Die Kosten im Zusammenhang mit einer Stellenausschreibung sind betrieblich veranlasst und können daher vollumfänglich als Betriebsausgabe verbucht werden. Die Buchung kann beispielsweise auf den Konten für Repräsentations- oder Werbeaufwand bzw. sonstiger betrieblicher Aufwand erfolgen. Um Personalaufwand dürfte es sich bei einer Stellenausschreibung noch nicht handeln, da neues Personal damit erst angeworben werden soll.
Manchmal übernehmen Firmen auch die Reisekosten (Fahrtkosten, Hotel, etc.), die einem Bewerber für das Vorstellungsgespräch entstehen. Auch diese Aufwendungen sind betrieblich veranlasst und daher als Betriebsausgabe abzugsfähig.
Sofern die Mahngebühren betrieblich veranlasst sind, können sie auch als Betriebsausgabe abgezogen werden und mindern…
Über den Autor
Tabea Z.
Tabea schloss 2015 ihre Ausbildung zur Steuerfachangestellten ab. Anschließend absolvierte sie ein Volontariat in einer kleinen Kölner Redaktion. Seit 2017 ist sie fester Bestandteil des Redaktionsteams von betriebsausgabe.de. Hier kann sie ihr fachliches Wissen mit ihrer Leidenschaft, verständliche Texte rund ums Steuerrecht zu schreiben, miteinander kombinieren.