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Automatischer Kirchensteuerabzug: Start gefährdet

Von Lars E.

Letzte Aktualisierung am: 16. April 2024

Geschätzte Lesezeit: 2 Minuten

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Automatischer Kirchensteuerabzug: Start gefährdet
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Pleiten, Pech und Pannen – allzu viel Glück ist dem deutschen Fiskus nicht beschert, wenn es um die Einführung elektronischer Verfahren geht. Nun steht mit dem automatischen Kirchensteuerabzug schon wieder ein Verfahren wegen Problemen mit der EDV in Frage.

Wie der Bund der Steuerzahler berichtet, ist die Einführung des automatischen Kirchensteuerabzugs ab 2015 gefährdet. Das Bundeszentralamt für Steuern ist derzeit offenbar noch nicht in der Lage, den Banken die hierfür benötigten Steueridentifikationsnummern der Kunden bereitzustellen.

Hintergrund des automatischen Kirchensteuerabzugs

Bereits Anfang 2014 informierten die Banken ihre Kunden darüber, dass der Abzug der Kirchensteuer für Kapitalerträge ab 2015 automatisiert durch die jeweilige Bank erfolgen soll. Die Sparer müssen diese dann nicht mehr in ihrer Einkommensteuererklärung deklarieren. Erreicht werden soll damit eine Vereinfachung des Verfahrens für den Fiskus und die Verbraucher. Die Verbraucher mussten bisher entweder der Bank ihre Religionszugehörigkeit für den Kirchensteuerabzug an der Quelle mitteilen oder ihre Zinseinkünfte im Rahmen der Steuererklärung angeben. Ab 2015 soll dies nicht mehr erforderlich sein: Die Banken rufen dann vom Bundeszentralamt für Steuern die Religionszugehörigkeit und die Steueridentifikationsnummern der Sparer ab und können so die anfallenden Steuern für alle direkt erheben.

Das Problem: Daten für den Kirchensteuerabzug fehlen

Bisher stehen die Zeichen noch nicht auf Start: Das Bundeszentralamt für Steuern hat noch nicht einmal annähernd alle erforderlichen Steueridentifikationsnummern ausgeliefert. Zum Zeitpunkt der Berichterstattung des Bunds der Steuerzahler waren noch etwa 56 Millionen Datensätze ausständig, wie die Banken verrieten. Scheinbar werden auch die Banken allmählich nervös: In den letzten Tagen erhielten viele Kunden Briefe, in denen sie gebeten wurden, ihre Steueridentifikationsnummer mitzuteilen. Angesichts dessen, dass der automatische Kirchensteuerabzug eigentlich eine Vereinfachung des Systems bewirken sollte, grenzt dieses Verfahren an eine Farce. Doch Papier ist geduldig. Erhalten die Banken die benötigten Daten nicht rechtzeitig, besteht die Gefahr, dass der automatische Kirchensteuerabzug ab 2015 nicht realisiert werden kann. Bereits ab dem 1. September 2014 bis 31. Oktober 2014 können die Banken die Religionszugehörigkeit ihrer Kunden abrufen, doch die Steueridentifikationsnummern fehlen. Nun bleibt abzuwarten, ob sich der automatische Kirchensteuerabzug in die lange Reihe an Flops einreiht oder doch noch in letzter Sekunde gerettet werden kann.


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Über den Autor

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Lars E.

Lars schloss 2015 sein Studium in Betriebswirtschaftslehre ab. Anschließend absolvierte er ein Volontariat in einer kleinen Kölner Redaktion. Seit 2017 ist er fester Bestandteil des Redaktionsteams von betriebsausgabe.de. Hier kann er sein fachliches Wissen mit dem Anspruch, verständliche Texte rund ums Steuerrecht zu schreiben, miteinander kombinieren.

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