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Homeoffice im Ausland

Von Lars E.

Letzte Aktualisierung am: 1. August 2025

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

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Frau arbeitet an organisatorische Unterlagen wie Steuern im Homeoffice

Spätestens seit der Corona-Pandemie ist Homeoffice bei vielen Arbeitgebern und Arbeitnehmern beliebt. Es hilft Arbeitgebern, Kosten zu sparen, und Arbeitnehmern, Job und Familie besser miteinander in Einklang zu bringen. Viele Arbeitnehmer möchten Homeoffice nicht nur in ihren eigenen vier Wänden, sondern auch gern an einem anderen Ort praktizieren, und hegen daher oft den Wunsch, im Ausland zu arbeiten.

Das ist mit einigen Hürden für beide Seiten verbunden. Die Erreichbarkeit für den Arbeitgeber, versicherungstechnische Aspekte, aber auch die Frage der Steuern müssen geklärt werden.

Ist Homeoffice im Ausland möglich?

Die steigende Beliebtheit von Homeoffice im Ausland macht es möglich, deutsche Jobs im Ausland auszuüben, ohne den Arbeitgeber zu wechseln. Die ist allerdings nur möglich, wenn der Arbeitnehmer darüber mit ihrem Arbeitgeber sprechen. Wenn der Arbeitgeber zustimmt, können Arbeitnehmer auch im Ausland im Homeoffice arbeiten. Die verschiedenen Regelungen, die zu treffen sind, müssen im Arbeitsvertrag oder in einer Zusatzvereinbarung festgehalten werden.

In einem gemeinsamen Gespräch sollten sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer über die Dauer des Auslandsaufenthalts und über ein Zielland einigen. Gehört das Zielland zur EU, sind die Hürden für den Aufenthalt und die Arbeit dort nicht so hoch wie bei einem Nicht-EU-Land.

Technische Hürden wie Internet und Ausstattung des Arbeitsplatzes müssen ebenso geklärt werden wie Zeitdifferenzen bezüglich der Erreichbarkeit aufgrund einer möglichen Zeitverschiebung im Zielland. Weiterhin kommt es auf Regelungen zum Datenschutz an. 

Arbeitgeber und Arbeitnehmer sollten miteinander die folgenden Punkte diskutieren:

ThemenbereichDetails
Erreichbarkeit und ArbeitszeitErreichbarkeit des Arbeitgebers im Ausland, zeitliche Befristung für das Homeoffice
Kosten und AusstattungKosten für Internet und Telefon, Ausstattung mit Arbeitsgeräten (z. B. Computer, Tablet), Möglichkeit der privaten Nutzung, Kostenübernahme
Rechtliche AspekteSteuer- und sozialversicherungsrechtliche Fragen, Gewährleistung des Datenschutzes im Ausland, Visum, Arbeitserlaubnis und Meldepflichten sowie deren Kostenübernahme
RückkehrBedingungen für die Rückkehrpflicht des Arbeitnehmers

Tipp: Gibt es im Unternehmen einen Betriebsrat, muss er einbezogen werden, wenn ein Arbeitnehmer im Ausland im Homeoffice arbeiten möchte. Mit dem Betriebsrat muss eine entsprechende Betriebsvereinbarung über die Arbeit im Homeoffice geschlossen werden.

Rechtliche Aspekte beim Homeoffice im Ausland

Gegenüber seinen Angestellten hat der Arbeitgeber eine gesetzliche Fürsorgepflicht. Er muss daher die Arbeitnehmer über eventuelle Konsequenzen beim Homeoffice im Ausland informieren und sie auch unterstützen, wenn es um das Steuer- und Sozialrecht geht.

Zu den wichtigsten rechtlichen Aspekten gehört die Sozialversicherung. Dabei kommt es darauf an, wie lange der Arbeitnehmer im Ausland bleibt und ob das Land zur EU gehört. Arbeitnehmer sollten innerhalb Europas eine A1-Bescheinigung mitführen. Sie informiert darüber, ob das Recht des Wohnstaates oder des ausländischen Staates für die Sozialabgaben relevant ist.

Frau arbeitet an organisatorische Unterlagen wie Steuern im Homeoffice
Homeoffice im Ausland kann zu einer Doppelbesteuerung führen, wenn das jeweilige Land ein Besteuerungsrecht erhält und gleichzeitig die Steuerpflicht in Deutschland bestehen bleibt.

Handelt es sich um ein EU-Land und bleibt der Arbeitnehmer dort nicht länger als 183 Tage innerhalb eines Jahres, bleibt er in Deutschland krankenversichert. Eine zusätzliche Auslandskrankenversicherung kann jedoch sinnvoll sein. Bei einem Aufenthalt von mehr als 183 Tagen im Jahr ist der Arbeitnehmer im Ausland sozialversicherungspflichtig.

Außerhalb der EU gelten unterschiedliche Regelungen bezüglich der Sozialversicherungspflicht, abhängig vom jeweiligen Land. Es ist daher für beide Seiten, Arbeitnehmer und Arbeitgeber, wichtig, sich über die geltenden Regelungen im jeweiligen Land zu informieren.

Wichtig ist auch die Frage nach der Unfallversicherung, wenn der Arbeitnehmer bei seinem Aufenthalt im Ausland einen Unfall erleidet. Diese Frage sollte der Arbeitgeber mit der Berufsgenossenschaft klären.

Weiterhin kommt es darauf an, welche Dokumente der Arbeitnehmer für seinen Aufenthalt im Ausland benötigt. Auch hier ist entscheidend, ob es sich um ein Land innerhalb oder außerhalb der EU handelt und wie lange der Arbeitnehmer dortbleibt.

In vielen Ländern muss ein Visum beantragt werden. Ein Tourismusvisum reicht nicht immer aus. Mitunter benötigen Arbeitnehmer ein Businessvisum. Zusätzlich sind häufig eine Arbeits- und eine Aufenthaltserlaubnis erforderlich. Diese Dokumente sollten rechtzeitig beantragt werden, was auch online möglich ist.

Wie lange darf ein Arbeitnehmer im Ausland im Homeoffice arbeiten?

Wie lange ein Arbeitnehmer im Homeoffice arbeiten darf, entscheidet zumeist der Arbeitgeber. Die Aufenthaltsdauer im Zielland ist an unterschiedliche Visabedingungen geknüpft.

Von der Aufenthaltsdauer im Ausland ist auch abhängig, welches Arbeitsrecht angewendet wird. Das deutsche Arbeitsrecht gilt weiterhin, wenn der Arbeitnehmer nur vorübergehend im Ausland tätig ist. Das betrifft die rechtlichen Bestimmungen für Arbeitszeit, Kündigungsrecht und Urlaubsanspruch.

Komplizierter wird es, wenn sich der Arbeitnehmer länger als ein Jahr im Ausland aufhält. Die deutsche Rechtswahl ist daher nicht mehr so einfach möglich. Der Arbeitgeber wird deshalb bestrebt sein, seinen Arbeitnehmer nicht länger als ein Jahr im Ausland im Homeoffice arbeiten zu lassen. Allerdings besteht die Möglichkeit, nach einem Aufenthalt in Deutschland für den Rest des Jahres auch im Folgejahr wieder im Homeoffice im Ausland zu arbeiten.

Frage nach der Steuerpflicht bei der Arbeit im Ausland

Zum Steuerrecht bei der Arbeit im Ausland gibt es keine einheitliche Regelung, auch nicht innerhalb der EU. In der Regel bleibt der Arbeitnehmer in Deutschland steuerpflichtig, wenn er sich nicht länger als 183 Tage pro Kalenderjahr in einem EU-Land aufhält und seinen Wohnsitz in Deutschland beibehält. Bei einem längeren Aufenthalt ist er mitunter im Zielland steuerpflichtig.

Deutschland hat mit vielen Ländern ein Doppelbesteuerungsabkommen geschlossen, das regelt, in welchem Land der Arbeitnehmer seine Steuern zahlen muss.

Bildnachweise: AdobeStock_399235263 © Kateryna ; AdobeStock_623891899 © Sheremetio

Über den Autor

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Lars E.

Lars schloss 2015 sein Studium in Betriebswirtschaftslehre ab. Anschließend absolvierte er ein Volontariat in einer kleinen Kölner Redaktion. Seit 2017 ist er fester Bestandteil des Redaktionsteams von betriebsausgabe.de. Hier kann er sein fachliches Wissen mit dem Anspruch, verständliche Texte rund ums Steuerrecht zu schreiben, miteinander kombinieren.