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Gegenstände aus Zwangsvollstreckung sollen in Internetauktionen versteigert werden

Von: Frank Schroeder • Veröffentlicht: 7. Februar 2017

Bundesjustizministerin Brigitte Zypries hat einen Gesetzentwurf eingereicht, nach dem zukünftig auch Internetauktionen und nicht nur Versteigerungen vor Ort zum Regelfall werden.

Bei Internetauktionen lassen sich vermutlich wesentlich höhere Beträge ersteigern, da eine Auktionsplattform mehr Interessierte erreicht und 24 Stunden zugänglich ist.

Vorteilhaft für Gläubiger und Schuldner

Aus einem derartigen Gesetz ergeben sich nicht nur Möglichkeiten für den Gläubiger, auch für die Schuldner liegen die Vorteile klar auf der Hand. Mittels höherer Erlöse, lassen sich Verbindlichkeiten schneller begleichen. Das geplante Gesetz erstreckt sich auch auf vollstreckbare Steuerbescheide, sowie auf Urteile des Finanzgerichtes.


Bildnachweise:  © Yingko/Fotolia.com

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