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Coronahilfen für Unternehmen und Solo-Selbstständige werden verlängert

Von Lars E.

Letzte Aktualisierung am: 15. Juli 2022

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

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Coronahilfen für Unternehmen und Solo-Selbstständige werden verlängert

Die Pandemie ist für viele Selbstständige, Freiberufler und allgemein für Unternehmen eine Zerreißprobe. Wenn auch Sie von Corona und dem finanziellen Auf und Ab betroffen sind, sollten Sie alle Hilfe in Anspruch nehmen, die von der Regierung zur Verfügung gestellt wird. Doch welche sind das eigentlich? Und sind die Coronahilfen auch immer noch gültig? Wir klären auf.

Überbrückungshilfe IV

Sowohl Solo-Selbstständige als auch Unternehmen können die Überbrückungshilfe IV beantragen, wenn der Umsatz durch Corona um über 30 Prozent zurückgegangen ist. Die Anträge werden über „prüfende Dritte“ gestellt, also beispielsweise durch Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer oder Steuerberater.

Wichtig: Anträge für das erste Mal oder für Änderungen werden noch bis 15. Juni 2022 angenommen, bis dahin wurde die Überbrückungshilfe IV nach aktuellem Stand verlängert. Sie können sowohl eine Erstattung von Fixkosten erhalten, aber auch zusätzlich ein Eigenkapitalzuschuss. Das gilt, wenn Sie besonders schwer getroffen sind, beispielsweise mit Schließungen von Lokalen oder mit der Absage von Events.

Hilfe bei den Steuern

Wenn die Einnahmen Corona-bedingt ins Wanken geraten, aber die Steuerlast unverändert bleibt, ist auch das ein großes Problem für viele Solo-Selbstständige oder Unternehmen. Auch hier gibt es Coronahilfen sowie Vereinfachungen. Die Liste ist lang, aber nachfolgend haben wir einige Beispiele notiert, die Sie mit Ihrem Steuerberater intensiver und für Ihren Einzelfall besprechen können:

  • unter Umständen verlängerte Abgabefristen für die Einkommenssteuererklärung 2020
  • bei beweglichen Wirtschaftsgütern eine bessere Abschreibungsmöglichkeit
  • steuerliche Investitionsfristen werden verlängert
  • pauschale fürs Home-Office bis 31. Dezember 2022
  • und mehr

KfW-Angebote

Eine weitere Hilfeleistung stammt von der KfW und richtet sich ebenfalls an Freiberufler, Selbstständige sowie Unternehmen, die durch Corona in eine finanzielle Schieflage gelangt sind.

Kurzarbeitergeld

Wenn Sie beispielsweise ein Unternehmen mit Angestellten haben, können Sie nach wie vor auf das Kurzarbeitergeld-Angebot zurückgreifen. Die maximale Bezugsdauer von bis zu 28 Monaten kann bis zum 30. Juni 2022 beantragt werden. Ebenfalls bis Ende Juni können Sie von den Sonderregelungen und den weiteren Erleichterungen in Bezug auf das Kurzarbeitergeld profitieren.

Coronahilfen für Unternehmen und Solo-Selbstständige werden verlängert
Den Antrag auf Kurzarbeitergeld stellen Sie bei Ihrer zuständigen Agentur für Arbeit.

Und was ist mit allen anderen?

Auch, wenn Sie noch nicht in die Liste der Personen oder Situationen fallen, in denen diese Coronahilfen greifen, gibt es immer noch Härtefallhilfen. Diese machen ihrem Namen alle Ehre, denn sie sollen für Personen gedacht sein, bei denen die Hilfen Kommunen, Ländern und dem Bund nicht ankommen. Jeder Fall wird durch die Länder einzeln geprüft und nach eigenem Ermessen entschieden, ob eine Härtefallhilfe möglich ist. Sie können sich dazu unter haertefallhilfen.de informieren.

Und wenn überhaupt nichts klappt?

Wenn Sie kein Härtefall sind und auch alle anderen Angebote nicht nutzen können, bleibt immer noch das Problem der finanziellen Schieflage. Hier haben wir nachfolgend noch einige Tipps für Sie, wie Sie als Unternehmer, Freiberufler oder Selbstständiger ein wenig Erleichterung erfahren könnten.

  • Verkaufen Sie Gutscheine: Die erste Option, um jetzt an Geld zu gelangen, auch wenn Ihre Dienstleistung derzeit vielleicht nicht gefragt ist, sind Gutscheine. Ein Beispiel sind Event-Dienstleister. Auch ohne Event können Sie schon Gutscheine verkaufen, die wiederum später eingelöst, aber direkt für Geld in der Kasse sorgen.
  • Lieferservice anbieten: Nicht nur im Lockdown, sondern generell kann es sinnvoll sein, Produkte auch zu liefern. Die Corona-Pandemie hat hierfür eine perfekte Zielgruppe geschaffen, denen Lieferdienste vorher möglicherweise noch nicht so geläufig waren. Heutzutage genießen wir den Bringdienst in allen Formen, sodass auch Sie finanziell davon für fast jede Unternehmens- und Produktart profitieren könnten.
  • Online-Termine durchführen: Auch das ist sehr Corona-freundlich und kann Geld in die Kassen spülen – virtuelle Termine! Ob per Skype, Zoom, Microsoft Teams oder über andere Programme. Digitale Möglichkeiten gibt es reichlich und ob Yoga-Stunde oder Klarvierunterricht, es gibt tatsächlich kaum eine Grenze.
  • Online-Shop: Der Klassiker, der natürlich schon vor Corona für Einnahmen gesorgt haben könnte, ist nun noch gefragter. Die Rede ist vom eigenen Online-Shop, mit dem Sie sich ganz unabhängig von Kundenkontakt oder Ladenlokal machen.
  • Verschieben und nicht stornieren: Wenn Aktionen oder Events nicht stattfinden, dann wollen Kunden meistens stornieren und Sie müssen das Geld zurückzahlen. Das kann je nach finanzieller Lage sehr schwierig sein, weshalb Sie zuerst ein Verschieben statt Stornieren anbieten könnten. So wird der Termin verschoben und Geld muss nicht zurückfließen – es ähnelt ein wenig dem Gutschein-Charakter.

Das A und O aller Finanz-Tipps sind aber natürlich die eigenen Kosten. Ob mit oder ohne Corona – wenn es finanziell gerade schwierig ist, müssen Sie wissen, an welchen Stellschrauben Sie möglicherweise Kosten einsparen können.

Tipp: Oft können beispielsweise größere Investitionen problemlos verschoben werden oder Mitarbeiter können in unbezahlten Urlaub geschickt werden. Wenn es um Kredite oder Laufzeiten geht, können Sie ebenfalls proaktiv das Gespräch suchen und beispielsweise Mietzahlungen aufschieben oder reduzieren, Kreditraten aussetzen oder sogar bei Krankenversicherungen nach einer Zahlungspause fragen.

Blicken Sie auf Ihre größeren Kostenblöcke und versuchen Sie, selbst unmöglich wirkende Dinge zu realisieren. Sie werden feststellen, dass viele Unternehmen und Personen deutlich solidarischer und flexibler sind als wir vielleicht annehmen. Wir alle leben in der Corona-Zeit und wissen daher, wie es sich für Sie anfühlt.

Bildnachweise: © magele-picture – stock.adobe.com, © Wolfilser – stock.adobe.com

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Über den Autor

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Lars E.

Lars schloss 2015 sein Studium in Betriebswirtschaftslehre ab. Anschließend absolvierte er ein Volontariat in einer kleinen Kölner Redaktion. Seit 2017 ist er fester Bestandteil des Redaktionsteams von betriebsausgabe.de. Hier kann er sein fachliches Wissen mit dem Anspruch, verständliche Texte rund ums Steuerrecht zu schreiben, miteinander kombinieren.

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