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10 Vorschläge zur Vereinfachung vom deutschen Steuerrecht

Von Lars E.

Letzte Aktualisierung am: 29. August 2019

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10 Vorschläge zur Vereinfachung vom deutschen Steuerrecht
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Hessen hat erkannt, dass das deutsche Steuerrecht zu kompliziert ist, dass ein riesiger Verwaltungsaufwand schon für Kleinstbeträge anfällt und dass sich die Finanzgerichte mit Kleinbetragsstreitigkeiten befassen müssen, die die Verfolgung und Inanspruchnahme großer Steuerquellen außen vor lassen.

Um dies zu beenden, müssten neue Steuerregelungen her, die das Steuerrecht vereinfachen und laut Hessen auch schnell und einfach durchzusetzen sind.

Die Vorschläge im Überblick

Kindergeld und Kinderfreibeträge sollen künftig nicht mehr an das Einkommen der Kinder gekoppelt werden. Dieses Einkommen überschreitet nur selten den Freibetrag und müsse deshalb nicht in der elterlichen Steuererklärung angegeben werden.

Ehepaare sollten nach Hessens Vorschlägen nur noch zwischen der gemeinsamen und der getrennten Veranlagung entscheiden müssen. Weitere Sonderfälle solle es nicht mehr geben. Die Aufteilung der Steuerschuld soll außerdem vereinfacht werden, wenn die gemeinsame Veranlagung gewählt wird. Der Werbungskostenabzug muss einfacher gestaltet werden, da der nicht nachzuweisende Freibetrag oft schon durch die Fahrtkosten überschritten wird.

Kosten für die Kinderbetreuung sollen nach Hessens Vorschlägen vereinheitlicht und vereinfacht werden, wenn sie steuerlich absetzbar sind. Pauschbeträge wären auch hier sinnvoll. Ebenso soll ein Unterhaltssplitting eingeführt werden, das nach Unterhaltsverpflichtungen im In- und Ausland unterscheidet. Das Korrespondenzverfahren soll dabei zum Einsatz kommen.

Hinzu kommt eine Vereinfachung des Steuerabzugs bei den Kosten für die Pflege. Hierfür sei ein Pauschbetrag sinnvoll. Sonderausgaben und Erstattungen aus diesen Bereichen sollten im Jahr des Zuflusses als Einnahmen gewertet werden. Auch die Bauabzugssteuer und deren Anrechnung sollen verbessert werden. Ebenfalls setzen die Hessen auf einheitliche Grenzen bei der vergünstigten Vermietung von Wohnungen jedweder Art.

Ziele der Vorschläge

Die Ziele der Hessen sind es, die Steuererklärung in Deutschland zu vereinfachen, so dass sie für den Steuerzahler leichter verständlich wird. Es sollen aber ebenso die Streitigkeiten vor den Finanzgerichten, bei denen es oft um Kleinstbeträge geht, verringert werden. Außerdem ist angedacht, stärker nach großen Steuerquellen zu suchen.


Bildnachweise:  © Picture-Factory/Fotolia.com

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Über den Autor

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Lars E.

Lars schloss 2015 sein Studium in Betriebswirtschaftslehre ab. Anschließend absolvierte er ein Volontariat in einer kleinen Kölner Redaktion. Seit 2017 ist er fester Bestandteil des Redaktionsteams von betriebsausgabe.de. Hier kann er sein fachliches Wissen mit dem Anspruch, verständliche Texte rund ums Steuerrecht zu schreiben, miteinander kombinieren.

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