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Elektroautos – jetzt zehn Jahre steuerbefreit

Von Lars E.

Letzte Aktualisierung am: 14. April 2022

Geschätzte Lesezeit: 2 Minuten

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Elektroautos – jetzt zehn Jahre steuerbefreit
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Elektroautos waren bislang fünf Jahre von der Kfz-Steuer befreit, im Rahmen des Jahressteuergesetzes 2013 wird dieser Zeitraum auf zehn Jahre verlängert. Die Bundesregierung erhofft sich damit eine verstärkte Nutzung der strombetriebenen Automobile und ein Forcierung eines erklärten Ziele der Regierung:

Bis zum Jahr 2020 soll eine Million Elektroautos auf den Straßen unterwegs sein. Die Automobilbranche setzt dabei auf dienstlich genutzte Fahrzeuge, auch hier gibt es Änderungen im Steuergesetz, die den Betrieb eines Elektrofahrzeugs attraktiver machen sollen.

Elektroautos in Deutschland

Als Elektroauto werden Fahrzeuge bezeichnet, die mindestens vier Räder haben, von einem Elektromotor angetrieben werden und die für die Fortbewegung erforderliche Energie in einem Akku speichern können. Das erste Auto mit elektrischem Antrieb wurde bereits zum Ende des 19. Jahrhunderts gebaut, setzte sich aber damals aus verschiedenen Gründen nicht durch. Heute gelten Elektroautos hinsichtlich der Umweltbilanz als Fahrzeuge der Zukunft, die CO2-Bilanz liegt 30 bis 70% unter der benzingetriebenen Fahrzeuge. Aktuell sind in Deutschland knapp 6.000 Elektromobile zugelassen. Um die Inbetriebnahme der Elektroautos zu fördern, hat die Bundesregierung die Fahrzeuge mit Steuerentlastungen versehen.

Steuerliche Änderungen für Elektroautos

Mit dem Jahressteuergesetz 2013 hat die Regierung zwei für Elektroautos relevante Änderungen beschlossen:

  • Elektrofahrzeuge und Fahrzeuge die mit Brennstoffzellen angetrieben werden wie PKWs, Nutzfahrzeuge, Leichtfahrzeuge und Krafträder sind für zehn Jahre von der Kraftfahrzeugsteuer befreit. Gültig ist die neue Regelung für alle Fahrzeuge, die zwischen Mai 2011 und Dezember 2015 zugelassen sind. Alle später zugelassenen Fahrzeuge erhalten die Steuerbefreiung von fünf Jahren.
  • Neue Regelungen in der Besteuerung gelten auch, wenn Elektroautos gemischt genutzt wird. Bezüglich der Dienstwagensteuer hat sich folgendes geändert: Die Batteriekosten werden aus dem zu versteuernden Listenpreis des Elektroautos herausgerechnet, der zu versteuernde Betrag verringert sich um 500 Euro pro kWh Batterieleistung, maximal um 10.000 Euro. Dies gilt für alle Elektrofahrzeuge, die bis zum 31.12.2013 zugelassen werden. Die generelle Anwendungsweise der sogenannten Ein-Prozent-Regelung finden Sie hier.

Die Kombination der beiden Steuerregelungen macht es besonders für Unternehmen interessant, den firmeneigenen Fuhrpark mit Elektroautos zu bestücken.

Sparvorteile praktisch gerechnet

Nach einer Beispielrechnung von heise bleibt der praktische Vorteil jedoch hinter den Erwartungen zurück. Da die Elektroautos nach Leergewicht mit 28 Euro pro 1.000 Kilogramm besteuert werden, ergibt sich für private Nutzer ein Steuervorteil von etwa 140 Euro für den Fünfjahreszeitraum, bei dem derzeitig hohen Preis der Fahrzeuge fällt das kaum als Kaufanreiz ins Gewicht.

Wird das E-Auto dienstlich genutzt, sieht der Preisvorteil etwas freundlicher aus. Geht man von einem Listenpreis von 40.000 Euro aus und einer Batteriekapazität von 20 kWh, sinkt der zu versteuernde Kaufpreis auf 30.000 Euro ab, dadurch müssen pro Monat nicht mehr 400, sondern nur noch 300 Euro zum versteuerndem Einkommen hinzugerechnet werden.

Inwieweit die Steuerbefreiung für Elektroautos einen echten Kaufanreiz darstellt, ist aufgrund der recht geringen finanziellen Vorteile fraglich. Deshalb fordert die Autoindustrie auch nach wie vor eine Kaufprämie für Elektroautos, wie sie in Frankreich bereits gewährt ist. Noch ist diese Prämie Zukunftsmusik und wird von der Regierung kategorisch abgelehnt, die Bundeskanzlerin hat jedoch die Einführung eines solchen Kaufanreizes für die Zukunft nicht ausgeschlossen. Sollte diese Prämie jedoch irgendwann eingeführt werden, könnte das die Anzahl der Elektroautos in die Höhe treiben, gleichzeitig jedoch auch ähnliche Folgen der Marktverzerrung nach sich ziehen.

Quellen:
datev
goingelectric
heise.de
faz.net


Bildnachweise: © candy1812/Fotolia.com

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Über den Autor

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Lars E.

Lars schloss 2015 sein Studium in Betriebswirtschaftslehre ab. Anschließend absolvierte er ein Volontariat in einer kleinen Kölner Redaktion. Seit 2017 ist er fester Bestandteil des Redaktionsteams von betriebsausgabe.de. Hier kann er sein fachliches Wissen mit dem Anspruch, verständliche Texte rund ums Steuerrecht zu schreiben, miteinander kombinieren.

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