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Beim Kfz-Versicherungwechsel das Finanzamt nicht vergessen

Von Lars E.

Letzte Aktualisierung am: 29. August 2019

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

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Beim Kfz-Versicherungwechsel das Finanzamt nicht vergessen
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Alle Jahre aufs neue trommeln die Kfz Versicherungsunternehmen im Radio, im Fernsehen und im Internet, doch lohnt sich ein Wechsel bei der Kfz-Versicherung wirklich immer?

Dingelstädt, 13.11.2014 – Ich habe für Sie meine Kfz Vollkaskoversicherung verglichen und musste erschreckendes feststellen. Vergleicht man über einen Versicherungsvergleich, geht man als Versicherungsnehmer und Unternehmer davon aus, dass die Ergebnisse auch tatsächlich den Ergebnissen der im Vergleich aufgeführten Versicherungsgesellschaften entsprechen. Ich habe einige Angebote gegengeprüft und beispielsweise beim ADAC feststellen müssen, dass der angeblich 27 Euro günstigere Tarif beim ADAC selbst nicht zu diesem Preis angeboten werden konnte. Im Gegenteil: Der günstigste Tarif des ADACs war immer noch einige Euro teurer als mein gegenwärtiger Tarif. Allerdings waren die Leistungen dieses „Eco“-Tarifes deutlich schlechter als die meiner aktuellen Versicherungsgesellschaft.

Das zeigte mir, dass ein Versicherungsvergleich über ein Versicherungsvergleichsportal allein nicht ausreichend ist. Sollte der Unternehmer ernsthaft der Meinung sein, er könnte Geld sparen, was ja durchaus der Fall sein kann, sollte er stets nach einem Preisvergleich bei einem unabhängigen Versicherungvergleichsportal auch bei den direkten angeschlossenen Versicherungsgesellschaften seinen Vertrag gegen prüfen und nachschauen, ob die Ersparnis auch dort tatsächlich als Vergleichsergebnis ermittelt wird.

Kündigungsfrist einhalten

Sofern sich aus monetärer Sicht ein Versicherungswechsel wirklich lohnen sollte, sind die Kündigungsfristen einzuhalten, dazu rät Cosmosdirekt folgendes:

„Zum Ende eines jeden Versicherungsjahres können Sie Ihren Kfz-Vertrag kündigen – in der Regel zum 31.12.. Die Kündigungsfrist für Ihre Kfz-Versicherung beträgt einen Monat. Ihre Kündigung muss also spätestens am 30.11. Ihrem Versicherer vorliegen.“

Finanztest verrät Trick mit Schadensfreiheitsklasse

Im Internet kann man sich gut über verschiedene Portale informieren und gleichzeitig die unterschiedlichen Versicherungen auf ihre Angebote, ihre Leistungen prüfen. Laut Finanztest (11/2014) muss besonders darauf geachtet werden, dass die Versicherungen keine Verschleierungen bezüglich der Beiträge durchführen. Eine gern genutzte Strategie ist damit zu werben, dassBeiträge sinken und man dadurch sparen könne. Schaut man jedoch genauer hin, sieht man, dass durch eine Herabstufung der Schadensfreiheitsklasse, genau das Gegenteil eingetreten ist, ja der Versicherungsnehmer unterm Strich sogar noch mehr bezahlen würde. Die Versicherungen sind durch den Gesetzgeber dazu angehalten, Beitragsänderungen in den Verträgen zu kennzeichnen um den Kunden dadurch ein Kündigungsrecht einzuräumen. Wie Finanztest herausfand, wird dies leider in der Praxis oft nicht von den Versicherungsanbietern durchgeführt.

Große Beitragsspannen bei KFZ-Haftpflichtversicherungen

Jedes Jahr um die gleiche Zeit fängt das Rätsel raten, bezüglich eines Wechsels der Autoversicherung an. Die Versicherungen überschlagen sich ab September mit immer niedrigeren Tarifen und Angeboten. Finanztest testete in diesem Jahr 152 von Tarifen und Angeboten von insgesamt , 71 KFZ-Versicherungen. Dabei kamen beispielsweise die billigsten Versicherungen auf ca. 533,00 Euro und die Teuersten gaben Tarife von knapp 1.400,00 Euro an. Da sieht man, wie groß die Beitragsspanne sein kann und was man einspart, wenn man den Anbieter wechselt.

PWC Studie zu Versicherungsvergleichsportalen

„Aggregatoren sind mittlerweile der Hauptimpulsgeber für einen Wechsel des Kfz-Versicherers. Die Konsumenten schließen immer mehr Geschäfte über das Internet ab, das gilt auch für Versicherungen“, sagt Hendrik C. Jahn, Leiter der Versicherungsberatung von PwC. Lesen Sie dazu selbst!

Das Finanzamt nicht vergessen!

Die reine Ersparnis beim Wechsel der Kfz Versicherung sollte dem umsichtigen Unternehmer noch lange kein Anlass bieten, auch sofort die Kfz Versicherung zu wechseln. Ich werde Ihnen in einer kleinen Beispiel Rechnung demonstrieren, dass eine vermeintlich 50 Euro günstigere Kfz Versicherung gar nicht so günstig ist, nachdem das Finanzamt beim Unternehmer geklingelt hat.

Nehmen wir folgendes an: Die Kfz Versicherung betrug bisher 700 Euro, der Versicherungsvergleich ermittelte die besagte Ersparnis von 50 Euro und somit einen neuen Kfz Versicherung Betrag von 650 Euro.

Nehmen wir weiter an, der Beispiel Unternehmer hat einen Grenzsteuersatz (Was ist der Grenzsteuersatz?) bei der Einkommenssteuer von 35%, d.h.: jeder weitere Euro zusätzliches Einkommen wird mit 35% Einkommenssteuer belastet. Aus Einfachheitsgründen ignorieren wir den Solidaritätszuschlag sowie eine mögliche Kirchensteuer. In diesem Fall beträgt die zusätzliche Einkommenssteuer durch die Einsparung von Betriebsausgaben in Höhe von 50 Euro Kfz Versicherung satte 17,50 Euro, welche von der Ersparnis bei dem Kfz Versicherungswechsel abgezogen werden muss somit verbleiben ganze 32,50 Euro bei der Aktion Kfz Versicherungswechsel für den Unternehmer in der Tasche.

Wenn man davon ausgeht, dass der Unternehmer noch sämtliche Formalitäten für den Kfz Versicherungswechsel in Kauf nehmen muss, sowie die Zeit des Lesens der neuen Kfz Versicherungsbedingungen beim neuen Anbieter, um festzustellen, ob die Leistungen der neuen Kfz Versicherung wirklich identisch oder sogar noch besser als die der aus dem alten Kfz Versicherungsvertrag sind, kann man sicherlich mit ruhigen Gewissen weitere drei Stunden Arbeitszeit kalkulieren. Berechnet man diese drei Stunden mit mageren zehn Euro pro Stunde haben wir weitere Kosten in Höhe von 30 Euro, welche von der gerade ermittelten Ersparnis abzuziehen sind, so dass nunmehr noch 2,50 Euro Ersparnis aus dem Versicherungswechsel verbleiben.

Wer also auf Biegen und Brechen versucht mit einem Kfz Versicherungsvergleich Geld zu verdienen, sollte die Rechnung bis zum Ende durchführen und dabei auch das Finanzamt nicht vergessen. Sicherlich ist die steuerliche Situation jedes Unternehmers anders, so dass auch das Ergebnis bei jedem Unternehmer anders lauten wird.

Lassen Sie sich als Unternehmer nicht von der jährlich wiederkehrenden Möglichkeit des Kfz Versicherungswechsel in die irre führen und rechnen Sie mit spitzem Bleistift, so wie es sich für einen betriebswirtschaftlich und kaufmännisch gebildeten Unternehmer gehört.


Bildnachweise: © stokkete/Fotolia.com

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Über den Autor

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Lars E.

Lars schloss 2015 sein Studium in Betriebswirtschaftslehre ab. Anschließend absolvierte er ein Volontariat in einer kleinen Kölner Redaktion. Seit 2017 ist er fester Bestandteil des Redaktionsteams von betriebsausgabe.de. Hier kann er sein fachliches Wissen mit dem Anspruch, verständliche Texte rund ums Steuerrecht zu schreiben, miteinander kombinieren.

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