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Arbeitsrechtliche Betreuung durch einen Fachanwalt einkalkulieren

Von Lars E.

Letzte Aktualisierung am: 19. April 2022

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

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Arbeitsrechtliche Betreuung durch einen Fachanwalt einkalkulieren
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Während es in großen Unternehmen längst Usus ist, einen Juristen rund ums Arbeitsrecht zu beschäftigen, sind viele kleine und mittelständische Unternehmen noch der Auffassung, sie kämen ohne fachanwaltliche Betreuung aus. Das ist jedoch ein Trugschluss, der im Fall der Fälle teuer zu stehen kommen kann. Der folgende Artikel zeigt Ihnen auf, in welchen Fällen Sie unbedingt einen spezialisierten Arbeitgeber-Anwalt konsultieren sollten, und welche Kosten Sie für Ihre Betriebsausgaben kalkulieren müssen.

Typische Risiken als Arbeitgeber einkalkulieren

Schon der Arbeitsvertrag sollte hinsichtlich arbeitsrechtlicher Bestimmungen wasserdicht sein. Welche Aufgaben können von einem Arbeitnehmer gefordert werden, wo liegt die Arbeitszeitobergrenze, welche Pausen müssen eingehalten werden – gibt es bestimmte Vorschriften bezüglich des Arbeitsplatzes?

Probleme entstehen oft, wenn ein Arbeitsverhältnis außerhalb der Probezeit beendet wird. Es droht eine Kündigungsschutzklage, in manchen Fällen hat der Arbeitnehmer einen Anspruch auf Abfindung. Die Abfindung berechnet sich nach dieser Formel: Brutto-Monatsarbeitslohn x 0,5 x Jahre der Betriebszugehörigkeit.

Ein paar Beispiele, um mögliche Dimensionen aufzuzeigen:

  • Wenn ein schlechtes Arbeitszeugnis nachweislich dazu führt, dass ein Arbeitnehmer auf seine Bewerbung eine Absage erhält, so kann er sogar Schadensersatz fordern. So hat in einem Fall das Arbeitsgericht Bremen-Bremerhaven (Az. 1 Ca 1309/10) einem Mann rund 3.500 EUR Schadensersatz zugesprochen, weil er nachweisen konnte, dass das unangemessene Arbeitszeugnis der Grund für die Nicht-Anstellung beim neuen Arbeitgeber war.
  • Da der Arbeitgeber laut § 241 BGB eine gesetzliche Fürsorgepflicht für seine Arbeitnehmer hat, ist er verpflichtet, bei Mobbing einzuschreiten. In schweren Fällen kann der gemobbte Angestellte Anspruch auf Schmerzensgeld haben. Das LAG Niedersachsen hat mit Urteil vom 12.10.2005 (Az. 6 Sa 2132/03) einen Arbeitgeber zu 24.000 EUR Schmerzensgeld wegen Mobbing und Beleidigung verurteilt.

Das sind nur einige gängige Beispiele, das Arbeitsrecht ist ein äußerst komplexes und umfangreiches Gebiet. Sie sollten bei der Auswahl des Rechtsbeistandes für Ihr Unternehmen unbedingt auf einen spezialisierten Arbeitgeber-Anwalt zurückgreifen, denn nur dieser kann die individuellen Risiken Ihrer Geschäftstätigkeit vollumfänglich abschätzen und bewerten.

Welche Kosten kommen auf Ihr Unternehmen durch die arbeitsrechtliche Unterstützung zu?

Geht es nur um Beratung, so kann die Gebühr entweder nach dem RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz) erhoben oder in einer Gebührenvereinbarung festgelegt werden. Während für Verbraucher bei der Erstberatung eine gesetzliche Obergrenze von 190 EUR vorgesehen ist, gilt diese für Unternehmer nicht. Eine Gebührenvereinbarung kann individuell gestaltet werden, d. h. es gibt keine festgesetzten Beträge. Gibt es keine Gebührenvereinbarung, gelten die „Gebühren nach Vorschriften des öffentlichen Rechts“ (§ 34 Abs.1 Satz 2 RVG). Das bedeutet, das Honorar, das in der Region in einer vergleichbaren Kanzlei üblicherweise verlangt wird. Das ist eine sehr schwammige Definition, weswegen Sie immer eine Gebührenvereinbarung abschließen sollten.

Kommt es dann zu einer Auseinandersetzung, richten sich die Gebühren für rechtsanwaltlichen Beistand normalerweise nach dem Streitwert. Geht es bei der Streitigkeit nicht um Geld (wie es im Arbeitsrecht meistens der Fall ist), hat der Gesetzgeber für die häufigsten Auseinandersetzungen feste Regeln aufgestellt.

So beträgt der Streitwert bei

  • einer Kündigung drei Monatsgehälter,
  • Fragen bezüglich der Wirksamkeit einer Befristung drei Monatsgehälter,
  • einer Abmahnung ein Monatsgehalt sowie
  • bei einem Arbeitszeugnis ebenfalls ein Monatsgehalt.

Auf Grundlage dieses Streitwerts kann die einfache Gebühr nachgeschlagen werden. Je nach Art der Tätigkeit werden die Kosten dann wie folgt berechnet.

Außergerichtliche Kosten:

  • Geschäftsgebühr (0,5fach bis 2,5fach, je nach Aufwand. In der Regelwird ein 1,3facher Satz berechnet)
  • Einigungsgebühr (1,5facher Satz), wenn eine gerichtliche Begegnung durch vorherige Einigung vermieden werden kann
  • Auslagen (pauschal 20 EUR)

Prozesskosten:

  • Verfahrensgebühr (1,3facher Satz)
  • Terminsgebühr (1,2facher Satz)
  • Einigungsgebühr (1,0facher Satz), wenn ein Prozess durch Einigung anstelle eines Urteils beendet wird

Wie gestaltet sich dies bei außergerichtlichen Auseinandersetzungen?

Bei einer außergerichtlichen Einigung kann eine Gebührenrechnung dann etwa so aussehen.

Der Arbeitnehmer hat ein Brutto-Monatsgehalt von 2.000 EUR. Sie möchten ihm kündigen oder haben es bereits getan und es droht ein Kündigungsschutzverfahren vor dem Arbeitsgericht. Um dieses zu vermeiden, bieten Sie eine Abfindung in Höhe X. Der Streitwert beträgt drei Monatsgehälter, also in diesem Fall 6.000 EUR. Die einfache Gebühr ist 354 EUR. Daraus ergeben sich folgende Kosten:

  • Geschäftsgebühr (1,3fach) 460,20 EUR
  • Einigungsgebühr (1,5fach) 531,00 EUR
  • Auslagen 20,00 EUR
  • Umsatzsteuer i.H.v. 19 % (183,26 EUR)
  • Gesamt 1.203,33 EUR

Unser Beispiel bei gerichtlicher Vertretung.

Streitwert und einfache Gebühr bleiben gleich. Die Klageschrift wurde eingereicht und man einigt sich beim Amtsgericht auf die Abfindung in Höhe X. Jetzt sieht die Kostenaufstellung so aus:

  • Verfahrensgebühr (1,3fach) 460,20 EUR
  • Terminsgebühr (1,2fach) 424,80 EUR
  • Einigungsgebühr (1,0fach) 354,00 EUR
  • Auslagen 20,00 EUR
  • Umsatzsteuer i.H.v. 19 % 239,21 EUR
  • Gesamt 1.498,21 EUR

Ähnlich sehen die Berechnungen zu allen anderen Bereichen aus, ginge es z. B. um das Ausstellen (oder Korrigieren) eines Arbeitszeugnisses, läge der Streitwert bei einem Monatsgehalt, in unserem Beispiel also 2.000 EUR. Die einfache Gebühr beträgt dann 150 EUR. Bei einer außergerichtlichen Einigung müssen Sie folglich 195 EUR Geschäftsgebühr, 225 EUR Einigungsgebühr, 20 EUR Auslagen und 83,60 EUR Umsatzsteuer kalkulieren, was sich zu einer Gesamtsumme von 523,60 EUR addiert.

Fazit

Die Berechnung der Kosten für einen spezialisierten Arbeitgeber-Anwalt ist nicht ganz einfach, insbesondere dann nicht, wenn gesetzlich keine festen Gebühren vorgeschrieben sind (wie im Falle einer Beratung für Unternehmer). Sprechen Sie deshalb vor der ersten Beratung mit Ihrem Anwalt über die Kosten, die auf Sie zukommen werden, und legen Sie unbedingt eine Gebührenvereinbarung fest! So erhalten Sie Transparenz und können entsprechend kalkulieren. Unter Umständen ist die juristische Vertretung bereits im Rahmen einer Berufshaftpflichtversicherung eingeschlossen.

Bildnachweise: Fotolia.com / Gina Sanders

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Über den Autor

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Lars E.

Lars schloss 2015 sein Studium in Betriebswirtschaftslehre ab. Anschließend absolvierte er ein Volontariat in einer kleinen Kölner Redaktion. Seit 2017 ist er fester Bestandteil des Redaktionsteams von betriebsausgabe.de. Hier kann er sein fachliches Wissen mit dem Anspruch, verständliche Texte rund ums Steuerrecht zu schreiben, miteinander kombinieren.

{ 1 comment… Kommentar einfügen }
  • Andreas

    Vielen Dank für den hilfreichen, aufklärenden und sehr informativen Artikel zum Thema „Arbeitsrechtliche Betreuung durch einen Fachanwalt einkalkulieren“. Meistens schaltet man einen Anwalt ein, wenn es zu einem Rechtsstreit kommt. Gut ist es bereits vorher einen oder mehrere Anwälte zu kennen, auf die man zurückgreifen kann. Für jeden Unternehmer sollte es zudem selbstverständlich sein sowohl eine Rechtschutzversicherung als eine Betriebshaftpflicht abzuschließen!

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