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Gegenstände aus Zwangsvollstreckung sollen in Internetauktionen versteigert werden

Von Lars E.

Letzte Aktualisierung am: 29. August 2019

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Gegenstände aus Zwangsvollstreckung sollen in Internetauktionen versteigert werden
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Bundesjustizministerin Brigitte Zypries hat einen Gesetzentwurf eingereicht, nach dem zukünftig auch Internetauktionen und nicht nur Versteigerungen vor Ort zum Regelfall werden.

Bei Internetauktionen lassen sich vermutlich wesentlich höhere Beträge ersteigern, da eine Auktionsplattform mehr Interessierte erreicht und 24 Stunden zugänglich ist.

Vorteilhaft für Gläubiger und Schuldner

Aus einem derartigen Gesetz ergeben sich nicht nur Möglichkeiten für den Gläubiger, auch für die Schuldner liegen die Vorteile klar auf der Hand. Mittels höherer Erlöse, lassen sich Verbindlichkeiten schneller begleichen. Das geplante Gesetz erstreckt sich auch auf vollstreckbare Steuerbescheide, sowie auf Urteile des Finanzgerichtes.


Bildnachweise:  © Yingko/Fotolia.com

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Über den Autor

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Lars E.

Lars schloss 2015 sein Studium in Betriebswirtschaftslehre ab. Anschließend absolvierte er ein Volontariat in einer kleinen Kölner Redaktion. Seit 2017 ist er fester Bestandteil des Redaktionsteams von betriebsausgabe.de. Hier kann er sein fachliches Wissen mit dem Anspruch, verständliche Texte rund ums Steuerrecht zu schreiben, miteinander kombinieren.

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