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Welche steuerlichen Pflichten haben Unternehmer?

Von Lars E.

Letzte Aktualisierung am: 27. März 2017

Geschätzte Lesezeit: 2 Minuten

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Welche steuerlichen Pflichten haben Unternehmer?
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Zu den ersten Schritten im Rahmen einer Firma gehört auch die Klärung wichtiger Steuerfragen: Welche steuerlichen Pflichten hat ein Unternehmer vor dem Finanzamt? Wird mit dem Eintritt in die Selbstständigkeit eine höhere Einkommensteuer fällig? Wie hoch sind die Abgaben für den Betrieb einer Firma? Welche Fristen muss ein Unternehmer einhalten?

Wer als natürliche Person Einkommen erwirtschaftet oder bezieht, muss Einkommensteuer zahlen. Die Einkommensteuer wird auf der Grundlage des persönlichen Gewinns des Unternehmers berechnet. Von dem zu versteuernden Einkommen bleibt ein Grundfreibetrag unangetastet – was darüber liegt wird besteuert. Als Unternehmer müssen Sie in der Regel ab dem zweiten Geschäftsjahr vierteljährliche Vorauszahlungen auf die Einkommensteuer leisten.

Unternehmen wie eine GmbH, eine haftungsbeschränkte Unternehmergesellschaft oder eine Genossenschaft sind juristische Personen. Sie sind zur Zahlung der Körperschaftsteuer verpflichtet, einer Abgabe, die das Finanzamt als vierteljährliche Vorauszahlung einfordert. Diese Steuer wird auf alle Gewinne erhoben. Der Satz der Körperschaftssteuer liegt seit dem Jahr 2008 bei 15 Prozent, hinzu kommt der Solidaritätszuschlag in Höhe von 5,5 Prozent der Körperschaftsteuer. Gewerbebetriebe wie Handelsbetriebe, Handwerksbetriebe oder Dienstleistungsbetriebe müssen Gewerbesteuer an die Kommune zahlen. Die Gewerbesteuer ergibt sich aus dem Ertrag eines Gewerbebetriebes sowie dem so genannten Hebesatz, der für eine bestimmte Gemeinde gilt.

Eine der wichtigsten Abgaben ist die Umsatzsteuer, die grundsätzlich bei einem Einkauf und Verkauf von Produkten und Dienstleistungen anfällt. Derzeit beträgt der allgemeine Umsatzsteuersatz 19 Prozent, der ermäßigte Satz 7 Prozent. Als Existenzgründer und Unternehmer sind Sie verpflichtet, Ihren Kunden die Umsatzsteuer in Rechnung zu stellen. Zudem müssen Sie regelmäßige Umsatzsteuer-Voranmeldungen an das Finanzamt vornehmen und Vorauszahlungen leisten.

Damit Sie jederzeit den Überblick behalten und keine steuerlichen Pflichten versäumen, sollten Sie auf professionelle Steuersoftware zurückgreifen, mit der zum Beispiel die Einkommensteuererklärung oder die Umsatzsteuerberechnung viel leichter, schneller und vor allem steuersparend erledigt werden kann. Gute Steuersoftware, wie das WISO Sparbuch 2010, beinhaltet auch Tipps, wie sie in Zukunft noch mehr Steuern sparen.


Bildnachweise:  © Picture-Factory/Fotolia.com

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Über den Autor

Autor
Lars E.

Lars schloss 2015 sein Studium in Betriebswirtschaftslehre ab. Anschließend absolvierte er ein Volontariat in einer kleinen Kölner Redaktion. Seit 2017 ist er fester Bestandteil des Redaktionsteams von betriebsausgabe.de. Hier kann er sein fachliches Wissen mit dem Anspruch, verständliche Texte rund ums Steuerrecht zu schreiben, miteinander kombinieren.

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