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Benzingutschein als attraktiver Sachbezug

Von Lars E.

Letzte Aktualisierung am: 16. April 2024

Geschätzte Lesezeit: < 1 Minute

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Benzingutschein als attraktiver Sachbezug
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Wollen Unternehmer ihren Arbeitnehmern etwas Gutes zukommen lassen, ist der Benzingutschein eine attraktive Angelegenheit. Der Benzingutschein gilt als Sachbezug.

Bis zu einem Gesamtwert von 44,- EUR pro Monat bleiben Sachbezüge sozialversicherungs- und steuerfrei.

Wie muss der Gutschein aufgebaut sein?

Wichtig für den Unternehmer ist, auf keinen Fall einen Betrag auf dem Gutschein zu notieren. Auf dem Benzingutschein darf nur die Literanzahl vermerkt werden. Wie viel Liter den Betrag von 44,- EUR ergeben, muss dann tagesgenau an den Tankstellen nachgefragt werden.

Tipp

Es handelt sich beim Sachbezug um eine monatliche Freigrenze von 44,- EUR. Wird diese Grenze auch nur um einen Cent überschritten, ist der gesamte Sachbezug sozialversicherungs- und steuerpflichtig.

Quellen:

  • § 8 Abs. 2 Satz 9 EStG
  • Umkehrschluss aus R 8.1 Abs. 1 Satz 9 LStR 2008

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Über den Autor

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Lars E.

Lars schloss 2015 sein Studium in Betriebswirtschaftslehre ab. Anschließend absolvierte er ein Volontariat in einer kleinen Kölner Redaktion. Seit 2017 ist er fester Bestandteil des Redaktionsteams von betriebsausgabe.de. Hier kann er sein fachliches Wissen mit dem Anspruch, verständliche Texte rund ums Steuerrecht zu schreiben, miteinander kombinieren.

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