≡ Menu

Freibeträge für Arbeit und Einkommen

Von Jana O.

Letzte Aktualisierung am: 18. Dezember 2023

Geschätzte Lesezeit: 2 Minuten

1 Stern2 Sterne3 Sterne4 Sterne5 Sterne (29 Bewertungen)
Freibeträge für Arbeit und Einkommen
Loading...
Einkommensteuerfreibetrag

Es gibt die unterschiedlichsten Freibeträge pro Jahr für selbstständige (Klein-) Unternehmer und/ oder Arbeitnehmer. Wer bei verschiedensten Angaben von 8.000 EUR bis 17.500 EUR die Übersicht über die ggfs. nicht zu zahlenden Steuern verloren hat, dem wird diese Übersicht helfen.

Einkommensteuer Grundfreibetrag

Der Grundfreibetrag für Alleinstehende gemäß § 32a EStG (Stand 2024) beträgt 11.604 EUR im Jahr . Bis zu diesem Betrag muss keine Einkommens- oder Lohnsteuer bezahlt werden. (Bzw. können bezahlte Steuern mit einer Steuererklärung zurück geholt werden)
Bei Ehegatten ist der Betrag entsprechend doppelt so hoch und beträgt für 2024 23.208 EUR. Der Freibetrag stellt ein steuerliches Existenzminimum dar.

Gewerbesteuer

Bis zu einem Gewerbeertrag von 24.500 EUR im Jahr sind für Einzelunternehmen (und Personengesellschaften) diese Einkünfte steuerfrei.

Für alle anderen Unternehmen gibt es diesen Freibetrag auch, jedoch nur in der Höhe von 5.000 EUR im Jahr.
Rechtsgrundlage ist § 11 Abs. 1 und 2 GewStG.

Umsatzsteuer

Im Rahmen der Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG gilt die Grenze zur Anwendung dieser Regelung und die Freistellung von der Umsatzsteuerpflicht bis zu einem Gewinn von 17.500 EUR jährlich.

Bei der Umsatzsteuer müssen Kleinunternehmer beachten, dass, wenn das Unternehmen während des laufenden Jahres (das sog. „Rumpfwirtschaftsjahr”) gegründet wurde, das Finanzamt den Freibetrag anteilig an der Dauer des Rumpfwirtschaftsjahres berechnet und der steuerfreie Umsatz kleiner ausfällt.

Rechnung als Beispiel (verkürztes Wirtschaftsjahr von 5 Monaten):

(17.500 EUR / 12 Monate)* 5 Monate = 7.291,66 EUR als Freibetrag

Kinderfreibetrag und BEA-Freibetrag

Für 2024 steht Eltern gemeinsam nach § 32 Abs. 6 EStG ein steuerlicher Freibetrag von 6.384 EUR jährlich pro Elternteil zur Verfügung (2018: 2.394 EUR). Ziel diese Freibetrags ist es, das Existenzminimum für Kinder abzudecken.
Zusätzlich gibt es für den Betreuungs- Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf eines Kindes für Eltern einen Freibetrag in Höhe von 2.928 EUR jährlich pro Elternteil. In der Steuererklärung ist hierfür nur Anlage Kind auszufüllen.

Allerdings berücksichtigt das Finanzamt nur dann diese Freibeträge, wenn die Ersparnis durch diese größer ist als das auszuzahlende Kindergeld (250 Euro monatlich). Ob sich diese Freibeträge im Einzelfall lohnen, berechnet das Finanzamt selbst bei der sog. Günstigerprüfung. 

Bildnachweise: blende11.photo - fotolia.com

Das könnte Sie auch interessieren:

Über den Autor

Avatar-Foto
Jana O.

Jana ist seit 2015 Bestandteil des Redaktionsteams von betriebsausgabe.de. Sie studierte Ger­manis­tik, Philosophie und Englische Literatur­wissenschaften an der Universität Greifswald. Ihr thematischer Fokus liegt insbesondere auf den Bereichen Versicherungen und Steuerrecht.

{ 1 comment… Kommentar einfügen }
  • Nico

    Hallo Zusammen,

    ich bin neben meinen Hauptberuf noch nebenberuflich tätig und möchte nicht mehr als 17.5 K damit verdienen damit die Kleinunternehmerregelung bestehen bleibt.

    Könnt ihr mir sagen ob es einen Freibetrag bei den 17.5 K gibt auf die ich keine Steuern bezahlen muss oder muss ich ab dem ersten Euro Steuern auf die 17.5 K bezahlen?

    Man darf doch 450 € jeden Monat zusätzliche verdienen. Wenn man also unter 5.400 € (450 x 12) bleibt müsste das der Freibetrag sein oder sehe ich das Falsch?

    Ich freue mich auf eure Kommentare.

    Viele Grüße,
    Nico

Kommentar hinterlassen