Als Unternehmer kommt es durchaus vor, dass man ein ggfs. sogar zinsloses Darlehen von einer Privatperson, oft einem Bekannten, Freund oder Familienmitglied erhält. Wie ein solches Darlehen mit DATEV verbucht wird, erfahren Sie hier.
Ein häufiger Fehler, der hierbei auftritt, ist es, das Darlehen auf das Konto 0940 zu buchen. Dieses ist jedoch nur für “gewährte Darlehen” vorgesehen, denn nicht alles was „Darlehen“ heißt, ist auch ein „erhaltenes Darlehen“. Passend ist nämlich das Konto 3560 ff. Weitere Erläuterungen zu den einzelnen Konten gibt es auch Kostenlos auf dem Internetauftritt von DATEV.
Den Begriff Betriebsausgaben gibt es nur im Bereich der Gewinneinkünfte, also Gewerbebetrieb, selbstständige Arbeit, sowie…
Über den Autor
Lars E.
Lars schloss 2015 sein Studium in Betriebswirtschaftslehre ab. Anschließend absolvierte er ein Volontariat in einer kleinen Kölner Redaktion. Seit 2017 ist er fester Bestandteil des Redaktionsteams von betriebsausgabe.de. Hier kann er sein fachliches Wissen mit dem Anspruch, verständliche Texte rund ums Steuerrecht zu schreiben, miteinander kombinieren.