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CDU will Unternehmensgründungen fördern

Von Lars E.

Letzte Aktualisierung am: 29. August 2019

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

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Die CDU möchte „Grundlage des Wohlstands von morgen“ sichern und durch gezielte Förderung von Existenzgründungen dazu beitragen, so heißt es in einem Eckpunktepapier.

Berlin im Dezember 2014 – das Eckpunktepapier der CDU, welches die Bundestagsfraktion am Montag gebilligt hat, beinhaltet die künftige Förderung und die Verbesserung des Klimas für Existenzgründer. Dabei soll die Bürokratie abgebaut und der Zugang zu Kapital verbessert werden. Darüber hinaus soll es zukünftig eine zentrale Anlaufstelle für alle Genehmigungen zu einer Existenzgründung geben, so dass der Existenzgründer Zeit sparen kann. Das wäre eine wirkliche Erleichterung, um nicht zu sagen eine Sensation für alle Start-Ups.

Die Union möchte, um dieses Ziel zu erreichen, “unternehmerisches Denken als Lehrinhalt in der Bildung verankern“, so das Handelsblatt. Da fragt man sich allerdings, ob nicht in erster Linie die bisherigen Bildungsziele für die jungen Menschen und Schüler verfolgt werden sollten, denn diese werden auch nach vielen Jahren der bisherigen Bildungspolitik noch nicht erreicht oder vernachlässigt. Ist es nicht wesentlich besser, einem jungen Menschen in der Schule grundlegende Dinge wie Rechnen, Lesen und Schreiben, auch fundamentale Inhalte wie EDV, Umgang mit neuen Medien oder vielleicht sogar eine Programmiersprache zu lernen, wie betriebswirtschaftliche Inhalte und Management? Darüber kann man streiten, wenn nötig 4 Jahre einer Legislaturperiode.

Beschaffungsplattform geplant

Die CDU plant in ihrem Papier eine Art Internetplattform, wo Jungunternehmer ihre Produkte präsentieren können. Hier bleibt abzuwarten, ob der Nutzen aus so einer Internetplattform für den Existenzgründer größer ist, als die Kosten, die mit einem solchen Unterfangen auf ihn zukommen. Kosten hinsichtlich einzusetzender Zeit und der mit Sicherheit anfallenden Bürokratie. Bei einem solch gewaltigen Bundesregierungprojekt, wo mehrere 1000 Existenzgründer pro Jahr integriert, verwaltet und letztlich auch hinsichtlich der Einhaltung von Regeln für diese Plattform kontrolliert werden müssen. Schafft man hier nicht ein neues Instrument der Bürokratie, wo man doch gerade die Bürokratie durch den Vorschlag der CDU abbauen wollte?

Steuerbefreiungen für Kapitalgeber

Auch zukünftig möchte die CDU die Kapitalgeber bei Streubesitzanteilen von der Steuerpflicht befreien, sofern Veräußerungsgewinne realisiert werden. Der Berichterstatter der Unionsfraktion Thomas Jarzombek sagt dazu, dass ein Anfangsinvestor schnell unter die Zehn-Prozent-Marke rutscht, sobald neue Finanzierungsrunden anstehen, was meint: sobald ein Investor unter diese Marke mit seinen Anteilen kommt, fällt er unter die Problematik der Veräußerungsgewinne.

Institutionelle Anleger sollen nach Vorstellungen der CDU über „garantiebasierte Förderinstrument“ die Möglichkeit bekommen, zukünftig in Startups zu investieren. Das betrifft insbesondere Anleger wie Versicherungen oder Banken.

Investitionen in ausländische Unternehmen?

Nach dem Bekanntwerden dieses Vorschlags der CDU stellt sich der Redaktion sofort die Frage, wie Existenzgründer behandelt werden, die zwar in Deutschland wohnen, jedoch aus steuerrechtlichen Gründen ihr Unternehmen direkt im Ausland, zum Beispiel in der Schweiz, gründen oder gründen lassen. Diese Möglichkeit ist aufgrund der Unternehmenssteuersätze nicht nur eine vage Vermutung, sondern in Zukunft ein immer größer werdendes Risiko für die Bundesregierung, Investitionen in deutsche Startups zu tätigen, die letztlich die Steuern im Ausland entrichten.

Entwicklung der Unternehmssteuersätze in Europa von 2006 – 2011

Folgende Übersicht von KPMG zeigt die unterschiedlichen Unternehmenssteuersätze in Europa im Zeitraum von 2006 bis 2011 und den vom Steuersatz her gesehen schlechten Schnitt für Deutschland. Die Schweiz ist dahingehend etwas zukunftsorientierter angelegt und zieht bereits seit Jahren aufgrund dieser Tatsache ausländische Unternehmen an. Dabei helfen nicht selten Steuerberater aus der Schweiz, die sich dahingehend spezialisiert haben. Standortverlagerungen, Existenzgründungen, z.B. Gründungen von Holdings (Was eine Holding ist, erklärt Wikipedia recht gut) und Unternehmensansiedlungen in der Schweiz sind scheinbar ein lukratives Geschäft für Schweizer Steuerberater wie zum Beispiel bebufina.ch.

Chart zu den Unternehmenssteuern im europäischen Vergleich

Quelle:  KPMG International, Corporate and Indirect Tax Survey 2011

Bleibt abzuwarten, wie sich die Situation für Gründer in Deutschland entwickelt und welche Partei den jungen Unternehmer (und natürlich auch den anderen Selbständigen) gut tut und welche ihnen und damit der Deutschen Zukunft und der deutschen Wirtschaft schaden wird. Bei den jüngsten Entwicklungen der thüringer Landtagswahl rund um das Gedränge von Bodo Ramelow um den Stuhl von Christine Lieberknecht und mit dem bevorstehenden Rückschritt in rote SED Zeiten wahrlich ein ernst zunehmendes Thema für ganz Deutschland.

 


Bildnachweise: © Christian Müller/Fotolia.com

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Über den Autor

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Lars E.

Lars schloss 2015 sein Studium in Betriebswirtschaftslehre ab. Anschließend absolvierte er ein Volontariat in einer kleinen Kölner Redaktion. Seit 2017 ist er fester Bestandteil des Redaktionsteams von betriebsausgabe.de. Hier kann er sein fachliches Wissen mit dem Anspruch, verständliche Texte rund ums Steuerrecht zu schreiben, miteinander kombinieren.

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