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Ist eine Betriebshaftpflicht sinnvoll? Das sollten Unternehmer beachten

Von Lars E.

Letzte Aktualisierung am: 12. März 2024

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

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Ist eine Betriebshaftpflicht sinnvoll? Das sollten Unternehmer beachten
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Die Betriebshaftpflichtversicherung ist eine der sinnvollsten Versicherungen für Unternehmer

Unternehmen müssen, wie die Jahre zuvor, auch 2021 wieder einige wichtige Gesetzesänderungen bei Versicherungen beachten. Wenn diese Neuregelungen nicht berücksichtigt werden, kann es zu unangenehmen und teuren Rechtsfolgen kommen. In der Regel betreffen diese Änderungen die versicherten Arbeitnehmer. Es gibt aber auch Versicherungen, die den gesamten Betrieb betreffen. Es ist als Arbeitgeber wichtig, die neuen Regeln zu kennen, um die notwendigen Anpassungen auch im zweiten Corona-Jahr gesetzeskonform vorzunehmen.

Wichtige Neuerungen im Versicherungsbereich

Zu den wichtigen Neufassungen gehört unter anderem die Erhöhung der Versicherungspflichtgrenze. Eine neue Regeln betrifft auch die Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG). Weil diese auf 64.350 Euro angehoben wird, werden einige Mitarbeiter erstmalig versicherungspflichtig. Das gilt für die Krankenversicherung. Arbeitgeber müssen dann für eine Krankenversicherung ihrer Arbeitnehmer Sorgen tragen, wenn diese nicht von ihrem Antragsrecht auf Befreiung Gebrauch machen.

Die Höhe der Beiträge der Arbeitslosenversicherung bleibt unverändert bei 2,4 Prozent. Da hier eine Erhöhung erst zum Jahr 2023 geplant ist, müssen Arbeitgeber derzeit bei dieser Versicherung nicht tätig werden. Bei allen Versicherungsfragen ist übrigens die betriebliche Haftpflichtversicherung eine der wichtigsten Versicherungen auf Unternehmerseite.

Sie ist praktisch das Gegenstück zur privaten Haftpflichtversicherung, die auch jeder private Verbraucher unbedingt abschließen sollte. Die Betriebshaftpflicht schützt das Unternehmen vor dem finanziellen Ruin bei den Auswirkungen des täglichen unternehmerischen Handels, wenn Dritte geschädigt werden. Die Betriebshaftpflichtversicherung ist deshalb sinnvoll, weil Betriebe grundsätzlich mit ihrem gesamten Vermögen für Schäden haften.

Unternehmen haften für Schäden

Praktisch jedes Handeln eines Unternehmens und auch Schäden, die durch ein vom Unternehmen produziertes Gut und eine erbrachte Dienstleistung einem Dritten oder der Allgemeinheit zugefügt werden, begründen eine Haftung des Unternehmens. Genauso wie bei Privatpersonen kann eine solche Schadenhaftung schnell zum Ruin führen.

Bei Unternehmen können sogar die Schäden noch größer sein, weil die Auswirkungen des schadensersatzpflichtigen Handels noch umfangreicher sein können als bei Privatpersonen. Der Leistungsumfang der Betriebshaftpflicht erstreckt sich auf Personenschäden sowie Vermögens- und Sachschäden. Arbeitsunfälle von Mitarbeitern sind nicht mit versichert.

Für solche Fälle kommt dann die gesetzliche Unfallversicherung ins Spiel. In vielen Branchen ist der Abschluss einer Betriebshaftpflicht für Unternehmer zwar nicht gesetzlich vorgeschrieben. Der Abschluss dieser Versicherung ist allen Unternehmen aber dringend anzuraten. Bei Gründung eines Unternehmens wird auch ganz speziell und intensiv die Betriebshaftpflichterziehung angesprochen und die Vorteile deutlich aufgezeigt. Hier auf Kostenersparnis zu setzen, ist sicher der falsche Ansatz.

Tipp: Steuerlichen Vorteil nutzen

Natürlich wird eine Betriebshaftpflicht gerade in der Gründungsphase nicht als günstig empfunden. Es kommt aber in der Praxis oftmals zu Schäden, die dann auch sehr schnell zu Kosten in Form von Haftung und Schadensersatz führen, die diese Tarife der Versicherungsverträge um ein Vielfaches übersteigen. Wenn sich ein Unternehmen absichert, ist es gegen die meisten Auswirkungen des unternehmerischen Handels abgesichert. Die Kosten für die Betriebshaftpflicht lassen sich steuerlich absetzen. Und dazu kommt auch das gute Gefühl, auf der sicheren Seite zu sein und nicht ständig vor existentiell bedrohlichen Schadensereignissen Angst haben zu müssen.

Welcher Tarif einer Betriebshaftplicht ist sinnvoll?

Es gibt bei der Betriebshaftpflichtversicherung eine Basisabsicherung, die durch Zusatzleistungen individuell aufgestockt werden kann. Hier muss auch jedes Unternehmen individuell einschätzen, welche besonderen Risiken in seiner unternehmerischen Tätigkeit liegen. Außerdem sollte jeder Unternehmer auch vor Abschluss einer Betriebshaftpflichtversicherung einen Vergleich machen und unterschiedliche Angebote einholen und prüfen.

Gibt es Alternativen?

Es gibt teilweise erhebliche Unterschiede in Bezug auf Beitrag und Leistungen. Eine theoretische Alternative zur Betriebshaftpflichtversicherung wäre, keine Versicherung abzuschließen. Da das Unternehmen in diesem Fall unbegrenzt für Schäden haftet, gibt es daher keine wirkliche Alternative. Denkbar wäre noch, dass jeder Mitarbeiter eine eigene Berufshaftpflichtversicherung abschließt. Allerdings werden dann keine Schäden durch das Unternehmen abgedeckt. Hier wird jeweils nur der einzelne in Haftung genommen.

Der entscheidende Vorteil der Betriebshaftpflichtversicherung ist die Absicherung des gesamten Unternehmens vor Schadensersatzansprüchen Dritter. Deshalb sollten Betriebe jeglicher Art immer über den Abschluss einer Betriebshaftpflichtversicherung nachdenken.

Unterschied Berufshaftpflicht zu Betriebshaftpflicht

Der wichtigste Unterschied zwischen Berufshaftpflicht und Betriebshaftpflicht besteht darin, dass die Berufshaftpflicht in der Regel nur für eine Person abgeschlossen wird. Sie übt meist einen Beruf aus, der eine Haftpflichtversicherung gesetzlich erforderlich macht.

Im Gegensatz zur Berufshaftpflicht deckt die Betriebshaftpflicht alle Schäden an Dritten, die durch den Betrieb verursacht werden. Eingeschlossen sind somit alle Mitarbeiter des Betriebs sowie je nach Police auch die Produkte, die in diesem Betrieb entstehen. Ein anderer Begriff für diese Form der Haftpflichtversicherung ist auch die Gewerbeversicherung.

In der Praxis sind Berufs- und Betriebshaftpflichtversicherung jedoch nicht immer eindeutig zu trennen. So gibt es viele Versicherungsunternehmen, welche die Leistungen der beiden Versicherungen miteinander kombinieren.

Bildnachweise: © deagreez - stock.adobe.com, © WITTAYA - stock.adobe.com

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Über den Autor

Autor
Lars E.

Lars schloss 2015 sein Studium in Betriebswirtschaftslehre ab. Anschließend absolvierte er ein Volontariat in einer kleinen Kölner Redaktion. Seit 2017 ist er fester Bestandteil des Redaktionsteams von betriebsausgabe.de. Hier kann er sein fachliches Wissen mit dem Anspruch, verständliche Texte rund ums Steuerrecht zu schreiben, miteinander kombinieren.

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