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Die Bildungsurlaub Regelungen der verschiedenen Bundesländer

Von Lars E.

Letzte Aktualisierung am: 29. August 2019

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Die Bildungsurlaub Regelungen der verschiedenen Bundesländer
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In einigen Bundesländern besteht ein gesetzlicher Anspruch auf Bildungsurlaub. So gibt es in den Ländern Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg, Hessen, Bremen, Hamburg, Sachsen-Anhalt, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und dem Saarland sowie in Schleswig-Holstein entsprechende Regelungen.

Der Bildungsurlaub pro Jahr beträgt durchschnittlich fünf Tage und muss den betrieblichen und beruflichen Belangen dienen.

Bildungsurlaub in den Stadtstaaten

Alle Mitarbeiter sind in den Stadtstaaten für Bildungsurlaub freizustellen, Ausnahmen gelten lediglich in Bremen für Richter und Beamte. Es dürfen beruflich, politisch und kulturell verfolgende Ziele im Bildungsurlaub angestrebt werden.

Bildungsurlaub in anderen Ländern

Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein sind die Bundesländer, in denen kein Arbeitgeberschutz zum Tragen kommt. Hier müssen alle Mitarbeiter zum Bildungsurlaub freigestellt werden. In NRW darf dagegen im Tarifvertrag eine Regelung vereinbart werden, die besagt, dass bei Unternehmen mit weniger als 50 Arbeitnehmern nur dann eine Freistellung zu erteilen ist, wenn ein Ausgleich in finanzieller oder personeller Hinsicht erfolgt.

In Rheinland-Pfalz besteht dagegen kein Anspruch auf Bildungsurlaub, wenn weniger als fünf Personen beschäftigt werden. Im Saarland darf der Bildungsurlaub verweigert werden, wenn bereits von über 40 Prozent der Mitarbeiter Bildungsurlaub genommen wurde und nicht mehr als 50 Arbeitnehmer beschäftigt werden. In Sachsen-Anhalt kann der Bildungsurlaub verweigert werden, wenn bereits die Anzahl der beschäftigten Arbeitnehmer zum 30.04. eines Jahres erreicht wurde.


Bildnachweise: © animaflora/Fotolia.com

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Über den Autor

Autor
Lars E.

Lars schloss 2015 sein Studium in Betriebswirtschaftslehre ab. Anschließend absolvierte er ein Volontariat in einer kleinen Kölner Redaktion. Seit 2017 ist er fester Bestandteil des Redaktionsteams von betriebsausgabe.de. Hier kann er sein fachliches Wissen mit dem Anspruch, verständliche Texte rund ums Steuerrecht zu schreiben, miteinander kombinieren.

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