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Elektroauto-Dienstwagen: Lohnenswert für Geschäftsführer, ungeeignet für Vertriebler?

Von Lars E.

Letzte Aktualisierung am: 16. April 2024

Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten

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Elektroauto-Dienstwagen: Lohnenswert für Geschäftsführer, ungeeignet für Vertriebler?
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Elektroautos sind momentan nicht zuletzt deshalb in aller Munde, weil die Bundesregierung bis zum Jahr 2020 die Verbreitung noch massiv nach oben treiben will. Doch auch die Autohersteller kündigen neue Elektromodelle an, die immer strengeren CO2-Regeln und einem diskutierten Diesel-Verbot den Kampf ansagen. Deshalb stellt sich die Frage, was die akkubetriebenen Pendants draufhaben und für wen sie sich überhaupt eignen.

Weiterführende Informationen zum Thema E-Mobilität

Elektroautos unterscheiden sich erheblich von herkömmlichen Automobilen

Wer im ersten Quartal des Jahres 2017 auf den deutschen Straßen Elektroautos wahrnehmen will, muss – wie golem.de berichtete – schon genau hinschauen und auch Geduld mitbringen. Für Elektroautos gibt es eine amtliche Definition, die folgende Merkmale als verpflichtend vorsieht:

  • Mindestens vier Räder
  • Antrieb durch Elektromotor
  • Traktionsbatterie

Im Vergleich zu herkömmlichen Autos unterscheidet sich ein Elektroauto also insbesondere in den Hauptkriterien Motor und Energiezufuhr. Nicht verwechseln sollte man die Elektroautos mit den sogenannten Leichtelektromobilen, die zwar auch über vier Räder verfügen, allerdings wesentlich leichter sind und von ihrer Bauart her zwischen einem Elektrorad und einem Elektromobil angesiedelt sind. Erwirbt man ein vollwertiges Elektroauto, so ergeben sich mit dessen Anschaffung in der Regel gleich mehrere Vorteile, von denen einer der gewichtigsten derjenige der extremen Kostenersparnis ist. Da Elektroautos kein Benzin benötigen, sondern lediglich in regelmäßigen Abständen an einer Steckdose für Autos aufgeladen werden müssen, sind die Betriebskosten wesentlich geringer. So entstehen selbst bei einem sehr benzinsparenden Fahrzeug auf 100 Kilometer mindestens Benzinkosten von 7 Euro. Bei einem Elektroauto sind es durchschnittlich nur 2 Euro, wenn man 10 Kilowatt auf 100 Kilometern zugrunde legt. Des Weiteren sind sie nicht nur extrem leise, sondern produzieren keinerlei Gestank und stoßen keine Emissionen aus. 

Der Kauf eines Elektroautos rentiert sich vor allem bei beruflicher Nutzung

Interessiert man sich für den Erwerb eines Elektroautos, so kann man derzeit von der Vergabe von Zuschüssen profitieren, die für ein reines E-Auto bei 4000 Euro liegen und bei einem Hybrid, welcher durch einen ergänzenden Verbrennungsmotor unterstützt wird, immerhin noch bei 3000 Euro. Auch wenn dies auf den ersten Blick eine stolze Summe ist, so ist sie im internationalen Vergleich vergleichsweise klein. Außerdem steht dieser Verlockung der vergleichsweise hohe Anschaffungspreis für das Auto entgegen. Attraktiv ist das Ganze indes für Firmen, die auf steuerlicher Ebene zusätzliche Profite einstreichen können. Das war nicht immer so, denn bis vor geraumer Zeit waren Elektroautos gerade in der Steuer mit Nachteilen behaftet. Trotzdem ist die steuerliche Veranlagung nach wie vor ein Thema. Ursprünglich diente der Kaufpreis hierbei als Bemessungsgrundlage in Bezug auf den Privatanteil des Dienstwagens. Die neue Grundlage ist allerdings der Listenpreis minus einer Akkupauschale, sodass die Batterie anteilig herausgerechnet werden darf:

Jahr Pauschale je Kilowattstunde in EuroMaximalbetrag in Euro
20173008000
20182507500
20192007000
20201506500
20211006000
2022505500

Tabelle: Die Akkupauschale von 2017 bis 2022. Quelle: kfz-versicherungen.com. 

Beachten sollte man, dass die Akkupauschale jedoch nur im Bereich der Einkommensteuer ihre Wirkung entfaltet und bei der Umsatzsteuer irrelevant ist. 

Geldwerter Vorteil muss per Pauschale oder Fahrtenbuch besteuert werden

Die Rechtslage sieht im Detail so aus, dass ein Elektroauto laut vlh.de als geldwerter Vorteil beim Finanzamt behandelt wird, wenn ein Unternehmen entsprechende Fahrzeuge den Mitarbeitern als Dienstwagen zur Verfügung stellt, sodass sie auch privat genutzt werden können. Dieser Vorteil muss versteuert werden, wobei folgende zwei Alternativen zur Verfügung stehen:

  1. Pauschale Steuerermittlung
  2. Führung eines Fahrtenbuchs

Egal, ob man sich für die erste oder zweite Möglichkeit entscheidet, Grundlage ist immer die unverbindliche Preisempfehlung des Herstellers. Beträgt der Preis des Elektroautos also samt aller Extras und ohne Abzug eventuell eingeräumter Rabatte 50.000 Euro, so wird der steuerlichen Berechnung dieser Betrag zugrunde gelegt. Wer sich für die Pauschale entscheidet, muss nun jeden Monat ein Prozent vom Neupreis als geldwerten Vorteil versteuern, sodass sich für die Beispielsumme ein Betrag von 500 Euro ergibt. Doch diese Berechnung bezieht sich rein auf den privaten Nutzungsanteil, weshalb Dienstfahrten mit 0,03 Prozent je Kilometer noch einmal dazu kommen. Um diesen Betrag auszurechnen, multipliziert man einfach die erwähnten 0,03 Prozent mit der einfachen Dienstwegstrecke und dem Neupreis des Autos. Kommt der Wagen hingegen privat so gut wie nie zum Einsatz, ist die Führung eines Fahrtenbuchs sinnvoll, woraus sich letztlich der exakte private Anteil ergibt. Ob sich eher ein Fahrtenbuch oder die Pauschale rentiert, hängt nicht zuletzt aber auch von der Position der Person im betroffenen Unternehmen ab.

Absatz von Elektroautos läuft trotz Vergabe von Zuschüssen nicht optimal

Die Anzahl der E-Autos in Deutschland steigt exponentiell, aber es sind noch immer zu wenig. Infografikquelle: betriebsausgabe.de

Stellt sich die Frage, ob ein Unternehmen seinen Fuhrpark auf Elektroautos umstellen soll oder nicht, so spielen dabei sowohl ökonomische als auch ökologische Aspekte eine entscheidende Rolle. Wenngleich Elektroautos auch für Vertriebler unbestreitbare wirtschaftliche Vorteile bieten, so ist das größte Problem gemäß autobild.de die immer noch bestehende, eingeschränkte Reichweitenproblematik. Vertriebler sind Kraft ihres Jobs stets darauf angewiesen, möglichst stressfrei und problemlos von A nach B zu kommen. Stellt die beschränkte Reichweite hingegen aufgrund kürzerer Vertriebswege kein Hindernis dar, sodass es zu keiner Hemmung der geschäftlichen Abläufe kommen würde, so ist ein E-Auto nicht nur für einen Geschäftsführer empfehlenswert. Für diese ist aber ab einer bestimmten betrieblichen Größe ein Umstieg in jedem Fall eine lohnenswerte Angelegenheit:

  • Rechnungsgrundlage sind fünf Jahre
  • In dieser Zeit werden 125.000 Kilometer gefahren
  • Hierbei werden 10.000 Euro gespart im Vergleich zu Dieseln oder Benzinern

Zu diesem Ergebnis kommt die Unternehmensberatung Kalomiris, die sich dieser Frage in einer tiefgreifenderen Untersuchung gewidmet hat. Spannend wird nichtsdestotrotz vor allem die Beobachtung der zukünftigen Entwicklung auf diesem Gebiet sein, die mit einer flächendeckenden Verfügbarkeit von Ladestationen einen entscheidenden Schritt gehen kann.

Bildnachweise: Roman Seliutin – 300755132 / Shutterstock.com Pushish Images – 341194394 / Shutterstock.com Matej Kastelic – 216329872 / Shutterstock.com

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Über den Autor

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Lars E.

Lars schloss 2015 sein Studium in Betriebswirtschaftslehre ab. Anschließend absolvierte er ein Volontariat in einer kleinen Kölner Redaktion. Seit 2017 ist er fester Bestandteil des Redaktionsteams von betriebsausgabe.de. Hier kann er sein fachliches Wissen mit dem Anspruch, verständliche Texte rund ums Steuerrecht zu schreiben, miteinander kombinieren.

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