oder Mitarbeiter kann er gewinnmindernd abgesetzt werden.
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Sofern der Kaffee keine Handelsware ist, zählt er im Rahmen der Repräsentationskosten zu den Betriebsausgaben. Auch als Geschenk an Geschäftsfreunde oder Mitarbeiter kann er gewinnmindernd abgesetzt werden.