Computersoftware wird gegliedert in immaterielle Wirtschaftsgüter und Trivialprogramme.
Trivialprogramme
Um ein Trivialprogramm handelt es sich, wenn ein Computerprogramm lediglich Datenbestände oder allgemein zugängliche Daten speichert. So z.B. Texte oder Zahlen. Diese Programme werden als abnutzbare und bewegliche Wirtschaftsgüter angesehen. Liegen die Anschaffungskosten des Programms zwischen 150,- und 1.000,- EUR, werden sie als GWG behandelt.
Immaterielles Wirtschaftsgut
Als immaterielle Wirtschaftsgüter werden alle Computerprogramme bezeichnet, welche sehr aufwändig programmiert wurden und nur einem kleinen Teil von Anwendern zur Verfügung stehen. Meist handelt es sich dabei um Spezialprogramme wie beispielsweise Statikprogramme für Architekten oder komplizierte Grafikprogramme für Designer. Diese Software ist meist mehrere 100 oder 1.000 EUR teuer. Während es sich bei Trivialprogrammen um Software handelt, welche in einer günstigeren Preislage angeboten werden und daher im Handel für jedermann käuflich erwerblich sind.
Art der Software
Kurzbeschreibung
Trivialsoftware
hohe Auflagezahl
meist ein geringer Preis
„Massensoftware“
i.d.R. Anwendungssoftware
gilt bis zu einem Wert von 150 EUR als GWG
Anwendungssoftware
Programme, die dem Anwender in seiner Arbeit helfen
Standartsoftware ⟷ Individualsoftware
Systemsoftware
Software, die die Hardwarekomponenten (das System) steuert
Sofern die Mahngebühren betrieblich veranlasst sind, können sie auch als Betriebsausgabe abgezogen werden und mindern…
Über den Autor
Tabea Z.
Tabea schloss 2015 ihre Ausbildung zur Steuerfachangestellten ab. Anschließend absolvierte sie ein Volontariat in einer kleinen Kölner Redaktion. Seit 2017 ist sie fester Bestandteil des Redaktionsteams von betriebsausgabe.de. Hier kann sie ihr fachliches Wissen mit ihrer Leidenschaft, verständliche Texte rund ums Steuerrecht zu schreiben, miteinander kombinieren.