Die Kosten im Zusammenhang mit einer Stellenausschreibung sind betrieblich veranlasst und können daher vollumfänglich als Betriebsausgabe verbucht werden. Die Buchung kann beispielsweise auf den Konten für Repräsentations- oder Werbeaufwand bzw. sonstiger betrieblicher Aufwand erfolgen. Um Personalaufwand dürfte es sich bei einer Stellenausschreibung noch nicht handeln, da neues Personal damit erst angeworben werden soll.
Manchmal übernehmen Firmen auch die Reisekosten (Fahrtkosten, Hotel, etc.), die einem Bewerber für das Vorstellungsgespräch entstehen. Auch diese Aufwendungen sind betrieblich veranlasst und daher als Betriebsausgabe abzugsfähig.