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Neue elektronische Kassensysteme Pflicht

Von Lars E.

Letzte Aktualisierung am: 30. März 2017

Geschätzte Lesezeit: 2 Minuten

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Neue elektronische Kassensysteme Pflicht
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Spätestens ab dem 01. Januar 2017 müssen alle Unternehmer elektronische Registrierkassen einsetzen, die alle Geschäftsvorfälle einzeln aufzeichnen. Sinn und Zweck dieser Regelung ist, dass nachträgliche Manipulationen bei den Kassenaufzeichnungen unmöglich werden.

 Berlin, 13. Mai 2016 – Bereits im Jahr 2010 beschloss das Finanzministerium, dass alle Unternehmer ab nächstes Jahr die oben genannten Registrierkassen einsetzen müssen. Wie das Magazin des Gründerlexikons berichtet, sollen ab 2019 die Kassen sogar über eine zusätzliche Sicherheitseinrichtung verfügen, die nachträgliche Änderungen in den Kassenaufzeichnungen unmöglich macht.

Sobald Bargeld im Spiel ist, besteht die Gefahr, dass die Kassenaufzeichnungen verändert und gefälscht werden. Dem Staat – und damit letztlich auch dem Steuerzahler – gehen dadurch jedes Jahr Millionen Euro verloren. Der Bundesrechnungshof hatte bereits vor 13 Jahren, im Jahr 2003, darauf aufmerksam gemacht. Doch erst 2010 wurde reagiert und Änderungen vorgenommen.

Die neuen Änderungen würden natürlich auch Vorteile für Unternehmer mit sich bringen. Wettbewerbsnachteile gegenüber der kriminellen Konkurrenz wären dahin.

Wie sieht die technische Änderung aus?

Unternehmer stehen jedoch vor einem weiteren Problem. Zwar sollen die Kassen technisch aufgerüstet werden, doch wie konkret das auszusehen hat, wurde im Verwaltungsschreiben des Bundesfinanzministeriums nicht gesagt. Außerdem haben die wenigsten Unternehmer tiefgehende Kenntnisse darin. Die Kassenhersteller haben also eigene Lösungen entwickeln müssen. Das bedeutet natürlich auch, dass die Hersteller ihre eigenen Systeme trotzdem nachträglich manipulieren können. Genau das haben Betriebsprüfer auch festegestellt.

Möglich ist das beispielsweise durch Manipulationssoftware oder der gezielte Einsatz von “Trojanern”.

Um auch dieses Problem in den Griff zu bekommen, müssen eben ab 2019 alle Unternehmer elektronische Registrierkassen einsetzen, bei denen es unmöglich ist, nachträgliche Änderungen vorzunehmen.

Fast eine halbe Milliarde Euro Kosten

Die Kosten für die Unternehmer dafür sollen sich auf 470 Millionen Euro belaufen. Richtig ist, dass den Manipulationen ein Riegel davor geschoben wird. Zwar können Unternehmer die Kosten für die Auf- und Umrüstung ihrer Kassen als Betriebsausgabe absetzen. Dennoch ist das eine zusätzliche Belastung für den Selbstständigen. Es darf auch nicht geschehen, dass alle Unternehmer unter Generalverdacht gestellt werden. Daher müssen Lösungen mit “Augenmaß” her.


Bildnachweise: © Sonja Haja/Fotolia.com

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Über den Autor

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Lars E.

Lars schloss 2015 sein Studium in Betriebswirtschaftslehre ab. Anschließend absolvierte er ein Volontariat in einer kleinen Kölner Redaktion. Seit 2017 ist er fester Bestandteil des Redaktionsteams von betriebsausgabe.de. Hier kann er sein fachliches Wissen mit dem Anspruch, verständliche Texte rund ums Steuerrecht zu schreiben, miteinander kombinieren.

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