Der so genannte Baulohn betrifft all diejenigen, die eine Anstellung im Baugewerbe haben und dadurch unter den Bundesrahmentarifvertrag (BRTV) für das Baugewerbe fallen. Für diese greift die reguläre Lohnabrechnung nicht. In diesem Fall muss eine Baulohnabrechnung erstellt werden.
- Dachdecker
- Garten- und Landschaftsbau
- Maler und Lackierer
- Gerüstbau
All diese Branchen (und noch einige mehr) unterliegen wiederum spezifischen Bedingungen und Bestimmungen für die unterschiedlichen Jahreszeiten. Beispielsweise haben Gerüstbauer im Winter Anspruch auf Lohnausgleich und Überbrückungsgeld, da die Ausübung ihres Gewerbes unter frostigen Bedingungen schwierig beziehungsweise gar nicht möglich (oder zu gefährlich) ist. Die Sommerzeit ist in der Regel die Periode, während der Arbeitnehmer im Auslernjahr, so sie denn übernommen werden, wie volljährige gewerbliche Arbeitnehmer abgerechnet werden müssen. Zusätzlich müssen unterschiedliche Sozialkassenverfahren (wie da sind die Winterbeschäftigungs-Umlage in der Bauwirtschaft, Zusatzversorgungsbeitrag und Sozialkassenbeitrag), Meldeverfahren und Datenübermittlung und so weiter beachtet werden. Selbst versierte Buchhalter und Fachleute müssen sich in der Regel langwierig qualifizieren, um für die Erstellung einer korrekten Baulohnabrechnung tauglich zu sein. Oft erfolgt daher direkt eine Spezialisierung beziehungsweise die Einstellung von Fachkräften, um dieses komplexe Gebiet adäquat abbilden zu können. Die zahlreichen Anforderungen sowie die Komplexität einer korrekt erstellten Baulohnabrechnung regt Vertreter der Baubranche immer wieder dazu an, die Lohnabrechnung komplett auszulagern.
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