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Benzingutschein als attraktiver Sachbezug

Von: Frank Schroeder • Veröffentlicht: 7. Februar 2017

Wollen Unternehmer ihren Arbeitnehmern etwas Gutes zukommen lassen, ist der Benzingutschein eine attraktive Angelegenheit. Der Benzingutschein gilt als Sachbezug.

Dieser Mann hat einen Benzingutschein von seinem Arbeitgeber bekommen © BettinaF / pixelio.de

Bis zu einem Gesamtwert von 44,- EUR pro Monat bleiben Sachbezüge sozialversicherungs- und steuerfrei.

Wie muss der Gutschein aufgebaut sein?

Wichtig für den Unternehmer ist, auf keinen Fall einen Betrag auf dem Gutschein zu notieren. Auf dem Benzingutschein darf nur die Literanzahl vermerkt werden. Wie viel Liter den Betrag von 44,- EUR ergeben, muss dann tagesgenau an den Tankstellen nachgefragt werden.

Tipp

Es handelt sich beim Sachbezug um eine monatliche Freigrenze von 44,- EUR. Wird diese Grenze auch nur um einen Cent überschritten, ist der gesamte Sachbezug sozialversicherungs- und steuerpflichtig.

Quellen:

  • § 8 Abs. 2 Satz 9 EStG
  • Umkehrschluss aus R 8.1 Abs. 1 Satz 9 LStR 2008

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