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Berufskleidung muss typisch sein

Von Lars E.

Letzte Aktualisierung am: 16. April 2024

Geschätzte Lesezeit: < 1 Minute

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Berufskleidung muss typisch sein
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Kleidung, die während der Berufsausübung getragen wird, ist nicht unbedingt Berufskleidung. Für die Anerkennung als Berufskleidung muss diese Kleidung das Merkmal „berufstypisch“ auszeichnen.

Weiterhin muss die Kleidung durch die Eigenart des Berufes notwendig und überwiegend nur zur beruflichen Verwendung bestimmt sein.

Typische Berufskleidung

Zur typischen Berufskleidung zählen eindeutig Arbeitskleidung, Schutzkleidung, Sicherheitsschuhe und der Schutzhelm von Handwerkern, bspw. aus der Baubranche. Für Chemiker ist der Laborkittel ebenso typisch wie die Amtstracht von Richtern.

Typische Berufskleidung mit Ausnahmen

Ein schwarzer Anzug ist für einen Geistlichen eine typische Berufsbekleidung die anerkannt wird. Für einen Croupier hingegen, wurde die Anerkennung verneint. Unternehmer aus Heilberufen können Ausgaben für weiße Kittel, weiße Arztjacken oder auch weiße Hosen als Betriebsausgaben absetzen. Die ebenso benötigten weißen T-Shirts oder Socken zählen hingegen nicht zur Berufskleidung.

Nicht zur Berufskleidung zählen

Selbständige Versicherungsmakler und andere Unternehmer können die Kosten für einen Anzug nicht als Berufskleidung ansetzen. Das gleiche gilt für landestypische Kleidung, wenn sich Unternehmer im Ausland den Gepflogenheiten anpassen wollen.

Ist die ausschließliche berufliche Nutzung Pflicht?

Kein Merkmal von Berufskleidung ist, dass sie im privaten Umfeld überhaupt nicht getragen wird. Es muss nur so gut wie ausgeschlossen sein, dass die Kleidung im privaten Bereich getragen wird.

Fazit

Die Anschaffungskosten und die Reinigungskosten von typischer Berufsbekleidung kann der Unternehmer als Betriebsausgabe ansetzen, solange die oben genannten Merkmale zutreffen.

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Quelle: Steuertipps aktuell


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Über den Autor

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Lars E.

Lars schloss 2015 sein Studium in Betriebswirtschaftslehre ab. Anschließend absolvierte er ein Volontariat in einer kleinen Kölner Redaktion. Seit 2017 ist er fester Bestandteil des Redaktionsteams von betriebsausgabe.de. Hier kann er sein fachliches Wissen mit dem Anspruch, verständliche Texte rund ums Steuerrecht zu schreiben, miteinander kombinieren.

{ 1 comment… Kommentar einfügen }
  • Erik K.

    Schwieriges Thema mit der Berufsbekleidung.
    Deshalb muss ich wirklich lob an dich aussprechen Frank!
    Kurzer informativer Beitrag, welcher mir bei meiner aktuellen Unternehmensgründung geholfen hat.

    Vielen lieben Dank und beste Grüße aus dem Schwarzwald

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